Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?
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Minnimie83 Newbie

Anmeldungsdatum: 15.06.2008 Beiträge: 2
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Verfasst am: 16 Jun 2008 - 11:32:05 Titel: |
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Zitat: Wenn die Schreiben vom Gericht persönlich sind, ist das kein Spaß mehr. Doch wenn das nur drohungen der "Firma" sind, dann braucht man sich da keine Gedanken machen.
Wie kommen die an die Adresse oder Email des Chefs?
also es waren zwei gerichtliche mahnbescheide. wobei das eine ein muster war....es fehlte die anschrift des handelnden amtsgerichtes und es war fett drauf muster zu lesen. bei dem anderen war es wohl ein echtes, doch da fehlte das schreiben, in dem man den widerspruch ankreuzen konnte...also stellung nehmen hätte können. diese gelder hat meine mum aber darauf hin sofort bezahlt. durch unwissenheit. denn sie hätte ja widerspruch einlegen können.
tja, wie die adresse vom chef kommen ist mir völlig unklar. ich weiß es wirklich nicht.
meine mum war heute auch bei der vbz. die sagten genau das, was ich ihr auch schon sagte. nach der abtretungsurkunde fragen, eher läuft da gar nichts. |
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fas Senior Member

Anmeldungsdatum: 26.05.2005 Beiträge: 2086
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korta Newbie

Anmeldungsdatum: 03.07.2008 Beiträge: 1
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Verfasst am: 03 Jul 2008 - 20:16:15 Titel: Der Mahnbescheid ist da |
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Ich habe mich vor einigen Monaten auf mehreren Gewinnspiel-Seiten im Internet angemeldet, da ich sie für kostenlos gehalten habe und darauf hin dann die allseits bekannten Rechnungen, Mahnungen, Schreiben von Anwälten und Inkasso-Instituten bekommen. Das dumme ist nun, dass ich immer gleich alle Schreiben ins Altpapier geworfen habe weil ja angeblich sowieso nie etwas passiert. So steht es ja auch oft genug hier im Forum. Ich weiß, es war nicht klug, alles wegzuschmeissen. Aber es waren eine Menge Briefe die da gekommen sind und sie haben mich genervt.
Gestern hat mich meine Bank angerufen um mir mitzuteilen, dass sie die Information bekommen hat, dass für mich bei der Schufa ein negativer Eintrag gemacht wurde. Eine Schufa-Selbstauskunft habe ich angefordert, weiß aber bisher noch nicht von wem der Eintrag kommt.
Heute ist nun ein Mahnbescheid vom Amtsgericht Hagen gekommen. Ich vermute, dass der negative Schufa-Eintrag damit zu tun hat. Laut Mahnbescheid wurde die Forderung vom früheren Gläubiger "Valudo AG" an den Antragsteller "Domnowski Inkasso GmbH" abgetreten. Ich soll nun entweder 196,84 Euro bezahlen oder Widerspruch einlegen. Das Problem ist nun aber, dass im Mahnbescheid überhaupt nicht drin steht, um was es eigentlich geht, wie also die Forderung entstanden sein soll. Da ich immer alle Mahnungen, Anwaltsdrohungen, usw, die mit diesen Internetseiten zu tun hatten, weggeworfen habe, kann ich auch gar nicht mehr nachvollziehen um was es dabei genau geht.
Hat jemand eine Idee, was ich tun kann? Oder hat vielleicht noch irgendwer einen Mahnbescheid in Verbindung mit einem Schufa-Eintrag in Bezug auf diese ganze Internetabzockerei bekommen? |
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fas Senior Member

Anmeldungsdatum: 26.05.2005 Beiträge: 2086
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Verfasst am: 03 Jul 2008 - 22:23:37 Titel: |
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Wenn Du von sonst keiner verpassten Zahlung weisst, lege Widerspruch ein und warte ab.
Gruss |
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StR-Tobi Senior Member

 Anmeldungsdatum: 10.08.2006 Beiträge: 2638
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Verfasst am: 04 Jul 2008 - 09:03:34 Titel: Re: Der Mahnbescheid ist da |
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| korta hat folgendes geschrieben: | Ich habe mich vor einigen Monaten auf mehreren Gewinnspiel-Seiten im Internet angemeldet, da ich sie für kostenlos gehalten habe und darauf hin dann die allseits bekannten Rechnungen, Mahnungen, Schreiben von Anwälten und Inkasso-Instituten bekommen. Das dumme ist nun, dass ich immer gleich alle Schreiben ins Altpapier geworfen habe weil ja angeblich sowieso nie etwas passiert. So steht es ja auch oft genug hier im Forum. Ich weiß, es war nicht klug, alles wegzuschmeissen. Aber es waren eine Menge Briefe die da gekommen sind und sie haben mich genervt.
Gestern hat mich meine Bank angerufen um mir mitzuteilen, dass sie die Information bekommen hat, dass für mich bei der Schufa ein negativer Eintrag gemacht wurde. Eine Schufa-Selbstauskunft habe ich angefordert, weiß aber bisher noch nicht von wem der Eintrag kommt.
Heute ist nun ein Mahnbescheid vom Amtsgericht Hagen gekommen. Ich vermute, dass der negative Schufa-Eintrag damit zu tun hat. Laut Mahnbescheid wurde die Forderung vom früheren Gläubiger "Valudo AG" an den Antragsteller "Domnowski Inkasso GmbH" abgetreten. Ich soll nun entweder 196,84 Euro bezahlen oder Widerspruch einlegen. Das Problem ist nun aber, dass im Mahnbescheid überhaupt nicht drin steht, um was es eigentlich geht, wie also die Forderung entstanden sein soll. Da ich immer alle Mahnungen, Anwaltsdrohungen, usw, die mit diesen Internetseiten zu tun hatten, weggeworfen habe, kann ich auch gar nicht mehr nachvollziehen um was es dabei genau geht.
Hat jemand eine Idee, was ich tun kann? Oder hat vielleicht noch irgendwer einen Mahnbescheid in Verbindung mit einem Schufa-Eintrag in Bezug auf diese ganze Internetabzockerei bekommen? |
Genau das meinte ich mit meinem Posting in einem anderen Thread (2. von oben). Pauschale Ratschläge einfach untätig zu bleiben sind schlichtweg gefährlich. Wenn du Pech hast, wird es jetzt noch ein paar hundert Euro teurer.
@fas
Wieder ein gefährlicher Rat. Aller Voraussicht nach wird dann - sofern das beantragt wurde - sofort das streitige Verfahren eingeleitet! Wenn sich die Begründetheit des Anspruches dann doch herausstellen sollte (was nach dem Vorgehen leider zu erwarten ist), kommen hier nochmal Mehrkosten auf ihn zu, und zwar aufgrund der zu erwartenden anwaltlichen Vertretung der Gegenseite nicht zu knapp. |
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fas Senior Member

Anmeldungsdatum: 26.05.2005 Beiträge: 2086
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Verfasst am: 04 Jul 2008 - 10:13:06 Titel: Re: Der Mahnbescheid ist da |
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| StR-Tobi hat folgendes geschrieben: |
@fas
Wieder ein gefährlicher Rat. Aller Voraussicht nach wird dann - sofern das beantragt wurde - sofort das streitige Verfahren eingeleitet! Wenn sich die Begründetheit des Anspruches dann doch herausstellen sollte (was nach dem Vorgehen leider zu erwarten ist), kommen hier nochmal Mehrkosten auf ihn zu, und zwar aufgrund der zu erwartenden anwaltlichen Vertretung der Gegenseite nicht zu knapp. |
Das heisst, wenn man denkt, nichts falsch gemacht zu haben, ausser auf eine Betrügerbande hereingefallen zu sein, sollte man einfach zahlen, ohne überhaupt eine Ahnung zu haben, worum es geht? Wo bleibt denn die Gerechtigkeit?
Was würdest Du denn bitte tun? Bei jeder Betreibung gleich zahlen, obwohl Du nichts wissentlich falsch gemacht hast?
Gruss |
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StR-Tobi Senior Member

 Anmeldungsdatum: 10.08.2006 Beiträge: 2638
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Verfasst am: 04 Jul 2008 - 10:24:37 Titel: Re: Der Mahnbescheid ist da |
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| fas hat folgendes geschrieben: | | Das heisst, wenn man denkt, nichts falsch gemacht zu haben, ausser auf eine Betrügerbande hereingefallen zu sein, sollte man einfach zahlen, ohne überhaupt eine Ahnung zu haben, worum es geht? Wo bleibt denn die Gerechtigkeit? |
Eine Betrügerbande wird kein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, dafür wäre das Prozesskostenrisko viel zu groß und auch die Gefahr, dass der Richter im streitigen Verfahren nach dessen Abschluss die Akte an die Staatsanwaltschaft weitergibt.
Bei den Fällen, die vor Gericht landen ist meistens tatsächlich ein begründeter Anspruch dahinter. Die gerichtlichen Fälle, in denen der Anspruch unbegründet ist, sind meistens nur experimenteller Natur und daher selten. Ich hatte z.B. mal eine Akte in der Hand, in denen eine Art "Neue Gelbe Seiten" mit Formularen agierte, die auf den ersten Blick einen kostenlosen Eintrag vorgaukelten, aber tatsächlich mit einem (nicht zu übersehenden) Hinweis auf die Kosten versehen war. Hier rettete den Anspruchsgegner nur seine unverzüglich erklärte Anfechtung und NICHT irgendwelche Untätigkeit (was auch ein LG-Urteil in einem vorangegagenen Fall bestätigte).
| fas hat folgendes geschrieben: | | Was würdest Du denn bitte tun? Bei jeder Betreibung gleich zahlen, obwohl Du nichts wissentlich falsch gemacht hast? |
Es erstens gar nicht so weit kommen lassen (Internet ist gefährlich, stets die Augen aufmachen) und zweitens, wenn es so weit gekommen ist, Widerruf, hilfsweise Anfechtung, hilfsweise Kündigung erklären. Wenn ich das nicht tue aufgrund meiner Blauäugigkeit (-> Ratschläge im Internet von Rechtslaien), muss ich zahlen, um keine hohe Zusatzkostenfolge zu produzieren.
Und wenn du schon mit Gerechtigkeit kommst: Ist es gerecht, einen Vertrag einzugehen und ihn danach nicht zu erfüllen? Du weißt doch gar nicht, ob an dem Anspruch gegen korta nicht doch was dran ist. |
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fas Senior Member

Anmeldungsdatum: 26.05.2005 Beiträge: 2086
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Verfasst am: 04 Jul 2008 - 10:39:04 Titel: Re: Der Mahnbescheid ist da |
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Danke für die Auflärung.
| StR-Tobi hat folgendes geschrieben: |
Und wenn du schon mit Gerechtigkeit kommst: Ist es gerecht, einen Vertrag einzugehen und ihn danach nicht zu erfüllen? Du weißt doch gar nicht, ob an dem Anspruch gegen korta nicht doch was dran ist. |
Ja, es ist insofern gerecht, wenn man keine Ahnung hatte, dass man ihn eingegangen ist. Natürlich sollte man die Augen offen halten, aber Du wirst genauso gut wie ich wissen, dass viele Leute sich nicht darüber im klaren sind, dass man und wie schnell man im Internet einen Vertrag abschliessen kann. Da reicht häufig nur ein Klick, ohne überhaupt ein AGB-Kästchen ankreuzen zu müssen.
Meine Prämisse war ja, dass sie von keiner verpassten Zahlung weiss. Ich nehme stark an, dass vor einem Mahnbescheid genügend Mahnungen kommen um Kenntnis zu nehmen. Deswegen ist es wahrscheinlich, dass die Forderung von der Internetfirma kommt, bei der sie nicht bewusst einen Vertrag abgeschlossen hat.
Liebe Grüsse |
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StR-Tobi Senior Member

 Anmeldungsdatum: 10.08.2006 Beiträge: 2638
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Verfasst am: 04 Jul 2008 - 10:54:34 Titel: |
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Wenn sie nicht bewusst einen entgeltlichen Vertrag abgeschlossen hat, heißt das aber nicht, dass kein solcher Vertrag zustandegekommen ist. Denn es zählt der sog. objektive Empfängerhorizont (wie durfte der Erklärungsgegner mein Verhalten interpretieren?). In einem solchen Fall steht einem aber durchaus ein Anfechtungsrecht aus § 119 I BGB zu (Erklärungs- oder Inhaltsirrtum). Das Recht allein hilft aber nicht, denn es bedarf auch einer entsprechenden Anfechtungserklärung. Diese muss auch unverzüglich erklärt werden (§ 121 BGB), die im Internet viel beschworene Untätigkeit ist also rechtlich oft gerade der falsche Weg. Handele ich nicht, ist der Vertrag im weiteren unanfechtbar und der Anspruch begründet.
Natürlich gibt es insbesondere noch die Möglichkeit, dass der Vertrag aufgrund von Täuschung eingegangen wurde oder die Entgeltlichkeit des Vertrages gar kein wirksamer Vertragsbestandteil wurde. Dies erfordert aber stets eine saubere Prüfung im Einzelfall (durch einen Fachmann und nicht Rechtslaien in Internetforen). Pauschale Untätigkeitsratschläge können gefährlich sein und zusätzliche Kosten produzieren.
Und das ist letztlich auch gerecht, da hier ein sauberer Ausgleich zwischen den Interessen aller Beteiligter hergestellt wird. Mache ich meine Augen zu und werfe alle Briefe weg, ist das gegenüber demjenigen, der begründet einen Anspruch geltend macht, alles andere als gerecht. Man muss sich nur mal in die Lage einer Person versetzen, die sich viel Mühe mit ihrem Internetangebot gibt, ordentliche Leistungen bereithält und aufgrund von bläuäugigen, nichtzahlenden Anwendern nahe an der Insolvenz operieren muss. Das finde ich nicht gerecht. |
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Schwarze Strümpfe Senior Member

Anmeldungsdatum: 01.04.2007 Beiträge: 2082
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Verfasst am: 07 Jul 2008 - 09:57:24 Titel: |
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Naja, aber bei 200 EUR finde ich das Prozess- und Anwaltskostenrisiko noch überschaubar. Da wäre meine Kampfeslust zu groß, als dass ich den MB da akzeptieren würde. Ich, und das ist kein verallgemeinerungsfähiger Rat, würde wohl widersprechen, mir die Anspruchsbegründung anschauen und falls das schlüssig und beweisbar ist, den Anspruch anerkennen. Dann fällt 'ne 1,0 Gebühr an, die nicht die Welt ist und nach RVG kann man bei sowas auch nicht in die 10.000 an Anwaltsgebühren gehen. _________________ ... bis unter den Rock. |
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StR-Tobi Senior Member

 Anmeldungsdatum: 10.08.2006 Beiträge: 2638
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Verfasst am: 08 Jul 2008 - 09:43:00 Titel: |
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Bei dir würde es so weit gar nicht kommen, da du wohl kaum Rechnungen und Mahnungen ungesehen dem Papierkorb zuteil werden lässt. Ansonsten finde ich deine Idee "mal sehen was der will" wirtschaftlich sinnlos. Dann doch lieber in Kontakt mit dem Anspruchsteller treten und von dem den Anspruchsgrund erfahren. Spart dir ca. 150 € und ihm Zeit und Klageschrift. |
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Schwarze Strümpfe Senior Member

Anmeldungsdatum: 01.04.2007 Beiträge: 2082
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Verfasst am: 08 Jul 2008 - 12:48:42 Titel: |
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Naja, der MB ist doch schon da. In 2 Wochen etwas über den Anspruchsgrund zu erfahren (jetzt ja noch weniger) ist illusorisch. Und da die 0,3 Gebühr ja sowieso anfällt (und auf die 3,0 oder 1,0 Gebühr angerechnet wird) finde ich meine Strategie gar nicht so schlecht.
Aber vielleicht widerstrebt es mir auch einfach, kampflos das Feld zu räumen. _________________ ... bis unter den Rock. |
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StR-Tobi Senior Member

 Anmeldungsdatum: 10.08.2006 Beiträge: 2638
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Verfasst am: 08 Jul 2008 - 13:21:47 Titel: |
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Nicht nur das Gericht wird teurer, sondern auch der gegenerische Rechtsanwalt. Und zwar meines Wissens nicht ganz unerheblich, müsste man mal mit einem Gebührenrechner verifizieren. Jedenfalls: In zwei Wochen etwas über den Anspruchsgrund zu erfahren, dürfte nicht das schwierigste Unterfangen sein. Man kann sich ja die letzte - weggeworfene - Mahnung nach Rücksprache mit dem Rechtsanwalt noch einmal in Kopie senden lassen. Da dieser bei einem so geringen Streitwert kein gesteigertes Interesse daran haben wird, noch eine Klageschrift zu diktieren, entspricht dieses Vorgehen mit größter Wahrscheinlichkeit auch seiner Interessenlage.
Und letztlich ist es doch auch hinsichtlich der eigenen Schuldnerehre gleichgültig, ob man nun auf den Mahnbescheid hin leistet oder im streitigen Verfahren die Segel durch ein Anerkenntnis vorzeitig streicht. |
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Schwarze Strümpfe Senior Member

Anmeldungsdatum: 01.04.2007 Beiträge: 2082
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Verfasst am: 08 Jul 2008 - 13:47:43 Titel: |
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Naja, aber bei dem hier regelwidrig genannten Unternehmen scheint es ausweislich der Google-Suche nicht immer ganz koscher zuzugehen. Da würde ich nicht so einfach kleinbeigeben. Evtl. kann eine Verbraucherzentrale weiterhelfen.
Jedenfalls würde ich eine Menge Rechtsgeschäftslehre und AGB-Recht vorher pauken, denn aufgrund der lange verstrichenen Zeit ist das die einzige Hoffnung aus dem Ding rauszukommen. _________________ ... bis unter den Rock. |
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StR-Tobi Senior Member

 Anmeldungsdatum: 10.08.2006 Beiträge: 2638
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Verfasst am: 08 Jul 2008 - 13:52:22 Titel: |
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| Klar, hat man begründete Zweifel an der Forderung, kann man dem natürlich nachgehen und es dann auch darauf ankommen lassen. Als Laie sollte man aber spätestens diese Entscheidung zusammen mit einem Rechtsanwalt treffen. |
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