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welches Fernstudium für BWL
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Julius_Dolby
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Anmeldungsdatum: 22.06.2008
Beiträge: 2991

BeitragVerfasst am: 06 Sep 2008 - 06:34:51    Titel:

Silium hat folgendes geschrieben:
Im Mittel ist das der Fall, es gibt sicherlich Studenten die einkommensteuerpflichtig sind, im Durchschnitt ist das aber nicht der Fall

Doch. Das ist im ganz überwiegenden "Durchschnitt" der Fall.
Es ist, so glaube ich, wohl ein Missverständnis.
Die Einkommensteuerpflicht resultiert primär aus dem Wohnsitz.
(Unbeschränkte) Steuerpflicht ist meines Wissens doch eine Eigenschaft, die unabhängig vom tatsächlichen Einkommen, Steuersatz oder gar Steuerbetrag ist?!

Anders formuliert: Auch wer (als Student mit geringem Einkommen bspw.) "null" Steuern zahlt, ist steuerpflichtig.
Celtic-Tiger
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Anmeldungsdatum: 04.08.2008
Beiträge: 2079

BeitragVerfasst am: 06 Sep 2008 - 11:48:57    Titel:

Midlife hat folgendes geschrieben:
Celtic-Tiger hat folgendes geschrieben:
Da wird er schon nochmal nachlesen! Wink


Nee, er ist nicht mal in der Lage die richtigen Abschlüsse zu finden. Jetzt redet er von IWW irgendeines Weiterbildungsprogrammes der Fernuni Hagen. Mitten auf der Startseite der Fernuni Hagen auf "20 Universitätsstudiengänge" zu klicken scheint ihm nicht möglich zu sein. Dementsprechend findet er auch niemals den Bachelor der Wirtschaftswissenschaften:

<http://www.fernuni-hagen.de/wiwi/studium/studiengaenge/bachelor_wiwi/>

Wie soll den so einer einen akademischen Asbschluss machen?



Dann ist dieses aber nicht meine Schuld! Wink
_________________
«Les cimetières sont pleins de gens irremplaçables, qui ont tous été remplacés.»
[ Georges Clemenceau ]
quatsch
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Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 3232

BeitragVerfasst am: 06 Sep 2008 - 14:35:35    Titel:

Silium hat folgendes geschrieben:
Ist schon witzig, du weißt besser über meine Ausgaben für Werbungskosten bescheid als ich. Was noch viel interessanter ist, du weißt noch viel besser darüber bescheid wieviel ich an Steuern zurück erstattet bekommen habe. Also nur mal so kurz gefasst ich habe für die Zeit des 1. Jahres an der Hochschule ca. 2000€ Steuern zurück bekommen nach Einkommensteuererklärung und ich habe für die Hochschule ca. 3600 Euro Aufwendungen gehabt zusätzlich natürlich noch Ordner, Bücher etc. alles das ist absetzbar und mindert die Steuerlast. An der staatl. Universität Hamburg zahlt man pro Semester ca. 750 Euro macht im Jahr 1500 Euro, jetzt kommen noch Aufwendungen für Bücher und Ordner hinzu, allerdings kann ein durchschnittl. Student das nicht absetzen, da er nicht genug Jahresverdienst hat bzw. in den seltensten Fällen die Steuerlast so hoch ist, dass die Abgaben für die Uni etc. gravierent auf eine Minderung Einfluss haben, man kann nicht mehr wiederbekommen als man zahlt. Im übrigen ist die Steuerlast und damit eine Rückerstattung abhängig vom Bruttoverdienst, bevor du meine Aussagen anzweifelst und diese auchsotoll widerlegen möchtest musst du wissen wie hoch mein Verdienst ist, damit du überhaupt weißt wieviel Steuern ich bezahlt habe. Aufwendungen für ein Erststudium sind übrigens voll abzugsfähig und nicht begrenzt.

MfG

1. Keiner zahlt mehr als den Spitzensteuersatz, daran ist nicht zu rütteln und dazu muss ich keine Einkommensverhältnisse kennen.
2. Es stand im Raum die Frage, ob für ein Nebenberufliches Studium ein (teurer) privater Anbieter oder die (günstige) Fernuniversität Hagen zu bevorzugen wäre. Da kann man doch jetzt nicht den Vergleich mit Leuten bringen, die kein Einkommen haben o. ä., was außerdem keine Auswirkung von Steuern ist.
3. Die Behauptung, jemand, der ein Studium, das mehrere tausend Euro im jahr kostet, aufnimmt, würde durch steuerliche Effekte letztlich nur 100 Euro zahlen, ist falsch. Verglichen mit irgendeiner fiktiven Person mit ganz anderen Voraussetzungen mag das stimmen, aber das ist ein unsinniger Vergleich.
4. Die Behauptung, Studenten seien nicht Einkommensteuerpflichtig, ist falsch. Der Studentenstatus hat mit der Steuerpflicht genau gar nichts zu tun (die Sozialversicherungspflicht hat mit dem Studentenstatus zu tun, aber nicht der steuerliche Status).
5. Dadurch, dass man 3600 Euro absetzt, bekommt man keine 2000 Euro zurück (warum? weil das über 55% sind und so hoch ist nicht einmal der Spitzensteuersatz). Dazu muss ich keine Einkommensverhältnisse wissen, um das sagen zu können.
Julius_Dolby
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Anmeldungsdatum: 22.06.2008
Beiträge: 2991

BeitragVerfasst am: 06 Sep 2008 - 15:42:24    Titel:

quatsch hat folgendes geschrieben:
5. Dadurch, dass man 3600 Euro absetzt, bekommt man keine 2000 Euro zurück

Ja.

Dass Silium "irgendwie" 2000 EUR Steuern "zurückbekommt". Möglich...
Dass er/sie 3600 EUR Aufwendungen für die Hochschule hatte. Locker...

Allerdings mutet mir die Kausalität mit den Studiengebühren hier auch etwas merkwürdig an. Gut... wenn man nochmal ca. 1000 EUR für Ordner und Bücher annimmt, dann wäre das "abgesetzte" Einkommen mit dem Spitzensteuersatz belegt worden. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer könnten auch noch ein bisschen reinspielen (ich vermute das nur, bin mir in diesem Punkt nicht sicher), so dass die Rechnung zumindest rechnerisch "aufgeht".

Allerdings frage ich mich dann schon: Wie sind solche Einkommensgrössen für unstudierte zu erzielen? (Antwort: Kaum). Und warum studiert man sowas vergleichsweise "banales" an einer Abend- und Wochenend-FH, wenn man ohnehin schon so hohe Einkommen erwirtschaftet? Anders formuliert: Wenn man ohnehin schon Spitzensteuersatzeinkommen deutlich überschreitet - bringt dann das FOM-Studium wirklich was?
quatsch
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Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 3232

BeitragVerfasst am: 06 Sep 2008 - 16:02:27    Titel:

Übrigens: Nehmen wir mal an, der Vergleich eines Teilzeit-Studenten mit eniem Vollzeit-Studenten sei rechnerisch richtig und unterstellen wir mal, das sei ein sinnvoller Vergleich, selbst dann geht es so eindeutig nicht aus: Denn der Vollzeitstudent hat noch einige Vorteile, die der Teilzeitstudent nicht hat, z. B. kann er die studentische Krankenversicherung, bekommt für seine 1500 Euro ein Semesterticket, kann u. U. Bafög beziehen etc. Aber es stand ja gar nicht zur Debatte, ob jemand Teilzeit oder Vollzeit (und den Beruf aufgeben) studieren soll, sondern ob jemand günstig oder teuer Teilzeit studieren soll.
steff.jay
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Anmeldungsdatum: 03.09.2008
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 06 Sep 2008 - 16:13:51    Titel:

Midlife hat folgendes geschrieben:
Celtic-Tiger hat folgendes geschrieben:
Da wird er schon nochmal nachlesen! Wink


Nee, er ist nicht mal in der Lage die richtigen Abschlüsse zu finden. Jetzt redet er von IWW irgendeines Weiterbildungsprogrammes der Fernuni Hagen. Mitten auf der Startseite der Fernuni Hagen auf "20 Universitätsstudiengänge" zu klicken scheint ihm nicht möglich zu sein. Dementsprechend findet er auch niemals den Bachelor der Wirtschaftswissenschaften:

<http://www.fernuni-hagen.de/wiwi/studium/studiengaenge/bachelor_wiwi/>

Wie soll den so einer einen akademischen Asbschluss machen?


was hab ich denn falsch gemacht??
ich schreibe doch die ganze zeit von der weiterbildung an der IWW?
Julius_Dolby
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Anmeldungsdatum: 22.06.2008
Beiträge: 2991

BeitragVerfasst am: 06 Sep 2008 - 16:21:59    Titel:

quatsch hat folgendes geschrieben:
Nehmen wir mal an, der Vergleich eines Teilzeit-Studenten mit eniem Vollzeit-Studenten sei rechnerisch richtig und unterstellen wir mal, das sei ein sinnvoller Vergleich, selbst dann geht es so eindeutig nicht aus: Denn der Vollzeitstudent hat noch einige Vorteile, die der Teilzeitstudent nicht hat, z. B. kann er die studentische Krankenversicherung, bekommt für seine 1500 Euro ein Semesterticket, kann u. U. Bafög beziehen etc.

Alles richtig.

Bezugnehmend auf den Threadtitel sicherheitshalber noch die Anmerkung, dass man auch "fern" in Vollzeit studieren kann. Mit - wohl naturgemäss bis auf Semesterticket - den gleichen Vorteilen.
Celtic-Tiger
Senior Member
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Anmeldungsdatum: 04.08.2008
Beiträge: 2079

BeitragVerfasst am: 06 Sep 2008 - 18:45:39    Titel:

steff.jay hat folgendes geschrieben:
Midlife hat folgendes geschrieben:
Celtic-Tiger hat folgendes geschrieben:
Da wird er schon nochmal nachlesen! Wink


Nee, er ist nicht mal in der Lage die richtigen Abschlüsse zu finden. Jetzt redet er von IWW irgendeines Weiterbildungsprogrammes der Fernuni Hagen. Mitten auf der Startseite der Fernuni Hagen auf "20 Universitätsstudiengänge" zu klicken scheint ihm nicht möglich zu sein. Dementsprechend findet er auch niemals den Bachelor der Wirtschaftswissenschaften:

<http://www.fernuni-hagen.de/wiwi/studium/studiengaenge/bachelor_wiwi/>

Wie soll den so einer einen akademischen Asbschluss machen?


was hab ich denn falsch gemacht??
ich schreibe doch die ganze zeit von der weiterbildung an der IWW?


Mach dir mal keinen Kopf! Wink
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[ Georges Clemenceau ]
Midlife
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Anmeldungsdatum: 06.04.2008
Beiträge: 490

BeitragVerfasst am: 06 Sep 2008 - 21:14:56    Titel:

steff.jay hat folgendes geschrieben:
ich schreibe doch die ganze zeit von der weiterbildung an der IWW?


Und ich schreibe die ganze Zeit von vollwertigen Universitätsabschlüssen akademischer Natur auf obersten Niveau, nicht von irgendwelchen Turbo-Weiterbildungsangeboten für Berufstätige.

quatsch hat folgendes geschrieben:
Denn der Vollzeitstudent hat noch einige Vorteile, ...


Und Nachteile, wie zum Beispiel keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I, Hartz IV und in manchen Fällen auch kein Wohngeld.
Lena1986
Senior Member
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Anmeldungsdatum: 02.08.2005
Beiträge: 996

BeitragVerfasst am: 06 Sep 2008 - 21:34:21    Titel:

also wenn ich nach meinem jetzigen studium an der fom meinen master machen würde oder auch woanders in teilzeit berufsbegleitent, würde ich mein gehalt von ca.**** € trotzdem weiter beziehen. ich glaub da kann es mir herzlich egal sein, ob ich bafög kriegen könnte, wenn ich vollzeit studieren würde und ein semesterticket bekommen könnte, da ich meinen firmenwagen auch für die fahrt zur uni nutzen kann bzw. von der firma eh ein ticket zur verfügung hab.
_________________
Was erwarten sie denn noch? Ein Volk, das sich alkoholfreies Bier aufschwatzen läßt, das greift auch zu einer kompetenzfreien Regierung.
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Volker Pispers
quatsch
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Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 3232

BeitragVerfasst am: 06 Sep 2008 - 23:10:47    Titel:

Deswegen ist der Vergleich eines Teilzeitstudiums mit einem Vollzeitstudium auch nicht sinnvoll, weil kaum jemand den Beruf aufgeben wird anstatt ein Teilzeitstudium zu machen. Wenn man aber den Vergleich schon anstellt, dann muss man ihn wenigstens komplett anstellen.
99Sascha
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Anmeldungsdatum: 12.07.2008
Beiträge: 905

BeitragVerfasst am: 06 Sep 2008 - 23:26:42    Titel:

Silium hat folgendes geschrieben:
quatsch hat folgendes geschrieben:
Silium hat folgendes geschrieben:
quatsch hat folgendes geschrieben:
Das mit den "nur 100 Euro im jahr mehr" halte ich für eine Fehlberechnung. Man bekommt nur die Steuern auf die Gebühren zurück (nicht etws die ganzen Gebühren o. ä.). Wieviel das ist, hängt vom individuellen Steuersatz ab. Wenn Du also z. B. 30% zahlst, bekommst Du 30% der Studiengebühren zurück. Dafür, dass es nur 100 Euro im jahr mehr wären, dürfte der Mehrpreis im Beispiel nur 150 Euro betragen, und das ist natürlich viel mehr. Selbst beim Spitzensteuersatz sieht es nicht so aus, dass aus einigen Tausend Euro plötzlich nur 100 werden.

Das Studium in Hamburg an der Universität Hamburg kostet im Jahr 1500 Euro und ein Student kann nichts anrechnen, da er nicht einkommensteuerpflichtig ist. Ich kann meine vollen Studiengebühren anrechnen, so kommt es das ein Großteil der gezahlten Steuern zurück erstattet wurden, glaub mir einfach, ich weiß doch was ich wieder bekommen habe und was ich zahlen musste.

Ein Student kann genau absetzen wie Du auch, wenn er was verdient. Das hat mit Student (bist Du übrigens keiner?) nichts zu tun. Wenn Du sagen willst, dass ein Vollzeitstudent im Regelfall nichts verdient (ist dem so?) und ein Teilzeitstudent schon, dann mag dem so sein, hat aber nichts mit Steuern zu tun. Durch das Absetzen bekommt man bestenfalls knapp die Hälfte zurück (beim Spitzensteuersatz) und deshalb werden nicht aus mehreren tausend Euro einhundert. Deine Stuererstattung muss andere Gründe haben. Aber an den Studiengebühren kann das nicht liegen. Punkt. Das folgt aus dem Steuersystem.

Ist schon witzig, du weißt besser über meine Ausgaben für Werbungskosten bescheid als ich. Was noch viel interessanter ist, du weißt noch viel besser darüber bescheid wieviel ich an Steuern zurück erstattet bekommen habe. Also nur mal so kurz gefasst ich habe für die Zeit des 1. Jahres an der Hochschule ca. 2000€ Steuern zurück bekommen nach Einkommensteuererklärung und ich habe für die Hochschule ca. 3600 Euro Aufwendungen gehabt zusätzlich natürlich noch Ordner, Bücher etc. alles das ist absetzbar und mindert die Steuerlast. An der staatl. Universität Hamburg zahlt man pro Semester ca. 750 Euro macht im Jahr 1500 Euro, jetzt kommen noch Aufwendungen für Bücher und Ordner hinzu, allerdings kann ein durchschnittl. Student das nicht absetzen, da er nicht genug Jahresverdienst hat bzw. in den seltensten Fällen die Steuerlast so hoch ist, dass die Abgaben für die Uni etc. gravierent auf eine Minderung Einfluss haben, man kann nicht mehr wiederbekommen als man zahlt. Im übrigen ist die Steuerlast und damit eine Rückerstattung abhängig vom Bruttoverdienst, bevor du meine Aussagen anzweifelst und diese auchsotoll widerlegen möchtest musst du wissen wie hoch mein Verdienst ist, damit du überhaupt weißt wieviel Steuern ich bezahlt habe. Aufwendungen für ein Erststudium sind übrigens voll abzugsfähig und nicht begrenzt.

MfG


Also wenn du arbeitest und nebenbei studierst, dann sind die Ausgaben für das Studium doch keine Werbungskosten. Meines Wissens kannst du die in der Einkommenssteuererklärung als Ausbildungskosten absetzen. Aber nur max. 4000€.
99Sascha
Senior Member
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Anmeldungsdatum: 12.07.2008
Beiträge: 905

BeitragVerfasst am: 06 Sep 2008 - 23:28:02    Titel:

Julius_Dolby hat folgendes geschrieben:
quatsch hat folgendes geschrieben:
5. Dadurch, dass man 3600 Euro absetzt, bekommt man keine 2000 Euro zurück

Ja.

Dass Silium "irgendwie" 2000 EUR Steuern "zurückbekommt". Möglich...
Dass er/sie 3600 EUR Aufwendungen für die Hochschule hatte. Locker...

Allerdings mutet mir die Kausalität mit den Studiengebühren hier auch etwas merkwürdig an. Gut... wenn man nochmal ca. 1000 EUR für Ordner und Bücher annimmt, dann wäre das "abgesetzte" Einkommen mit dem Spitzensteuersatz belegt worden. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer könnten auch noch ein bisschen reinspielen (ich vermute das nur, bin mir in diesem Punkt nicht sicher), so dass die Rechnung zumindest rechnerisch "aufgeht".

Allerdings frage ich mich dann schon: Wie sind solche Einkommensgrössen für unstudierte zu erzielen? (Antwort: Kaum). Und warum studiert man sowas vergleichsweise "banales" an einer Abend- und Wochenend-FH, wenn man ohnehin schon so hohe Einkommen erwirtschaftet? Anders formuliert: Wenn man ohnehin schon Spitzensteuersatzeinkommen deutlich überschreitet - bringt dann das FOM-Studium wirklich was?


Vielleicht ist er verheiratet.
Wechsel08
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Anmeldungsdatum: 24.06.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 07 Sep 2008 - 23:36:07    Titel: Re: welches Fernstudium für BWL

steff.jay hat folgendes geschrieben:
- Ich habe hier Infomaterial von der ILS, der SGD und die IWW (Hagen) habe ich mir mal angeschaut (wurde in einem anderen Thread genannt). Kann man pauschal etwas über die Anerkennung dieser Institute sagen?


Hallo! Ich rate von SGD & Co. ab, wenn Du einen vernünftigen Abschluss haben willst, bzw. ein echtes "Studium". SGD ist nett, wenn Du Reaktionen willst, wie: "Ah, da hat sich jemand in der Freizeit weitergebildet, sehr nett!". (Je nach Abschluss)

Aber wenn Du eine echte Anerkennung willst, solltest Du was mit einem vernünftigen Abschluss machen. Ich kenne ein paar Leute, die WIWI an der Fernuni machen und damit zufrieden sind.

Beste Grüße!
rtissler
Junior Member
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Anmeldungsdatum: 30.04.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 10 Jan 2009 - 22:24:58    Titel: betriebswirt fernstudium

auf der seite http://www.fernstudium-betriebswirt.com sind alle betriebswirt arten, die per fernstudium angeboten werden, genannt und die angebote der fernschulen hierzu tabellarisch verglichen, sehr nützlich, wenn man die unterschiede der betriebswirt studiengänge vergleichen will
Markus22
Senior Member
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Anmeldungsdatum: 04.02.2007
Beiträge: 1794

BeitragVerfasst am: 12 Jan 2009 - 18:33:47    Titel:

naja,geht so ne Wink..ils und übliche konsorten...du postes auffällig viele links, nicht das du hinterher noch ein marketer bist..oder hast einfach nur links parat, wer weiß Very Happy
_________________
bei der Uni/Fh/Schule/IHK angerufen?
Google benutzt? Lehrer/o.ä. gefragt?
DANN erst in blöden Foren posten Wink
Jogo
Moderator
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Anmeldungsdatum: 07.12.2004
Beiträge: 730

BeitragVerfasst am: 13 Jan 2009 - 08:36:22    Titel:

Hüstel, ich möchte den User Tissler bitten, keine Werblinks mehr hier zu setzen. Muß sonst leider löschen.

Gruß von Jogo
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"Mens agitat molem" (Der Geist bewegt die Materie) Vergil
"The Technical Sales Engineer is delivering solutions, transforming markets and enhancing lives to help make the world a better place" © by jogo
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