§ 263, § 263 III 2 Nr. 5 StGB, mittelbare Täterschaft?
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Biene27 Newbie


Anmeldungsdatum: 13.08.2008 Beiträge: 37
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Verfasst am: 02 Sep 2008 - 08:03:39 Titel: § 263, § 263 III 2 Nr. 5 StGB, mittelbare Täterschaft? |
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Hallo, Leute!
Bezüglich meines Beitrages zu § 306, hätte ich zum nachfolgenden fiktiven Sachverhalt gern mal eure Meinungen gehört, steig nämlich nicht ganz dahinter.
Also F hat den Fischkutter auf dem er mit seinem Vater B lebt und arbeitet in Brand gesetzt. Hier ist noch alles klar, aber jetzt:
F informiert alsbald seinen Vater über das Feuer, bei dem das Schiff vollständig ausgebrannt ist. Während F annimmt, der B werde die Geschichte vom unbekannten Brandstifter glauben, hat B aufgrund des massiven Drängens des F, den Schaden zu melden, die wahren Zusammenhänge durchschaut. Obwohl er (wie insgeheim auch F) davon ausgeht, dass ihm die Versicherungssumme nicht zustehe, meldet B der Versicherung den Schaden, um dem F sein Erbe auszahlen zu können. Hierbei weist er nicht auf seinen Verdacht hin; auch dem F sagt er nicht, dass er ihn für den Brandstifter hält. Eine Woche später wird die Versicherungssumme auf B´s Konto überwiesen. Bevor F das Geld jedoch erhält, wird er festgenommen.
Mein Problem hier ist hier der Aufbau des § 263 und § 263 III 2 Nr. 5.
Bei B könnte man einen Betrug annehmen und bei F einen versuchten. Das Problem ist ja, dass er den B nur bedrängt hat, den Schaden zu melden. Kann nicht ganz einordnen, ob er dann eventuell Anstifter ist.
Bin voll am verzweifeln
Würde mich freuen auf einpaar Meinungen von euch
Danke schonmal, LG Biene
Zuletzt bearbeitet von Biene27 am 07 Sep 2008 - 08:25:39, insgesamt einmal bearbeitet |
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Biene27 Newbie


Anmeldungsdatum: 13.08.2008 Beiträge: 37
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Verfasst am: 03 Sep 2008 - 08:28:21 Titel: |
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Hat denn keiner einpaar Tipps diesbezüglich? 
Zuletzt bearbeitet von Biene27 am 07 Sep 2008 - 08:24:10, insgesamt einmal bearbeitet |
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Biene27 Newbie


Anmeldungsdatum: 13.08.2008 Beiträge: 37
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Verfasst am: 04 Sep 2008 - 13:00:06 Titel: |
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Also, ich werde F und B getrennt voneinander prüfen, da sie keinen gemeinsamen Tatplan haben und der B auch nur vermutet, dass F hinter der Brandstiftung steckt.
Werde dann bei B Betrug prüfen und bei F erstmal versuchten Betrug und Regelbeispiel des § 263 III.
Einige nehmen sogar einen Betrug in mittelbarer Täterschaft an, kann aber den Verdacht des B nicht einordnen
Was denkt ihr? |
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