Ronnan Senior Member


Anmeldungsdatum: 09.09.2008 Beiträge: 2114 Wohnort: Karlsruhe, Residenz des Rechts!
|
Verfasst am: 31 Aug 2009 - 14:02:04 Titel: präventives erheben von einreden |
|
|
können einreden schon erhoben werden, bevor sie überhaupt enstanden sind?
zb sagt jemand er mache sein zurückbehaltungsrecht aus 273 geltend, wenn der andere ansprüche gegen ihn erhöbe
zu dem zeitpunkt hat der andere noch kerine ansprüche, erlangt aber später welche
wenn der andere nun seinen anspruch einklagt, müsste das gericht eine verurteilung zug um zug aussprechen oder müsste der beklagte "erneut" sein zurückbehaltungsrecht, welches ja erst jetzt besteht geltend machen? |
|