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cardiac region Newbie


Anmeldungsdatum: 22.01.2009 Beiträge: 15
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Verfasst am: 22 Jan 2009 - 16:57:58 Titel: Hausarbeit Öffentliches Recht für Anfänger, Uni Mannheim |
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falls die hausarbeit noch jemand schreiben sollte, dann kann man sich hier nun austauschen!
wie weit seid ihr denn und was habt ihr bereits geprüft? |
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cardiac region Newbie


Anmeldungsdatum: 22.01.2009 Beiträge: 15
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Verfasst am: 25 Jan 2009 - 00:02:03 Titel: |
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frage 1 ist klar! aber welche artikel prüfst du denn bei frage 2 alles? ein hgilfsgutachten hab ich da noch nicht erstellt. habe art. 12 I geprüft und art. 3 I, wird noch etwas geprüft?
lg |
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Bornus Newbie


Anmeldungsdatum: 21.01.2009 Beiträge: 10
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Verfasst am: 25 Jan 2009 - 00:31:13 Titel: |
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vll Art. 5 I, Art. 14 I, Art. 2 I iVm 1 I Gg, Art.12 I und der Art. 3 I auf den wird ja im SV deutlich hingewiesen
hilfgutachten wegen der zulässigkeit der verfassungsbeschwerde ??? einen rechtsweg gegen gesetze gibt es nicht und das GGÜ ist noch nicht in kraft getreten... außerdem müsste das gesetzgebungsverfahren angesprochen werden, bei frage 2, siehst du das auch so? |
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SÖZ Junior Member


Anmeldungsdatum: 31.01.2009 Beiträge: 57
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Verfasst am: 04 Feb 2009 - 20:46:00 Titel: |
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würde sage mach am besten ein hilfsgutachten obwohl du den eingriff etc. verneint hat (habe den auch verneint), ansonsten könnte dich das unnötig punkte kosten
wir müssen ja sowieso die rechtfertigung erläutern |
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chezbazhino Newbie


Anmeldungsdatum: 05.02.2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: 05 Feb 2009 - 11:10:07 Titel: |
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hallo auch zusammen.
habe ziemliche Probleme mit der Hausarbeit. Studiere nur im Nebenfach öffentliches Recht und habe daher noch nie eine solche Hausarbeit geschrieben.
Daher mal die Frage...mit welcher Begründung haben diejenigen die einen Eingriff verneinen diesen verneint. |
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justu Newbie


Anmeldungsdatum: 16.08.2008 Beiträge: 15
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Verfasst am: 05 Feb 2009 - 20:59:18 Titel: |
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nur damit wir hier nicht durcheinanderkommen:
Bei Frage 1:
Schutzbereich eröffnet (+)
Eingriff (+) ,ob die information sachgemäß ist, ist doch ne frage der rechtfertigung , oder?
Verfassungsrechtliche rechtfertigung (+) warnhinweise brauchen nicht unbedingt gesetzliche grundlage.
wie prüft ihr dann weiter? Wie bringt ihr da die 3 stufentheorie ein?
Viele grüße |
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cardiac region Newbie


Anmeldungsdatum: 22.01.2009 Beiträge: 15
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Verfasst am: 06 Feb 2009 - 10:38:31 Titel: |
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zu blablablub:
ich habe dem gesetzgebungsverfahren zugestimmt, weil der BR nicht gänzlich ausgeschlossen wurde, wenn das gesetz nämlich zustandegekommen ist, muss der bundespräsident es dem BR noch einmal zugesandt haben und die müssen ja dann logischerweise zugesagt haben. das ist eine vertretbare meinung, aber du kannst dich natürlich auch dagegen entscheiden!
an alle:
hat denn jemand einen guten tipp wo man etwas über herausgaben ohne gesetzliche grundlagen nachlesen kann? hab dazu noch nichts passendes gefunden und weiß demnach nicht genau was ich da schreiben soll! |
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blablablub Newbie


Anmeldungsdatum: 04.08.2008 Beiträge: 29
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Verfasst am: 06 Feb 2009 - 11:41:11 Titel: |
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cardiac region hat folgendes geschrieben: |
zu blablablub:
ich habe dem gesetzgebungsverfahren zugestimmt, weil der BR nicht gänzlich ausgeschlossen wurde, wenn das gesetz nämlich zustandegekommen ist, muss der bundespräsident es dem BR noch einmal zugesandt haben und die müssen ja dann logischerweise zugesagt haben. das ist eine vertretbare meinung, aber du kannst dich natürlich auch dagegen entscheiden!
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Ok danke, so passt mir das auf alle Fälle besser ins Konzept als mein Hilfsgutachten. |
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Sommerlaune Newbie


Anmeldungsdatum: 28.07.2008 Beiträge: 25
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Verfasst am: 06 Feb 2009 - 11:50:45 Titel: |
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zu chezbazhino:
ja, du hast recht. es gibt wirklich genug gegenstimmen in der literatur. Ich habe den Eingriff bejaht, da ich der meinung bin, dass die Begründung des BVerfG nicht stichhaltig ist: Ob eine Maßnahme einen Eingriff darstellt oder nicht, richtet sich nach der Wirkung für den Grundrechtsträger und nicht nach seiner Rechtmäßigkeit.
Sollte die Information tatsächlich sachlich gerechtfertig ist, dann ist das meiner Meinnung nach eine Frage der Verhältnismäßigkeit.
Bei Rolf Schmidt, Grundrechte, Rn. 793 kannst du das nachlesen. Der Abschnitt ist leider recht kurz...ich hoffe es hilft trotzdem weiter.
Letztendlich ist es wohl egal wie du dich entscheidest. Allerdings solltest du irgendwie auf die fehlende gesetzliche Grundlage kommen. Notfalls sprichst du das eben schon beim Eingriffsbegriff an. Denn viele sind der Auffassung, dass das BVerfG den Eingriffsbegriff nur verneint hat, weil keine gesetzliche Grundlage vorliegt.
Liebe Grüße |
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chezbazhino Newbie


Anmeldungsdatum: 05.02.2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: 10 Feb 2009 - 14:13:48 Titel: |
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@ Libelle172
Also ich hab bei Art 3 angenommen dass es sich um einen Ungleichbehandlung geringer Intensität handelt da da das Unterscheidungskriterium sachbezogen und nicht personenbezogen ist. Dann reicht ja die willkürforme und du brauchst keine Verhältnismäßigkeitsgrundsatz |
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