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Kindergeld auch nach dem Auszug ?
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Apr 2005 - 07:15:21    Titel: Kindergeld auch nach dem Auszug ?

Bekommt man eigentlich nach dem Auszug von zu Hause noch weiter Kindergeld?
Gast






BeitragVerfasst am: 21 Apr 2005 - 08:55:01    Titel:

wenn du kein Kind hast nicht !
Sunshinegirl
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Anmeldungsdatum: 26.01.2005
Beiträge: 17
Wohnort: Südwestpfalz

BeitragVerfasst am: 21 Apr 2005 - 10:05:33    Titel:

Das kommt drauf an ob du noch in der Ausbildung bist und ob du einen gewissen Betrag im Jahr nicht überschreitest.
Gast






BeitragVerfasst am: 21 Apr 2005 - 10:19:40    Titel:

Ich bin weiter in Ausbildung und überschreite die Einkommensgrenze auch nicht, deswegen habe ich mich schon informiert.
Es ging nur darum, ob der Auszug von zu Hause irgendwelche Auswirkungen auf das Kindergeld hat.
Fantasygirl
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Anmeldungsdatum: 13.04.2005
Beiträge: 525
Wohnort: Essen

BeitragVerfasst am: 21 Apr 2005 - 10:53:32    Titel:

Nee, solange du noch keine 27 Jahre bist und unter der Einkommensgrenze bleibst, müsstest du das auch weiter bekommen.
_________________
Gast






BeitragVerfasst am: 21 Apr 2005 - 11:06:15    Titel:

Das sind ja gute Neuigkeiten!
Dankeschön Very Happy
mg215
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Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 26
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 21 Apr 2005 - 11:08:13    Titel:

Also ich bin letztes Jahr ausgezogen und bekomme mein Kindergeld weiter. Soweit ich weiss darf man aber einen bestimmten Wert im Monat nicht überschreiten (600€?), wenn man alles zusammenrechnet, also Gehalt, evtl. Unterhalt... ansonsten wird irgendwas gestrichen.
mfg
Seeker
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Anmeldungsdatum: 20.11.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 20 Nov 2005 - 15:19:06    Titel:

Solange du in der Schule/Studium/Ausbildung bist gibts noch Kindergeld wenn du die Einkommensgrenze im Jahr nicht überschreitest. Der Antrag sollte aber von deinen Eltern gestellt werden und das Geld steht auch eigentlich deinen Eltern zu! Ob du was davon siehst musst du dann immer noch mit denen klären. Wenn du genaue Informationen brauchst geh doch einfach mal bei der Familienkasse vorbei und sprech mit einem Sachbearbeiter.

Seeker
faiblesse
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Anmeldungsdatum: 14.06.2005
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BeitragVerfasst am: 20 Nov 2005 - 21:21:07    Titel:

Das stimmt nicht ganz, das Kindergeld bekommen zwar die Eltern, aber es ist zum Wohle des Kindes. Wenn das Kind aber auszieht, steht es ihm auch zu. Denn was für einen Sinn hat es den Eltern das Geld zu geben, wenn sie es nicht mehr für das Kindnutzen können (Kleidung, Essen etc.) Es dürfte kein Problem sein, einen Antrag zu stellen, das Kindergeld selbst zu bekommen.
_________________
Es ist besser, etwas zu bereuen was man getan hat, als etwas was man nicht getan hat.
schneewittchen
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Anmeldungsdatum: 09.11.2005
Beiträge: 153

BeitragVerfasst am: 27 Nov 2005 - 01:00:40    Titel:

@ faiblesse
Der Kindergeldantrag kann nur von den Eltern gestellt werden. Das Kindergeld wird auch nur in Ausnahmefällen an ein Kind direkt ausgezahlt, z. B. wenn Eltern ihren Unterhaltsverpflichtungen nachweislich nicht nachkommen.

Kindergeld steht den Eltern für ein über 18-jähriges Kind zu, so lange es sich in der Ausbildung befindet, maximal bis zum 27. Lebensjahr.

Wenn die eigenen Einkünfte des Kindes 7680,-- € im Jahr überschreiten, besteht kein Kindergeldanspruch mehr. Bei der Berechnung werden vom gesamten Bruttoeinkommen (evtl. Ausbildungsgehalt + evtl. Rente + evtl. Kapitaleinkünfte + Nebenjob + Teile des Bafög + evtl. Stipendium + evtl. sonstige Einnahmen) die Werbungskosten (Pauschale von 920 € oder auch mehr) und die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.

Das Kind muss nicht bei den Eltern wohnen.

Die Eltern sind während der Ausbildung eines Kindes zum Unterhalt verpflichtet. Darin ist dann das Kindergeld enthalten. Es können sowohl Bar- als auch auch Sachleistungen sein. Die Eltern sind nicht gezwungen, das Kindergeld an das Kind auszuzahlen, so lange sie durch anderweitige Leistungen für seinen Unterhalt aufkommen.
faiblesse
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Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 1919
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BeitragVerfasst am: 27 Nov 2005 - 11:42:09    Titel:

@ Schneewittchen:

Wenn man aber volljährig ist und nicht mehr zu Hause wohnt, bzw. ausziehenwill, kann man selbst beantragen, dass man das Kindergeld direkt bekommt. Den Fall hatte nämlich ne Freundin von mir, da wollte die Mutter partout nicht zahlen. Weder Kindergeld noch sonst wie.
_________________
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schneewittchen
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Anmeldungsdatum: 09.11.2005
Beiträge: 153

BeitragVerfasst am: 27 Nov 2005 - 12:30:57    Titel:

@ faiblesse

Das ist so ein von mir o. g. Ausnahmefll.

Bei der Anfrage von Gast war nicht die Rede davon, dass die Eltern nicht zahlen wollen.

Die Frage bezog sich lediglich darauf, ob man nach einem Auszug selber das Kindergeld beantragen kann.
Wenn keine weiteren Gründe vorliegen, also generelle Zahlungsunwilligkeit der Eltern, ist das leider nicht möglich!

Dies war bei der Freundin von faiblesse offensichtlich der Fall.[/i]
cindy85
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Anmeldungsdatum: 16.12.2005
Beiträge: 1
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 16 Dez 2005 - 14:24:18    Titel: Kindergeldrückzahlung

Hallo!

Hab jetzt keine Antwort, sondern ne weitere Frage:

Mein Freund (23) ist vor ca. 3 Jahren ausgezogen, arbeitet seitdem nebenher und macht abends sein Abitur nach. Er kommt über die Einkommensgrenze (verdient ca. 9000 € im Jahr), kriegt aber weiter Kindergeld und so. Naja, seine Eltern bekommen das und leiten dieses an ihn weiter. Jetzt hat sich das Amt gemeldet und angekündigt, dass er das Geld seit 2004 (!!!) zurückzahlen müsse, wären etwas über 3000 € im Jahr. Was ein ziemlicher Hammer ist, weil er ja nicht so viel verdient.
Jetzt habe ich mich erkundigt, dass man Werbekosten irgendwie absetzen könnte, da stellt sich ja die Frage, ob die Mietaufwendungen auch abgesetzt werden können, auch wenn er noch in der selben Stadt wohnt wie die Eltern. Er kriegt ja sonst keine Zuschüsse.
Würd mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann!!!

Vera
schneewittchen
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Anmeldungsdatum: 09.11.2005
Beiträge: 153

BeitragVerfasst am: 16 Dez 2005 - 18:36:34    Titel:

Was hat die Kindergeldkasse als Ablehnungsgrund genannt? Zu hohes Einkommen oder keine Ausbildung?

Deinem Freund steht nämlich nur Kindergeld zu, wenn er sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet. Was heißt, er arbeitet nebenher? Befindet er sich in einer Ausbildung oder hat er ein festes Arbeitsverhältnis?

Wenn er "hauptberuflich" arbeitet, steht ihm also gar kein Kindergeld zu.

Wenn er jedoch Schüler ist und nur nebenbei jobbt, hat er einen Anspruch, so lange er nicht zu viel verdient.

Von seinem Brutto-Jahresverdienst kann er als Werbungskosten pauschal 920 € abziehen oder mehr, wenn er mehr Kosten nachweisen kann (Belege). Werbungskosten sind Fahrten zur Arbeit, Arbeitsmittel, Bücher evtl. Computer etc. Aber er kann nur Werbungskosten absetzen, die im Zusammenhang mit seiner Arbeit stehen.
Wenn er Sozialversicherungsbeiträge von seinem Gehalt abgezogen bekommt, werden diese auch abgezogen.

Die Miete für seine Wohnung ist nicht abzugsfähig, weil das keine Werbungskosten sind, die beruflich bedingt sind. Denn er ist ja nicht in eine entfernte Stadt gezogen, weil er dort seine Arbeitsstelle hat.

Am Ende dürfen nicht mehr als 7680 € übrig bleiben.

Da pro Monat 154 € Kindergeld gezahlt werden, macht das übrigens pro Jahr 154 x 12 = 1848 €.
Mathehasserin
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Anmeldungsdatum: 11.12.2005
Beiträge: 75

BeitragVerfasst am: 02 Jan 2006 - 17:42:29    Titel:

also man bekommt bis einschließlich des 25. lebensjahres kindergeld Laughing
phex
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Anmeldungsdatum: 22.11.2005
Beiträge: 1272

BeitragVerfasst am: 02 Jan 2006 - 18:39:31    Titel:

Ich glaube wichtig ist auch, dass das Kind bei den Eltern gemeldet ist, da also den Hauptwohnsitz hat. War/ist bei mir glaube ich so.
schneewittchen
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Anmeldungsdatum: 09.11.2005
Beiträge: 153

BeitragVerfasst am: 02 Jan 2006 - 23:51:50    Titel:

Mathehasserin hat folgendes geschrieben:
also man bekommt bis einschließlich des 25. lebensjahres kindergeld Laughing


Zurzeit noch bis zum 27 Lj.



phex hat folgendes geschrieben:
Ich glaube wichtig ist auch, dass das Kind bei den Eltern gemeldet ist, da also den Hauptwohnsitz hat. War/ist bei mir glaube ich so.


Es spielt keine Rolle, wo das Kind gemeldet ist.
hopless
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Anmeldungsdatum: 03.01.2006
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 03 Jan 2006 - 20:27:57    Titel:

Ich habe dann mal diese etwas andere Frage.

Ich muss zum 31.01.06 von Zuhause ausziehn und habe meine Mutter schon gefragt, wie es mit dem Kindergeld aussieht: Ihre Antwort verlief nicht so, wie erwartet. Sie meinte, das Geld würde sie selbst zum leben brauchen, wäre fest eingeplant, davon sehe ich keinen Cent.

Zu meinem Vater habe ich seit Jahren keinen Kontakt mehr Rolling Eyes

Ich wollte mich bei der Familienkasse erkundigen, nur, seitdem das Call Center erst ab 8 Uhr aufmacht ist ständig besetzt und ich komme einfach nicht durch ( früher habe ich immer ab 7 Uhr angerufen und wunderbar, kam gleich dran oder kam wenigstens in die Warteschleife )
schneewittchen
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Anmeldungsdatum: 09.11.2005
Beiträge: 153

BeitragVerfasst am: 03 Jan 2006 - 22:07:26    Titel:

Also zunächst mal: Deine Mutter ist dir gegenüber grundsätzlich zum Unterhalt verpflichtet, wenn du noch in der Ausbildung bist.

So lange du zu Hause wohnst, erhältst du diesen Unterhalt üblicherweise in Form von Unterkunft, Essen Kleidung ..., also nicht unbedingt in Form von Bargeld.

Wenn du volljährig bist und du ziehst aus, muss deine Mutter dir den Unterhalt in Form von Bargeld leisten. Da gibt es sogar einen festgelegten Betrag, auf den man Anspruch hätte, wenn man keine eigenen Einkünfte hat: 640 €. Diesen Betrag kann man, wenn es nötig ist, sogar einklagen.

Normalerweise einigt man sich mit den Eltern auf einen Betrag, der für beide Seiten erschwinglich und ausreichend ist und klagt nicht, um den Familienfrieden zu erhalten.

Die 154 € Kindergeld erhält deine Mutter für deinen Unterhalt und nicht für ihren eigenen oder den Unterhalt anderer Familienmitglieder. Solltest du also ausziehen, müsste sie das Geld an dich weiterreichen.

Du hast allerdings, wenn sie sich weigert, nicht das Recht, das Geld persönlich von der Kindergeldkasse überwiesen zu bekommen. Denn es ist und bleibt grundsätzlich eine steuerliche Leistung an Eltern zum Unterhalt ihrer Kinder.

Versuch deiner Mutter klar zu machen, dass sie zu deinem Unterhalt verpflichtet ist. Sonst würde sie nämlich gar kein Kindergeld mehr für dich bekommen.
hopless
Junior Member
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Anmeldungsdatum: 03.01.2006
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 03 Jan 2006 - 22:34:25    Titel:

Ich habe ja noch einen Antrag vom Sommer hier im Zimmer liegen, wo das Geld an das Kind gehen soll, aber ich weiß auch, dass ohne die Zustimmung der Eltern, das Kindergeld nicht ans Kind ausbezahlt wird, daher verwunderte mich der Antrag und ich wollte mich noch mal informieren, aber nur schwer erreichbar.

Bei meiner Schwester, hat meine Mutter Post von der Familienkasse bekommen, wonach meine Mutter den Antrag meiner Schwester unterschreiben sollte, damit das Geld gleich an meine Schwester ausgezahlt wird, diesen hat meine Mutter "entsorgt".

Unterhalt wird es wohl keinen geben, da meine Mutter nicht Zahlungskräftig ist.
schneewittchen
Full Member
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Anmeldungsdatum: 09.11.2005
Beiträge: 153

BeitragVerfasst am: 03 Jan 2006 - 22:40:16    Titel:

Bist du volljährig? Wenn nicht, kannst du dich ans Jugendamt wenden.

Wenn du volljährig bist, dann erkundige dich doch mal beim Sozialamt, was du für Rechte und Ansprüche hast.
RA-Bluhmfeld
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Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 30 März 2006 - 16:20:04    Titel:

Also Kindergeld ist keine Zahlleistung für Kinder sonder'n eine Steuervergütung für die Eltern. Das heißt im klartext,der Bundesgerichtshof
hat im Februar 2006 dieses festgestellt.
Kindergeld wird auf beide Elternteile je zur Hälfte als Steuerentlastung
gezahlt. Da ja Kinder Kosten. In der Regel erhält die Mutter den Vollen
Auszahlbetrag bis zum 27. Lebensjahr des Kindes soweit es in Ausbildung,
Schule bzw. Arbeitslos ist.
Kinder haben keinen Rechtsanspruch auf Zahlung des Kindergeldes es ist
eine kann Leistung der Eltern.
Da hier viele falsche Angaben gemacht wurden, hab ich mich mal Regist.
damit keine Falschen hoffnungen geweckt werden.


MfG

RA-Bluhmfeld
schneewittchen
Full Member
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Anmeldungsdatum: 09.11.2005
Beiträge: 153

BeitragVerfasst am: 31 März 2006 - 20:35:36    Titel:

schneewittchen hat folgendes geschrieben:
Du hast allerdings, wenn sie sich weigert, nicht das Recht, das Geld persönlich von der Kindergeldkasse überwiesen zu bekommen. Denn es ist und bleibt grundsätzlich eine steuerliche Leistung an Eltern zum Unterhalt ihrer Kinder.


@ RA Bluhmfeld
Falls ich gemeint sein sollte - ich habe hier keine falschen Angaben gemacht, sondern genau das geschrieben, was Du glaubst korrigieren zu müssen (s. o.).
hopless
Junior Member
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Anmeldungsdatum: 03.01.2006
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 31 März 2006 - 22:57:44    Titel:

Ich bin mittlerweile vorm Familiengericht, habe einen Antrag gestellt, das mir Barunterhalt zu leisten ist, weil meine Mutter im Abzweigungsantrag "Verpflegung und Unterkunft" angegeben hat und dabei falsche Angaben gemacht hat, von da her sieht es sehr gut aus.
tineapedis
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Anmeldungsdatum: 22.01.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 22 Jan 2008 - 23:26:33    Titel:

Hi, ich hab nochmal eine Frage zu diesem Theme. Also ich befinde mich momentan in der Ausbildung und komm im April ins 3. Lehrjahr und bin mit 1100€ überm Kindergeld!

Ich Wohne allerdings in einem Wohnheim für das ich auch 100€ mtl. Miete zahlen muss und die Ausbildungsstelle ist ca. 60Km von meinem eigentlichen Wohnort (bei Mami & Papi) entfernt. Kann ich die Wohnungskosten den Werbungskosten zuschreiben?

Ich könnte auch mit dem Zug (DB) tgl. die 60 km überbrücken. Brauche aber dazu 2 Monatskarten die zusammen ca. 75€ mtl. kosten.

Dürfen die Werbungskosten im Jahr nicht über 920€ liegen oder wie ist das gemeint? Sonst würd ich ja nichtmal über die Miete das Kindergeld bekommen!?

Vielen Dank schonmal....
cyrix42
God of Posting
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Anmeldungsdatum: 14.08.2006
Beiträge: 21523

BeitragVerfasst am: 23 Jan 2008 - 01:10:17    Titel:

Hallo!

Nein, die 920€ sind nur diejenigen, die du ohne Nachweis abbrechnen kannst. Wenn du für mehr Nachweise hast, kannst du auch entsprechend mehr Werbungskosten geltend machen. Ob da eine eigene Wohnung drunter zählt, kann ich dir aber leider nicht sagen...


Cyrix
tineapedis
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Anmeldungsdatum: 22.01.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 24 Jan 2008 - 20:58:39    Titel:

he danke! Das wussten die in der Personalabteilung auch nicht. Ich mach jetzt eine Entgeldumwandlung wo ich monatlich 60€ einbezahle damit ich wieder unterdem "minimum" bin.

Evtl. kann das jemand im Forum helfen. Die 60€ muss man sich halt genau ausrechnen. !?
punky_28
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Anmeldungsdatum: 27.06.2011
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 27 Jun 2011 - 17:55:07    Titel:

Hallo alle miteinander =)

Ich hab auch mal ne Frage... Und zwar beginne ich im September eine Ausbildung und verdiene 705€ brutto. Davon bleiben dann ca. 550 € übrig.
Mitte nächsten Jahres muss ich daheim ausziehen und mir ne eigene Wohnung suchen.
Meine Frage ist, kann ich mein Kindergeld behalten, wenn ich dazu noch einen kleinen Nebenjob habe, in dem ich ca 200 € verdiene?

Mir geht es nur darum , alles planen zu können, weil wenn ich das Kindergeld nicht bekomme, muss ich halt in dem nebenjob mehr verdienen und mein Ausbilder muss mir ja da zustimmen....
cyrix42
God of Posting
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Anmeldungsdatum: 14.08.2006
Beiträge: 21523

BeitragVerfasst am: 06 Jul 2011 - 06:52:06    Titel:

Ab nächstem Jahr sollen die Vierdienstgrenzen fürs Kindergeld wegfallen. Insofern kannst du den Spaß, sofern du dich in deiner Erstausbildung befindest (und noch keine 25 Jahre alt bist), weiterhin beziehen.

Cyrix
_________________
Die Wurzel
--
quatsch
Moderator
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Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 3232

BeitragVerfasst am: 06 Jul 2011 - 11:15:17    Titel:

phex hat folgendes geschrieben:
Ich glaube wichtig ist auch, dass das Kind bei den Eltern gemeldet ist, da also den Hauptwohnsitz hat. War/ist bei mir glaube ich so.

Nein. Der Wohnsitz ist für das Kindergeld irrelevant (siehe http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__62.html). Das ist ein weiteres Kapitel aus der Sammlung "erfundene Gründe, mit denen Leuten Angst gemacht wird, sich ordnungsgemäß zu melden".
Otto20
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Anmeldungsdatum: 09.01.2012
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 09 Jan 2012 - 23:11:25    Titel:

Moin Leute,

das ist ja richtig toll, wenn jedes Kind nachdem es 18 Jahre alt ist erst mal gleich auszieht und dann aber sich das auch noch finanzieren lassen will??? Das kann doch wohl nicht Sinn der Gesetze sein.
Ohne nachvollziehbaren Grund das elterliche Haus zu verlassen, kann nicht die Lösung sein.
Otto20
Newbie
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Anmeldungsdatum: 09.01.2012
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10 Jan 2012 - 00:05:52    Titel:

Mal noch einen Nachklapp.

Ich lese immer meine Eltern wollen mir mein Kindergeld nicht geben, wenn ich von zu Hause ausziehe.
Richtig ist das KG für die Kinder verwendet werden soll, dass heißt aber nicht, dass es die Kinder in bar bekommen sollten.
Die Eltern haben monatliche Ausgaben für die Kinder.
Da sind zum Beispiel: Krankenversicherung
Unfallversicherung
Kosten für Unterkunft und Essen
Haftpflichtversicherung und und
Diese Kosten tragen sich nicht von allein, wie das ganze Leben nicht von irgendwoher kommt.
Auch sollten die Kosten, die während der Kindheit durch die Eltern erbracht worden sind, mit bedacht werden. Diese Ausgaben können keine Eltern mit 184.-€ monatlich leisten.
Ich denke das Anspruchsdenken unserer Jugend ist in vielen Fällen überzogen.
Otto
-stopfkind-
Senior Member
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Anmeldungsdatum: 27.02.2010
Beiträge: 1775

BeitragVerfasst am: 10 Jan 2012 - 00:26:38    Titel:

wenn aber "kind" eine eigene Wohnung oder WG-zimmer hat ist es doch wohl für sich selbst verantwortlich und muss auch mit dem geld haushalten. Eltern haben da eigentlich nichts mehr zuentscheiden.
_________________
http://www.youtube.com/watch?v=LMpmW4DTBi0
Schnecckle
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Anmeldungsdatum: 25.01.2012
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 25 Jan 2012 - 23:00:32    Titel: Ich hab auch ein Problem

Ich weiß nicht mehr weiter seit ein paar wochen frage ich meine eltern ich möchte mein kindergeld weil ich mit meinem freund zusammen ziehen will ich bin noch in der ausbildung ^^ normal bekomme ich es gesetztlich schon nur meine eltern wollen es mir einfach nicht geben. Ich weiß nicht mehr weiter, ich will aber auch nicht einen brief an die familienkasse schicken, das ich das geld einfach nur beantragen. Danach hab ich schiss das alle sauer auf mich sind ... (Meine familie) weil sie das geld brauchen. ABer ich ich brauch es doch auch ich muss doch auch alles zahlen ..
hoffe auf hilfe und ein guten rat :S bin verzweifelt
Ingo30
Senior Member
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Anmeldungsdatum: 04.05.2008
Beiträge: 1510

BeitragVerfasst am: 25 Jan 2012 - 23:23:27    Titel:

Bis zum 25. Lebensjahr oder bis zum Abschluss Deiner Ausbildung sind Deine Eltenr für Deinen Unterhalt zuständig. Und wenn Du die Kohle halt nicht hast, musst Dein Freund halt mehr auftreiben. Das ist schon extra so gemacht worden, weil der nächste Gang wäre zum Sozialamt um dort als 18 Jährige ne Wohnung finanziert zu bekommen - und genau das wollte man nicht. Du kannst bei Deinen Eltern wohnen oder Du wartest ab, bis einer von Euch genug verdient.
_________________
"Sozialamt Dechernich, Schmitz mein Name..."
Otto20
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Anmeldungsdatum: 09.01.2012
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 09 Feb 2012 - 20:35:49    Titel:

[quote]Ich weiß nicht mehr weiter seit ein paar wochen frage ich meine eltern ich möchte mein kindergeld weil ich mit meinem freund zusammen ziehen will ich bin noch in der ausbildung ^^ normal bekomme ich es gesetztlich schon nur meine eltern wollen es mir einfach nicht geben.[/quote]

Wenn das so ist tragen deine Eltern immer noch Kosten für dich, die Sie vom Kindergeld betreiten. Oder Was meinst du wer deine Unfall, Haftpflichtversicherungen bezahlt?

Es gibt nicht nur die Seite des Kindes, die sorry to say aber immer gern mit " Ich will das jetzt" vorbeikommen.

Ich würde eher fragen was für Gründe haben deine Eltern,um dir das KG nicht zu geben. Darüber würde es sich lohnen zu unterhalten.
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
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