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Totmacher Full Member


Anmeldungsdatum: 25.09.2005 Beiträge: 120
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Verfasst am: 10 Dez 2008 - 23:46:11 Titel: Zugang beim Widerruf? |
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Hallo,
ich habe eine kleine Frage zum Widerruf.
A bestellt am Montag um 23 Uhr bei dem B ein Fussball. Der B ist nicht mehr in seinem Geschäft, deshalb spricht der A auf den Anrufbeantworter des B. Mitten in der Nacht wird dem A klar, dass er doch keinen Fussball braucht. Darauf faxt er dem B am Dienstag morgen um 6 Uhr einen Widerruf zu. Der B betritt wie üblich um 8 sein Geschäft, weil er um 9 Uhr öffnet. Er schickt dem A den Fussball zu.
Liegt ein wirksamer Widerruf vor?
Der Widerruf müsste ja vor dem Angebot zugehen. Bedeutet, dass das Angebot zum Zugang am Dienstag genau 8 Uhr widerrufen werden kann? Bin mir da nicht ganz so sicher. |
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mgor Full Member


Anmeldungsdatum: 05.08.2008 Beiträge: 371
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Verfasst am: 11 Dez 2008 - 00:06:10 Titel: |
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Am Montag abend um 23 Uhr ist B nicht mehr im Geschäft, deshalb ist an dem Montag auch nicht mit einem wirksamen Zugang der telefonischen Anrufbeantworter-Bestellung zu rechnen, sondern unter gewöhlichen Umstanden erst am Dienstag die Stunde vor Ladenöffnungszeit. Das Fax vom Dienstag 6 Uhr geht dem Ladenbesitzer auch unter gewöhnlichen Umständen gegen 8 Uhr zu. Schutzbedürftigkeit des A §242 BGB und §130 I 2.
Also Ball umsonst verschickt. |
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