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SKANDAL in meinem Ausbildungsbetrieb! Help
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DanielBayern
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Anmeldungsdatum: 26.09.2009
Beiträge: 3
Wohnort: Bay

BeitragVerfasst am: 26 Sep 2009 - 14:27:31    Titel: SKANDAL in meinem Ausbildungsbetrieb! Help

Hallo zusammen,

ich brauche dringend Hilfe, weiß aber nicht, an wen ich mich wenden soll.

Mein Problem:

Ich bin Lehrlingssprecher (JAV) bei einer kleineren Firma mit ca. 20 Lehrlingen.
In 4 Monaten habe ich meine Abschlussprüfung Teil II.
In meinem Lehrjahr befinden sich 4 Lehrlinge, von dennen aus wirtschaftlichen Gründen nur einer übernommen wird.

Da ich soweit ich weiß nach meiner Lehre Kündigungsschutz von einem Jahr habe, versuchen sie mich auf die ungalante Art und Weise aus der Firma zu bekommen.

Letztens habe ich eine Schriftliche Ermarnung bekommen, weil ich eine Stunde zu spät mich krankgemeldet habe... (ist ja schon komisch, aber in gewisser weise vllt. zu verstehen.)

Jedoch diesen Donnerstag wollten sie mir einen geben weil EIN Kreuzmeißel in meinem werkzeugkasten fehlte... den ich nie brauche, da ich die Teile für unsere Abschlussprüfung fräse!

Ich hab ihn jetzt nicht unterschrieben, doch die feinen Herren meinten sie kommen sofort montag morgen auf mich zu! (fr. berufsschule)



Was kann ich tun,
WER kann mir helfen??

Bitte helft mir, ich weiß wirklich nicht weiter.

Grüße aus Oberbayern.

Daniel
faiblesse
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Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 1919
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 26 Sep 2009 - 15:44:06    Titel:

Was meinst du mit :

Zitat:
Ich hab ihn jetzt nicht unterschrieben


Zitat:
Da ich soweit ich weiß nach meiner Lehre Kündigungsschutz von einem Jahr habe


Also entweder etwas unglücklich ausgedrückt, aber so nicht richtig.

Als JAV kannst du ein Jahr nach deiner Amtszeit nicht gekündigt werden. § 15 KSchG.

Was als Azubi eigentlich relativ uninteressant ist, da du als Azubi eh nicht kündbar bist, nur in schweren Fällen wie Diebstahl.

Was mich die Frage aufwerfen lässt, wo ist denn dann dieser Kreuzmeißel der in deiner Kiste fehlte? Nicht das die dir das als Diebstahl anhängen.

Zum Thema, nur einer wird übernommen:

Da du JAV bist, müssen sie dir die Stelle anbieten.
Ich weiß nur leider nicht wo das steht, aber ich weiß das in meiner Ausbildung zum einen eine mal eingeklagt hat, da sie Anspruch auf eine Stelle hatte (Sofern eine frei ist, und es wurde eine frei)

Und in meinem Lehrjahr musste der, der JAV war, unterschreiben, dass er nicht an einer Weiterbeschäftigung interessiert war, so dass jemand anderes übernommen wurde.

Wenn du dann auch weiterhin JAV bist (was ja ggf sein kann, solange du u25 bist, soweit ich mich erinner), dann ist der Kündigungschutz auch interressant.

Edit:
Das hab ich gerade gefunden:

http://www.dbbj-sh.de/html/jav.htm
_________________
Es ist besser, etwas zu bereuen was man getan hat, als etwas was man nicht getan hat.
faiblesse
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Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 1919
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 26 Sep 2009 - 15:46:48    Titel:

vielleicht ist der noch interessanter, habs nur kurz überflogen

http://www.verdi-bayern-fb09.de/jav/uebernahme.htm
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Es ist besser, etwas zu bereuen was man getan hat, als etwas was man nicht getan hat.
DanielBayern
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Anmeldungsdatum: 26.09.2009
Beiträge: 3
Wohnort: Bay

BeitragVerfasst am: 26 Sep 2009 - 18:01:52    Titel: Kreuzmeißel

ich hab beim eimräumen meines kastens den kreuzmeißel auf der liste übersehen... das nutzen sie sofort aus... =(
dornbusch
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Anmeldungsdatum: 26.10.2007
Beiträge: 3824

BeitragVerfasst am: 27 Sep 2009 - 07:22:36    Titel: Re: Kreuzmeißel

DanielBayern hat folgendes geschrieben:
ich hab beim eimräumen meines kastens den kreuzmeißel auf der liste übersehen... das nutzen sie sofort aus... =(


Wen interessiert das denn? Sprich mal mit deinem Anwalt. Als JAV hast du ja die nötigen Kontakte.

Gruß Dornbusch
Markus22
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Anmeldungsdatum: 04.02.2007
Beiträge: 1814

BeitragVerfasst am: 27 Sep 2009 - 11:30:21    Titel:

mit welcher begründung wollen sie dich wegen des fehlens abmahen?unterstellen die dir diebstahl?
_________________
bei der Uni/Fh/Schule/IHK angerufen?
Google benutzt? Lehrer/o.ä. gefragt?
DANN erst in blöden Foren posten Wink
tamagochi
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Anmeldungsdatum: 27.09.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 27 Sep 2009 - 17:51:00    Titel:

Ich würde mir das nicht gefallen lassen und denen in freundlicher Weise Paroli bieten. (Wenn du dich mit denen agressiv anlegst, dann versuchen sie immer wieder dich zu schikanieren)

Wegen des Meißels: Entschuldige dich förmlich bei denen und sag, dass der Meißel nur auf dem Zettel nicht präsent war, er jedoch im Werkzeugkasten liegt. Dann mach ihn vor denen auf und präsentiere ihn. Du wirst warscheinlich erstmal vor verduzte Gesichter stoßen, aber der Tatbestand des Diebstahls ist somit hinfällig. Sollten sie dennoch versuchen, dir sowas anzuhängen, dann frag sie mal, ob sie das beweisen können, wenn nicht, dann drohe ihnen doch du mal mit juristischen Schritten wegen übler Nachrede...

Generell können die dich nicht rausschmeißen...wie auch die anderen schon feststellten, und immerhin hast du das doch schriflich, oder? dann hast du sie ja auch in der Hand ..

Trotzdem viel Glück morgen!
faiblesse
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Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 1919
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 27 Sep 2009 - 18:36:42    Titel:

Na ja also zu aggressiv sollte man da auch wieder nicht rangehen.

Ich denke es geht hierbei ja auch noch um eine Weiterbeschäftigung.

Aber was mir noch eingefallen ist, wenn ihr ne JAV habt, gibt es doch bestimmt auch einen Betriebsrat oder? Sprich mit dem am besten mal.

Generell versteh ich nur immer noch nicht so ganz, worum geht es eigentlich?

Wollen die dich raushaben? Noch vor der Prüfung? Also sofort?
Oder geht es darum, dass sie dich nicht weiterbeschäftigen wollen?
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Olle85
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Anmeldungsdatum: 29.09.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 29 Sep 2009 - 18:35:29    Titel:

§15KschG ist Kündigung von BR und JAVS unzulässig, ausser es liegen Kündigungen aus wichtigem Grund vor! Auch wenn deine JAV Zeit bis nach deiner Lehrer geht!!!!!!!!

Nach Ablauf deiner JAV Zeit hast du einen 1 Jährigen Kündigungschutz

Jetzt die Sache: Die wollen dir ein DIEBSTAHL anhängen, Meißel, und das wäre ein wichtiger Grund! der zur Kündigung führen könnte!

Da die dir aber nichts Nachweisen können bist du eigentlich fein raus! Auch jedes Arbeitsgericht würde dir bei einer Kündigung auf Wiedereinstellung Recht geben!

Rede mit dem euch zugeteilten Betriebsrat! Falls ihr da eine Ansprechperson habt!

Gruß Oli
ConAirchen
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Anmeldungsdatum: 05.06.2006
Beiträge: 523
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BeitragVerfasst am: 29 Sep 2009 - 19:31:23    Titel:

Olle85 hat folgendes geschrieben:
§15KschG ist Kündigung von BR und JAVS unzulässig, ausser es liegen Kündigungen aus wichtigem Grund vor! Auch wenn deine JAV Zeit bis nach deiner Lehrer geht!!!!!!!!


es geht ja nicht unbedingt um eine Kündigung, sondern ggf. um eine "Nichtweiterbeschäftigung" nach Ende der Ausbildung...
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Olle85
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Anmeldungsdatum: 29.09.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 29 Sep 2009 - 20:27:18    Titel:

Hab nochmal bittel was gelesen:

§78a BetriebsverfassungsG

(1) AG kann nur JAVler nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses nicht Weiterbeschäftigen, wenn er dies 3 Monate vorher Schriftlich mitteilt

(2) JAVler kann aber auch, 3 Monate vor Beendigung, ein Antrag auf Weiterbeschäftigung an AG stellen

Wenn AG einem JAVler dies nicht mitteilt, kann dieser Arbeitsgericht einschalten und da stehen Chancen bei 100%
DanielBayern
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Anmeldungsdatum: 26.09.2009
Beiträge: 3
Wohnort: Bay

BeitragVerfasst am: 29 Sep 2009 - 21:11:59    Titel:

Hallo zusammen, nein die wollen mir keinen Diebstahl anhängen.
Das ist ja das lustige.
Ich sollte einen schriftlichen eintrag in die personalakte unterschreiben, weil eben der eine meißel fehlt = sie sagen, ich wäre schlampig, weil ein teil von ca. 40 werkzeugen fehlt...

meine frage:

Ich hab gestern (montag) den bescheid bekommen, dass sie mich nicht übernehmen wollen!
Wann soll ich meinen brief abgeben, in dem ich schreibe, dass ich auf eine weiterbeschäftigung bestehe??

MfG

Daniel
ConAirchen
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Anmeldungsdatum: 05.06.2006
Beiträge: 523
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 29 Sep 2009 - 21:21:34    Titel:

Olle85 hat folgendes geschrieben:
Hab nochmal bittel was gelesen:

§78a BetriebsverfassungsG

(1) AG kann nur JAVler nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses nicht Weiterbeschäftigen, wenn er dies 3 Monate vorher Schriftlich mitteilt

(2) JAVler kann aber auch, 3 Monate vor Beendigung, ein Antrag auf Weiterbeschäftigung an AG stellen

Wenn AG einem JAVler dies nicht mitteilt, kann dieser Arbeitsgericht einschalten und da stehen Chancen bei 100%


die Weiterbeschäftigung muss auf jeden Fall beantragt werden, weil es keine Rechtsfolge hat, wenn der AG die Mitteilung nach Abs. 1 unterlässt (wenn du ein entsprechendes Urteil kennst, welches hier gegen § 78a V urteilt, schreib bitte mal die Fundstelle). Der JAVi hat -auch bei Weiterbeschäftigungsverlangen- nur einen Anspruch, wenn dem AG die Weiterbeschäftigung zumutbar ist, d.h. ein freier Arbeitsplatz zur Verfügung steht und der JAVi seine Abschlussprüfung nicht deutlich (= eine Notenstufe) schlechter besteht, als ein anderer Azubi, der stattdessen übernommen werden soll.
das mit den 100% würde ich damit nicht so stehen lassen...

Der Übernahmeantrag sollte so kurzfristig wie möglich gestellt werden, da dem AG so die Zeit für den arbeitsgerichtlichen Feststellungsantrag verkürzt wird und somit ersteinmal ein Arbeitsverhältnis besteht
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Zuletzt bearbeitet von ConAirchen am 29 Sep 2009 - 21:30:20, insgesamt 2-mal bearbeitet
faiblesse
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BeitragVerfasst am: 29 Sep 2009 - 21:22:08    Titel:

Du kannst nur einen Antrag auf Weiterbeschäftigung stellen.

Die Frist ist 3 Monate vor Ende. Wurde weiter oben schon gesagt.

Mach es am besten sofort.

Sie sind aber nicht gezwungen dich weiter zu beschäftigen. Das haben sie dir ja schon mitgeteilt.

Nur, so dürfen sie niemanden übernehmen. Denn wenn ein Job vergeben wird, müssen sie dir den zu erst anbieten.
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ConAirchen
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BeitragVerfasst am: 29 Sep 2009 - 21:29:12    Titel:

faiblesse hat folgendes geschrieben:

Mach es am besten sofort.


warum? sobald der Antrag vorliegt, kann der AG vors Arbeitsgerich ziehen und bekommt ggf. den Feststellungsbeschluss (dass kein AV geschlossen wurde) noch vor Ende der Ausbildung - wenn der Antrag erst am Tag vor der mündlichen Prüfung abgegeben wird, ist auf jeden Fall erst ein AV begründet worden?!
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faiblesse
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BeitragVerfasst am: 29 Sep 2009 - 21:44:37    Titel:

Weil die Frist 3 Monate beträgt, und ich das im ersten Post so verstanden hab, als wenn die Ausbildung in 4 Monaten rum ist.
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BeitragVerfasst am: 29 Sep 2009 - 21:47:39    Titel:

Ok, Olle85 hat den § 78 a BetrVG nicht richtig wiedergeben:
Zitat:

2) 1Verlangt ein in Absatz 1 genannter Auszubildender innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses schriftlich vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung, so gilt zwischen Auszubildendem und Arbeitgeber im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. 2Auf dieses Arbeitsverhältnis ist insbesondere § 37 Abs. 4 und 5 entsprechend anzuwenden.


Dann reicht es ja auch kurz vor der Prüfung.
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BeitragVerfasst am: 29 Sep 2009 - 21:57:02    Titel:

faiblesse hat folgendes geschrieben:
Ok, Olle85 hat den § 78 a BetrVG nicht richtig wiedergeben:


interessanter als diesen Absatz finde ich noch die Aussage, dass man vor Gericht 100%ig weiter beschäftigt würde, wenn die o.g. Mitteilung des AG unterbleibt, obwohl Abs. 5 ausdrücklich schreibt, dass dies keine Rechtsfolge hat. Zumal es nicht Aufgabe des Azubis ist, ein gerichtliches Verfahren anzustrengen, sondern viel mehr der AG gerichtlich feststellen lassen müsste, dass KEIN Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit begründet wurde...

ich würde insgesamt empfehlen, mal Kontakt zur zuständigen Gewerkschaft aufzunehmen, einen Übernahmeanspruch durchzusetzen ist leider nicht ganz so einfach, wie es gerne dargestellt wird!!!
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BeitragVerfasst am: 29 Sep 2009 - 23:34:40    Titel:

Also ich hab es in meiner Ausbildung nur am Rande mitbekommen.
Als im 1. Lehrjahr war, und das 3. dann fertig sollte die JA-Vertreterin auch nicht übernommen werden. Es wurde aber auch niemand anders übernommen.

Jedenfalls hat sie wohl auch geklagt. Und sie wurde dann doch übernommen, aber der Chef drückte sich mir gegenüber mal so aus, dass er sehr verärgert war, dass es ihn mehrere zusätzliche Samstage gekostet hätte, aber sie hätten sich ja doch eifnigen können, da zufällig in der Tochterfirma jdm aufgehört hatte.

Aber wie das genau abgelaufen ist weiß ich auch nicht. Ob die jetzt nur auf gut Glück geklagt hat, nach dem Motto man kanns ja mal versuchen, oder schon wusste das derjenige aufhört, habe ich leider keine Ahnung.

Ich weiß nur nicht, ob ich so gerne noch in einem Betrieb arbeiten möchte, wenn der Chef voll genervt ist, dass er mich beschäftigen muss.

Es könnte doch aber sein, dass der Chef bei Klage nachweisen muss, dass er den Azubi wirklich nicht übernehmen konnte?

Ich würde aber auch auf jeden Fall mit BR und/oder Gewerkschaft reden.
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