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Studiengebühren, Kindergeld, Steuern, etc
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m0nstrous
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Anmeldungsdatum: 05.09.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 05 Sep 2008 - 11:25:01    Titel: Studiengebühren, Kindergeld, Steuern, etc

Hallo zusammen,

ich habe schon viele Beiträge in diesem Forum und auch einige Artikel und Gesetzesstücke im Internet gelesen. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob die genannten Sachen auch auf mich zutreffen.

Ich habe folgendes "Problem":
- Ich mache eine (Erst-)Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration
- Ich studiere berufsbegleitend Wirtschaftsinformatik auf Diplom an einer FH (Erststudium)
- Ich wohne, arbeite und studiere in NRW
- Ich bin 23 Jahre alt
- Meine Eltern erhalten momentan Kindergeld für mich
Nun möchte ich wissen, wie hoch mein Gehalt sein kann, damit meinen Eltern noch das Kindergeld zusteht. Ich bezahle monatlich 270€ Semesterbebühren plus zwei Mal im Jahr einen Semesterbeitrag (Asta) in höhe von 120€. Zusammen macht dies 3.480€
Im Moment verdiene ich 900€ (brutto) monatlich.

Nun meine Frage: wenn ich die 900€ auf ein Jahr hochrechne, komme ich auf 10.800€. Kann ich davon die 3.480€ abziehen, so dass ich auf 7.320€ jährlich komme? Steht meinen Eltern dann weiterhin das Kindergeld zu?

Wenn jemandem irgendwelche Sonderfälle um Kindergeld, Azubigehalt (während eines Studiums), Semestergebühren, Steuern etc bekannt sind, würde ich diese ebenfalls gerne kennen.

Danke & Gruß
m0nstrous


Zuletzt bearbeitet von m0nstrous am 05 Sep 2008 - 11:30:08, insgesamt einmal bearbeitet
cyrix42
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Anmeldungsdatum: 14.08.2006
Beiträge: 22637

BeitragVerfasst am: 05 Sep 2008 - 11:29:28    Titel:

Studiengebühren und Studienbeiträge darfst du absetzen (im Abeitnehmerpauschbetrag), Sozialbeiträge (was man für ASTA, Nahverkehrsticket, Studentenwerk, Mensa, ... bezahlt) NICHT.


Cyrix
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m0nstrous
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Anmeldungsdatum: 05.09.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 05 Sep 2008 - 11:32:42    Titel:

Ich muss zugeben, dass ich meinen Beitrag grade noch einmal fies editiert habe, weil ich einen gravierenden Fehler gefunden habe. Wink

Also komme ich mit meiner Sache "durch" und meinen Eltern steht weiterhin das Kindergeld zu?
Das wäre super Smile
cyrix42
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Anmeldungsdatum: 14.08.2006
Beiträge: 22637

BeitragVerfasst am: 05 Sep 2008 - 11:38:57    Titel:

Also es zählt dein zu versteuerndes Einkommen, wenn ich richtig informiert bin (mag da jemand mit mehr Ahnung eine Bestätigung/ Berichtigung einwerfen?). Steuerlich darfst du von deinem Brutto, wie schon geschrieben, die Studiengebühren bzw. -Beiträge, die die Universität erhebt, absetzen. Sozialtickets u.ä. nicht, also nicht die 240€.

Wobei ich Studiengebühren von 270€ im Monat schon ziemlich viel finde. 500€/Semester sind eher die Regel, und bisher habe ich auch nur einmal von 750€/Semester gehört, aber du bezahlst ja doppelt so viel...


Grüße
Cyrix
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m0nstrous
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Anmeldungsdatum: 05.09.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 05 Sep 2008 - 11:40:53    Titel:

Ich bin an der Rheinischen Fachhochschule in Köln. Die befindet sich im Privatbesitz und mit den 270€ pro Monat bin ich noch in einem "günstigen" Studiengang Wink
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