Genehmigung der Vollmacht
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Gast
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Verfasst am: 29 März 2005 - 13:08:00 Titel: |
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Und wie hast Du das mit der Genehmigung der Vollmacht gemacht? |
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Gast
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Verfasst am: 29 März 2005 - 15:29:26 Titel: |
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stop: Vollmacht habe ich nicht genehmigt.... ich habe nur den Vertrag genehmigt |
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Gast
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Verfasst am: 29 März 2005 - 16:08:36 Titel: |
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Hab`s jetzt auch verstanden. Danke, stand ein bissl auf`m Schlauch.... |
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Lizzie Gast
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Verfasst am: 30 März 2005 - 09:20:21 Titel: |
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Kein Wunder, wenn man bei der HA auf dem Schlauch steht...
Bin total genervt... also, ich hab anschließend den Rücktritt, dann § 812, dann § 313 geprüft und bin auf Seite 15 (ja, ich weiß). Werd aber noch was rauskürzen. Hab gehört, dass der 2. Teil nicht so umfangreich sein soll, wie der erste.
Irgendwie überzeugt mich bei der Genehmigung gar nichts. Und auch der Aufsatz von Norpoth macht für mich keinen Sinn. Da geht es ja nur darum, wann die Genehmigung erklärt wird. Ob der Minderjährige Erklärungsbewusstsein bzgl. der Genehmigung hat ist da m.E. aber gar nicht thematisiert. X kann ja gar kein Erklärungsbewusstsein dahingehend haben eine Genehmigung zu erteilen, wenn er davon ausgeht, dass der Vertrag schon wirksam ist!! Aber vielleicht könnte man ja gerade diesen Aspekt als Argument dafür nehmen, dass sein Wille gem. § 133 darauf gerichtet ist, an dem Vertrag festzuhalten und somit durch die Überweisung der MV konkludent genehmigt wird... |
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Gast
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Verfasst am: 31 März 2005 - 08:01:15 Titel: |
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Im Palandt habe ich gelesen, dass auf das Erklärungsbewusstsein verzichtet werden kann, wenn beide Parteien von der gültigkeit des Vertrages ausgehen.... wenn man den palandt mit verweisen liest, passt es nicht ganz genau, aber ich hatte echt keinen bock mehr |
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Gast
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Verfasst am: 02 Apr 2005 - 13:44:08 Titel: |
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Bin jetzt mit Teil 1 eigentlich soweit fertig, aber überzeugend find ich einiges nicht!!! Habe aber inzwischen keine Lust mehr und da ja bald Abgabetermin ist, beschäftige ich mich lieber mal mit Teil 2. Bei Teil 1 bin ich mit meiner ersten AGL noch nicht so glücklich, weil ich mir nicht so sicher bin, wie die genau lauten soll. Wie lautet die erste AGL denn bei Euch? §§ 346 i.V.m. 326... ? |
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