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samura Newbie


Anmeldungsdatum: 25.07.2008 Beiträge: 4
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Verfasst am: 22 Sep 2008 - 22:13:58 Titel: bayerischer Aufbau Polizeirecht |
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Hallo!
Kann mir jemand beim Aufbau der Prüfung einer Polizeimaßnahme helfen.
Die EGL ist die Generalklauses § 11 II, I PAG. Nun komme ich nicht weiter. Ich dachte zunächst daran die Voraustatbestände zu prüfen also mögliche Verstöße gegen StGB und OwiG Vorschriften. In meinem Fall liegt kein Verstoß vor, sondern die Polizei geht davon aus, dass es eventuell im Verlauf der Veranstaltung zu Sachbeschädigungen und Randalen kommen könnte. Wie prüfe ich das jetzt? Einfach direkt auf die Gefahr eingehen?
Mich irritiert auch der bayerische Aufbau dabei.
Bin für jede Hilfe dankbar!!! |
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Kamikater Newbie


Anmeldungsdatum: 13.06.2008 Beiträge: 41
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Verfasst am: 25 Sep 2008 - 16:03:04 Titel: |
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Wenn Du die Voraustatbestände prüfst, prüfst Du doch auch ob die Polizei tätig wird um eventuelle Verstöße zu verhüten. Vielleicht ist das ja in Deinem Fall schon einschlägig.
Erst wenn das nicht der Fall ist prüfst Du gem. des Bayerischen Aufbaus die Generalklausel des Art. 11 I BayPAG. Gefahr prüfst Du ja schon im Voraustatbestand, hier bezieht sie sich auf öffentliches Interesse. Im Unterschied dazu bezieht sich die Gefahr in der Generalklausel auf die Sicherheit und Ordnung.
Ich bin mir aber absolut nicht sicher da ich nicht aus Bayern komme  |
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