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wille wallo Newbie


Anmeldungsdatum: 07.06.2007 Beiträge: 23
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Verfasst am: 23 Mai 2008 - 18:49:11 Titel: Schaden erlitten? |
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hallo folgende frage:
A besitzt ein baufälliges denkmalgeschütztes Haus auf einem Grundstück. durch dieses Haus ist das Grundstück nur 120.000 Euro wert. Ohne Haus wäre das grundstück 200.000 Euro wert. B zerstört dieses Haus nun fahrlässig mit dem ganzen Möbiliar drin.
A will Schadenseratz. B sagt, es sei kein Schaden erstanden.
Wie verhält sich das? |
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Shafirion Moderator


 Anmeldungsdatum: 01.04.2005 Beiträge: 1249 Wohnort: Heidelberg
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Verfasst am: 23 Mai 2008 - 20:55:18 Titel: |
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Wird über das Institut der Vorteilsanrechnung gelöst. _________________ Die bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages bestehende Absicht, den Versicherten zu ermorden, fällt unter die Anzeigepflicht nach § 17 VVG. Die Nichtanzeige durch den späteren Täter muß sich die Getötete zurechnen lassen.
(BGH NJW-RR 1989, 1183) |
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StR-Tobi Senior Member


 Anmeldungsdatum: 10.08.2006 Beiträge: 2667
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Verfasst am: 24 Mai 2008 - 11:28:23 Titel: |
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| Genau, der Schaden am Haus selber muss aus Wertungsgesichtspunkten abgelehnt werden. Anders könnte die Sache allerdings hinsichtlich des Mobilars aussehen; wird hier im Sachverhalt differenziert, sollte man dies auch in seiner Lösung tun. |
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derjim Senior Member


 Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 906
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Verfasst am: 24 Mai 2008 - 11:33:55 Titel: |
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| würde dann am Ende ein Schaden entfallen, weil das Mobiliar weniger wert ist als die Wertsteigerung durch Hausabbruch? sprich ist nur wirtschaftliche betrachtungsweise ausschlaggebend? |
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StR-Tobi Senior Member


 Anmeldungsdatum: 10.08.2006 Beiträge: 2667
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Verfasst am: 24 Mai 2008 - 11:42:35 Titel: |
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Interessante Frage. Instinktiv würde ich Haus und Mobilar streng von einander trennen. Heißt also dass der Grundstückseigentümer für das zerstörte Haus keinen Schadenersatz erhält, für das Mobilar allerdings schon. Grund: Wir sind hier im Wertungsbereich. Aus wertender Pespektive ergibt sich aber, dass der Eigentümer nur hinsichtlich des Hauses keinen Schadenersatz "verdient" hat. Wohl aber für seine Möbel, da diese ja - im Gegensatz zum Haus - einen gewissen Wert gehabt haben dürften.
Anschaulich: Jemand ist Eigentümer einer Bruchbude, die den Wert des Grundstücks verringert, hat dort aber wertvolle antike Möbelstücke eingelagert. Brennt das Haus ab, kann er sich über die zerstörte Bude kaum beschweren. Die Möbelstücke allerdings haben den Grundstückswert nicht geschmählert, sind also auszunehmen. |
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