hansemann Newbie


Anmeldungsdatum: 04.04.2008 Beiträge: 1
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Verfasst am: 04 Apr 2008 - 10:39:29 Titel: HA Öffentl. Recht, Göttingen |
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Hallo,
kurz der Sachverhalt: Eine Rechtsanwältin bekommt eine Belehrung durch die Rechtsanwaltskammer wegen standeswidriger Werbemaßnahmen. Von einer Rüge wird allerdings abgesehen.
Ihr Einspruch gegen diese Belehrung wird von der Rechtsanwaltskammer als unzulässig zurückgewiesen, weil kein Rechtsmittel gegeben sei. Daraufhin erhebt sie Verfassungsbeschwerde beim BVerfG.
Die Frage ist nun, ob sie eine Beschwerdebefugnis hat, schließlich stellt die Belehrung keinen Eingriff dar - oder doch? |
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