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HansHanse1 Newbie


Anmeldungsdatum: 21.11.2008 Beiträge: 1
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Verfasst am: 04 Dez 2008 - 20:53:02 Titel: Net Working Capital |
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Hallo zusammen.
Sitze gerade an Unternehmensbewertung und interessiere mich für das Net Working Capital, das ja definiert ist als:
NWC = UV - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - liquide Mittel
Nun meine Frage:
Warum werden auch liquide Mittel abgezogen?
Ich verstehe, dass Verb. L&L subtrahiert wird, weil das NWC ja den Überschuss des UV über das kurzfristige Fremdkapital angeben soll. Warum muss man aber auch die liquiden Mittel abziehen?
Danke euch für eure Antworten!  |
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I-user Senior Member


Anmeldungsdatum: 02.08.2007 Beiträge: 1109 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 05 Dez 2008 - 01:39:40 Titel: |
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Je nachdem, was man mit "Umlaufvermögen" meint. Wenn nur Forderungen und Vorräte, aber kein Bargeld/Girokontobestand, dann braucht man die liquiden Mittel nicht abzuziehen.
Für mich unklar ist außerdem, ob man kurzfristige Verbindlichkeiten nicht aus L&L berücksichtigen muss. |
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Otscho Senior Member


Anmeldungsdatum: 03.09.2006 Beiträge: 1373
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Verfasst am: 05 Dez 2008 - 09:39:58 Titel: |
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| Normalerweise nimmt man alle kurzfristigen NICHT ZINSTRAGENDEN Verbindlichkeiten. |
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I-user Senior Member


Anmeldungsdatum: 02.08.2007 Beiträge: 1109 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 05 Dez 2008 - 12:28:03 Titel: |
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| Otscho hat folgendes geschrieben: |
| Normalerweise nimmt man alle kurzfristigen NICHT ZINSTRAGENDEN Verbindlichkeiten. |
Danke für die Erklärung, das ist nun deutlicher geworden. Aber nicht ganz:
Stichwort: Lieferantenkredit. Verbindlichkeiten aus L&L können sogar ganz hoch verzinst sein, wenn man durch die Ausnutzung des Zahlungsziels Skonto verliert. Ob das trotzdem zum NWC gehört? |
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Otscho Senior Member


Anmeldungsdatum: 03.09.2006 Beiträge: 1373
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Verfasst am: 05 Dez 2008 - 12:53:24 Titel: |
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| Da die Verb. aus L.u.L. normalerweise den Großteil ausmachen, wäre es schlimm, würde man die weglassen. Skonto ist zwar oftmals Teil des Finanzergebnisses, ich würde es hier aber eher vergleichbar einem Rabatt auf den Materialaufwand interpretieren und somit die Verb. L.u.L. als nicht zinstragend ansehen. |
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unibewerter Newbie


Anmeldungsdatum: 18.07.2012 Beiträge: 1
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Verfasst am: 18 Jul 2012 - 11:30:03 Titel: |
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Zinstragende Verbindlichkeiten sind Verpflichtungen gegenüber Dritten, deren Rückfluss zusätzlich einen Zins enthält. Bestes Beispiel sind die Bankdarlehen, nicht zinstragend wären Verbindlichkeiten aus L.L.
Ich finde hier http://firmenwertrechner.de/Benutzung.html ist das nochmal ganz gut erklärt. |
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tst Full Member


Anmeldungsdatum: 11.07.2012 Beiträge: 146
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Verfasst am: 18 Jul 2012 - 12:48:05 Titel: |
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| Otscho hat folgendes geschrieben: |
| Da die Verb. aus L.u.L. normalerweise den Großteil ausmachen, wäre es schlimm, würde man die weglassen. Skonto ist zwar oftmals Teil des Finanzergebnisses, ich würde es hier aber eher vergleichbar einem Rabatt auf den Materialaufwand interpretieren und somit die Verb. L.u.L. als nicht zinstragend ansehen. |
Interessante Problematik. Lieferantenziele sind i.d.R immer zinsfrei, insofern würde ich das genauso sehen. |
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Accounting Senior Member


Anmeldungsdatum: 12.03.2009 Beiträge: 518
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Verfasst am: 18 Jul 2012 - 13:03:17 Titel: |
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| Ich verstehe, dass Verb. L&L subtrahiert wird, weil das NWC ja den Überschuss des UV über das kurzfristige Fremdkapital angeben soll. Warum muss man aber auch die liquiden Mittel abziehen? |
Ich unterstell' mal an dieser Stelle, das du einen (Free-)Cash Flow errechnen willst.
Der Cash Flow gibt in seiner Vollständigkeit ja die Veränderung des Zahlungsmittelbestandes im Zeitraum t-1 bis t0 an. Wenn du nun aber zur indirekten Bestimmung der Veränderung des Zahlungsmittelbestandes die Veränderung bereits im NWC berücksichtigst, zählst du sie doppelt.
Beste Grüße _________________ "Ja ich hätte hohen Anspruch euer "Knoff-Hoff" doch vielleicht en Plan B wie man das Steuerloch stopft.
Doch dann könnt' ich es nicht bringen aus 'nem rechtlichen Grund, ja Stumpf ist Trumpf doch manchmal echt nicht gesund." |
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