HA Übung Strafrecht für Fortgeschrittene Mainz bei Prof. Erb
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rollipolly Junior Member


Anmeldungsdatum: 07.04.2009 Beiträge: 57
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Verfasst am: 20 Okt 2009 - 19:42:41 Titel: |
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Zuletzt bearbeitet von rollipolly am 20 Okt 2009 - 20:32:32, insgesamt einmal bearbeitet |
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soia Newbie


Anmeldungsdatum: 21.08.2008 Beiträge: 12 Wohnort: mainz
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Verfasst am: 20 Okt 2009 - 19:57:56 Titel: |
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Zuletzt bearbeitet von soia am 28 Okt 2009 - 11:14:26, insgesamt einmal bearbeitet |
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rollipolly Junior Member


Anmeldungsdatum: 07.04.2009 Beiträge: 57
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Verfasst am: 20 Okt 2009 - 20:06:17 Titel: |
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Zuletzt bearbeitet von rollipolly am 20 Okt 2009 - 20:32:46, insgesamt einmal bearbeitet |
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soia Newbie


Anmeldungsdatum: 21.08.2008 Beiträge: 12 Wohnort: mainz
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Verfasst am: 20 Okt 2009 - 20:12:21 Titel: |
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Zuletzt bearbeitet von soia am 28 Okt 2009 - 11:30:49, insgesamt einmal bearbeitet |
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*Keri* Newbie


Anmeldungsdatum: 28.09.2009 Beiträge: 14 Wohnort: Mainz
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Verfasst am: 20 Okt 2009 - 20:19:49 Titel: |
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Hallo,
eine Frage an alle. Mir welcher Begründung genau habt ihr " die andere Tat " verneint. Muss man alle Auffasungen ansprechen, wei Z.B
1. Zweck-Mittel-Lehre
2. Zeitliche Zäsur
3. Verdeckungsabsicht und bedingter Tötungsvorsatz
Sorry, bin ein wenig verwirrt  |
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sopsui Newbie


Anmeldungsdatum: 22.10.2009 Beiträge: 26
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Verfasst am: 23 Okt 2009 - 00:02:11 Titel: |
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Oh Mann ich hab den Fehler gemacht und bin die HA nochmal im Detail durchgegangen und jetzt häng ich mich plötzlich wieder auf an dieser Sache mit § 32 analog / Präventivnotwehr / notwehrähnliche Lage.
Im Münchner Kommentar schreibt der Erb von Präventivnotwehr und beschreibt dabei dass auch eine Interessensabwägung stattfindet. Ist aber DAS die analoge Anwendung des § 32.
Falls ja frage ich mich wo er die Interessensabwägung hernimmt?
Kanns sein, dass ich da gewaltig was durcheiander gebracht hab?
Danke für eure Antworten! |
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wbn Full Member


Anmeldungsdatum: 23.10.2007 Beiträge: 164
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Verfasst am: 25 Okt 2009 - 17:07:52 Titel: |
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Zur Verdeckungsabsicht:
Andere Tat: Diese habe ich bejaht, denn es kommt auf die Vorstellung des Täters an!
Garantenstellung habe ich auch bejaht (Ingerenz).
soia hat folgendes geschrieben: |
..., weil meiner meinung nach verdeckungsabsicht schon rein logisch gar nicht vorliegt! die F will ja hier den objektiv vorliegenden sachverhalt (runterschubsen etc.) gar nicht verdecken!
Natürlich will sie das!
F hat stattdessen bloß angst, der typ könnte der polizei eine lüge auftischen, und somit den wahren verlauf abwandeln.
Nein, keine Lüge, sie hat nur Angst, dass die Wahrheit rauskommt und man ihr dann nicht mehr glaubt, dass sie entschuldigt ist.
das ist für mich aber generell schon keine verdeckungsabsicht, weil das tatsächlich passierte durch die tat ja nicht verschleiert werden soll.
Doch das soll es ja eben! Es soll keiner herausfinden, dass sie die beiden gestossen hat.
was meint ihr dazu?
LG  |
Die F hatte auch direkten Tötungsvorsatz. |
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Vestitur Newbie


Anmeldungsdatum: 04.11.2009 Beiträge: 1
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Verfasst am: 04 Nov 2009 - 22:14:23 Titel: |
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Hallo,
kann mir vlt . jemand sagen was für Themenbereiche an den Klausuren abgefragt werden, hab die 1te Vorlesung verpasst.
Lg |
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