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asmaa_06 Newbie


Anmeldungsdatum: 23.09.2009 Beiträge: 5
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Verfasst am: 23 Sep 2009 - 18:47:21 Titel: Verhältniswahlrecht / Mehrheitswahlrecht |
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hey,
Also ich hätte da mal eine frage:
Im Poltikunterricht unterhalten wir uns im Moment über das Verhältniswahlrecht und dem Mehrheitswahlrecht.
Ich verstehe so gut wie garnichts.
Kann mir das vieleicht jemand so erklären das ich es so einiger Maßen verstehe?
ICh bedanke mich schonamal im vorraus.
p.s.
Und falls mir jemand erklären könnte was Überhangsmandate sind wäre ich ihn auch wirklich Dankbar |
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cyrix42 Valued Contributor


 Anmeldungsdatum: 14.08.2006 Beiträge: 22669
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Verfasst am: 23 Sep 2009 - 19:27:05 Titel: |
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Hallo!
Deine erste Anlaufstelle im Netz könnten hierbei die Seiten von www.wahlrecht.de sein. Dort wird recht viel dazu erklärt.
Kurz zusammengefasst:
Bei einem Verhältniswahlrecht geht es darum im gesamten Wahlgebiet die Stimmen zusammenzuzählen und im Parlament erhält dann jede politische Strömung entsprechend viele Sitze, wie sie Stimmen im Verhältnis zu den anderen erhalten hat.
Bei einem Mehrheitswahlrecht wird das Wahlgebiet in einzelne Wahlkreise eingeteilt, und nur der Sieger (also der mit den meisten Stimmen im entsprechenden Wahlkreis) zieht in das Parlament ein.
Deutschland hat für den Bundestag ein personalisiertes Verhältniswahlrecht, weil die wesentliche Mandatsvergabe an die Parteien über die Zweitstimmen nach Maßgaben einer Verhältniswahl geschieht.
Zu Überhangmandaten muss man ein klein wenig mehr ausholen:
Die 598 Sitze im BT werden nach dem Verhältnis der Stimmen an die versch. Parteien verteilt (Oberverteilung), und in jeder Partei ihre so zugesprochenen Sitze nach ihrem jeweiligen Stimmenverhältnis an die einzelnen Landesverbände dieser Partei (Unterverteilung). Nach diesem Schritt steht also z.B. fest, dass der CDU in Baden-Württemberg 30 Sitze nach Zweitstimmen zustehen.
Nun werden aber in den deutschlandweit 299 Wahlkreisen in einer Mehrheitswahl jeweils direkt Leute in den Bundestag gewählt, die dann besonders für diesen Wahlkreis sich verantwortlich fühlen sollen. Wer mit der Erststimme also mit relativer Mehrheit gewählt wurde, zieht auf jeden Fall in den Bundestag ein.
Für den Landesverband einer Partei heißt dies also nun, dass ihr nach Zweitstimmen Soundso viele Sitze zustehen, also in unserem Beispiel 30 für die CDU in BW. Davon werden nun die Anzahl der gewonnenen Direktmandate in diesem Bundesland abgezogen, weil die Leute ja eh einziehen. Die restlichen Sitze werden nun nach der Landesliste des jeweiligen Landesverbands der entspr. Partei besetzt (wobei direkt gewählte Personen nat. unberücksichtigt bleiben), sodass dieser Landesverband eben genau so viele Leute entsendet, wie ihm eben zustehen.
Problematisch wird dies allerdings dann, wenn der Landesverband mehr Direktmandate holt, als ihm Sitze nach Zweitstimmen zu stehen. Z.B. könnte die CDU in BW alle 38 Wahlkreise in BW gewinnen.
Dann darf sie alle 38 Gewinner der Direktmandate in den Bundestag entsenden, obwohl ihr eigentlich nur 30 Sitze zugestanden hätten. Der Bundestag vergrößert sich somit um 8 Sitze. Diese nennt man dann Überhangmandate.
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Und jetzt wirds kniffelig: Durch diese Vergabe von internen Überhangmandaten kann es nun zu negativem Stimmengewicht kommen (bzw. provoziert es sogar direkt): Wenn ein zusätzlicher Wähler nun in BW für die CDU stimmt, kann es passieren, dass ihr zwar bundesweit noch immer genauso viele Mandate zustehen, aber nun dem Landesverband BW eines mehr, also 31. Das würde für BW wenig ändern, weil immernoch genau die 38 Gewinner der Direktmandate einziehen (aus einem Überhang- wäre eben nur ein normales Mandat geworden).
ABER da die Anzahl der Sitze, die der CDU bundesweit zustehen, gleich geblieben ist, steht einem anderen Landesverband (z.B. dem in NRW) nun ein Sitz weniger zu. Wenn dieser Landesverband nun nicht selbst überhängig ist bzw. wird (und davon ist nicht auszugehen), dann darf dieser Landesverband nun eine Person weniger in den Bundestag entsenden.
Zusammengefasst hätte also die Stimme MEHR für die CDU ihr nun einen Sitz WENIGER im Bundestag eingebracht; die Stimme hat ihr also geschadet!
Dieses negative Stimmengewicht hat das BVerfG für verfassungswidrig erklärt, und den Gesetzgeber angemahnt bis 2011 dies zu ändern. Für die Wahl am Sonntag dagegen heißt dies im Umkehrschluss, dass wir nach einem Gesetz mit verfassungswidrigen Elementen (nicht den Überhangmandaten selbst, aber den direkt aus ihnen folgenden Eigenschaften) wählen gehen, und das BVerfG dazu seinen Segen gegeben hat...
Im Bundestag scheiterte übrigens eine Gesetzesinitiative, die diesen Effekt verhindern wollte, an den Stimmen von CDU/CSU und FDP (die sich für diese Wahl einen Vorteil aus der nun so letztmalig angewendeten Regel erhoffen können), sowie der SPD (die sonst einen Koalitionsbruch begangen hätte) gescheitert. Die angeführten Gründe waren - mit Verlaub - recht hahnebüchen...
Cyrix _________________ Die Wurzel
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Lilienkult Full Member


Anmeldungsdatum: 14.08.2009 Beiträge: 383
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Verfasst am: 23 Sep 2009 - 23:00:26 Titel: |
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| cyrix42 hat folgendes geschrieben: |
Im Bundestag scheiterte übrigens eine Gesetzesinitiative, die diesen Effekt verhindern wollte, an den Stimmen von CDU/CSU und FDP (die sich für diese Wahl einen Vorteil aus der nun so letztmalig angewendeten Regel erhoffen können), sowie der SPD (die sonst einen Koalitionsbruch begangen hätte) gescheitert. Die angeführten Gründe waren - mit Verlaub - recht hahnebüchen...
Cyrix |
Nur deswegen?
Ansonsten schön erklärt! |
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testest Full Member


Anmeldungsdatum: 13.07.2007 Beiträge: 372
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Verfasst am: 24 Sep 2009 - 03:35:25 Titel: |
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| Ich habe auch interessehalber eine Frage: Warum gehen eigentlich hier (und auch in anderen Strängen) alle davon aus, dass die Überhangmandate vor allem der CDU zu Gute kommen? Bei den letzten drei Wahlen hat doch die SPD insgesamt mehr profitiert als die Union: 2005 hatte sie neun Überhangmandate, CDU/CSU 7; 2002 war das Ergebnis 4:1 für die SPD und 1998 sogar 13:0. Warum sollte es gerade dieses Jahr anders sein? |
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cyrix42 Valued Contributor


 Anmeldungsdatum: 14.08.2006 Beiträge: 22669
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Verfasst am: 24 Sep 2009 - 04:05:48 Titel: |
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Ganz einfach:
Die Union ist nach Umfragen schwach, aber trotzdem deutlich stärker als die SPD. Ersteres führt zu wenig Mandaten über Zweitstimmen, zweiteres zu vielen Direktmandaten.
Für die CDU sind Überhangmandate in BW und Sachsen sehr sicher, in Sachsen-Anhalt auch. Möglich noch in einigen anderen Bundesländern.
Für die SPD käme Hamburg und Brandenburg in betracht, vielleicht Thüringen.
@Lilienkult: Ja, denn einerseits hätte der Gegenentwurf die Chancen auf Schwarz-Gelb bei dieser Bundestagswahl verringert und andererseits kann sie nicht darauf spielen später selbst irgendwann diesen Vorteil (wieder) nutzen zu können, denn nach dem definitiven Ende dieser Regelung bis 2011 (Frist vom BVerfG) ist er eh weg... Es hätte also wahltaktisch aus Sicht der SPD alles für den Vorschlag der Grünen gesprochen (maximal ein paar Abgeordnete aus NRW oder Bayern hätten die interne Kompensation nicht so toll gefunden...)
Cyrix _________________ Die Wurzel
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cauchy Senior Member


Anmeldungsdatum: 18.02.2009 Beiträge: 687
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Verfasst am: 24 Sep 2009 - 07:00:26 Titel: |
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@ cyrix:
Zu deinen Ausführungen zu den Überhangmandaten würde dies für das tiefschschwarze CSU Bayern also heißen, dass man beruhigt SPD, Grüne, usw. wählen kann, ohne ihnen wirklich zu schaden.
Probleme könnte es max. für die CSU geben, da sie halt weniger Direktmandate hat, aber sonst eh in keinem anderen Bundesland vertreten ist?
Allerdings bin ich mir relativ sicher, dass die SPD in Bayern keine Überhangmandate produzieren wird....  _________________
| Fumero hat folgendes geschrieben: |
| Unglaublich, wie viele hier einen Schnitt von 1,0 bis 1,3 haben. Machen hier alle ihr Abi in NRW oder Ostdeutschland? |
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cyrix42 Valued Contributor


 Anmeldungsdatum: 14.08.2006 Beiträge: 22669
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Verfasst am: 24 Sep 2009 - 08:50:52 Titel: |
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Was negatives Stimmengewicht angeht, kann man in Bayern beruhigt sein: Da keine der "sonstigen" Parteien (alle außer der CSU) auch nur in die Nähe von Überhangmandaten für Bayern kommen, und die CSU nur in Bayern antritt, ist negatives Stimmgewicht für Bayern ausgeschlossen.
Für Sympathisanten der CSU könnte es dennoch interessant sein Überhangmandate zu erzeugen, weil sie dadurch doppeltes Stimmgewicht erhalten: Mit der Erststimme wählen sie direkt ihren CSU-Abgeordneten in den Bundestag und mit der Zweitstimme ihren Wunschkoalitionspartner. Da keine Verrechnung mehr zwischen den Überhangmandaten der CSU und entsprechenden Zweitstimmen stattfindet, erhielte man also doppeltes Stimmgewicht...
Cyrix _________________ Die Wurzel
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Lilienkult Full Member


Anmeldungsdatum: 14.08.2009 Beiträge: 383
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Verfasst am: 24 Sep 2009 - 23:24:20 Titel: |
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Deswegen ist es ja auch so interessant, dass die CDU bspw. auf den Wahlplakaten in Ba-Wü stehen hat:
"CDU stärken! Beide Stimmen CDU!"
Hört sich an, als hätten die Feiglinge Schwarz-Gelb selber abgeschrieben und wollen sich lieber gegenüber der SPD profilieren. |
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cyrix42 Valued Contributor


 Anmeldungsdatum: 14.08.2006 Beiträge: 22669
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Verfasst am: 24 Sep 2009 - 23:26:15 Titel: |
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Also gerade in BW ist dies totaler Blödsinn, denn wenn irgendwo Überhangmandate für die CDU sicher sind, dann in BW (und Sachsen)...
Cyrix _________________ Die Wurzel
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Lilienkult Full Member


Anmeldungsdatum: 14.08.2009 Beiträge: 383
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Verfasst am: 24 Sep 2009 - 23:46:50 Titel: |
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| cyrix42 hat folgendes geschrieben: |
Also gerade in BW ist dies totaler Blödsinn, denn wenn irgendwo Überhangmandate für die CDU sicher sind, dann in BW (und Sachsen)...
Cyrix |
Was die CDU macht oder was ich sage?  |
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cyrix42 Valued Contributor


 Anmeldungsdatum: 14.08.2006 Beiträge: 22669
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Verfasst am: 24 Sep 2009 - 23:54:24 Titel: |
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"Beide Stimmen für die CDU" ist gefährlich aufgrund des negativen Stimmgewichts. Ist die Priorität Schwarz-Gelb, so ist es sogar grob falsch.
Aber gut, analog könnte man ja auch in Bayern allen CSU-Wählern sagen, sie sollten mit ihrer Zweitstimme FDP wählen. Das würde dann zwar das relative Gewicht der CSU im Bundestag schwächen, das der FDP aber wesentlich stärker erhöhen.
Es würde in beiden Fällen bequem für Schwarz-Gelb reichen.
Allerdings würde ein solches Wahlergebnis eine große Angriffsfläche für eine Verfassungsbeschwerde liefern. Denn das BVerfG hatte die Proporzverzerrung durch Überhangmandate schon früher nur bis zur Größenordnung der durch die 5%-Hürde für zulässig erklärt. Konkret wären das eben 30 Mandate. Sollte es zu (deutlich) mehr Überhangmandaten kommen, würde das BVerfG wohl die Wahl für ungültig erklären...
Cyrix _________________ Die Wurzel
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