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Aufhebungsvertrag oder Kündigung?
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Foren-Übersicht -> IHK Forum -> Aufhebungsvertrag oder Kündigung?
 
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Toschai
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Anmeldungsdatum: 08.10.2009
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 08 Okt 2009 - 19:04:26    Titel: Aufhebungsvertrag oder Kündigung?

Guten Abend,

Ich bin neu in diesem Forum, habe aber gleich einen Fall für Euch Smile

Im Moment befinde ich mich in einer Ausbildung zum Fachinformatiker im 3ten Lehrjahr.

In ca. 6 - 9 Monaten werde ich die Prüfung bei der IHK absolvieren.

Da die Ausbildung nicht ganz so lief, wie sie geplant war, möchte mein Chef mich nun kündigen.

Er hat mir folgendes angeboten:

- Er bezahlt kein Gehalt mehr
- Ich muss nicht mehr ins Geschäft kommen
- Ich bin weiterhin ein "Angestellter" der Firma (Seitens der IHK)

Dies möchte mein Chef nun doch nicht mehr.

Jetzt ist die Frage, was ich tun soll?
Kein Betrieb würde mich für 6 - 9 Monate einstellen.
Die Prüfung möchte ich absolvieren, weiß jetzt allerdings schon länger, dass diese Berufsrichtung nichts für mich ist.

Das "größte" Problem um was es mir geht, ist das Finanzielle. Ich habe ein Auto, zahle Versicherungen, Wohngeld, etc. und bin im Moment relativ "knapp bei Kasse".

Könntet ihr mir vielleicht helfen? Was sollte ich als nächstes tun? Wie schaffe ich es, die 6 - 9 Monate zu "überstehen"?!

Hoffe auf Euren Rat.


Liebe Grüße
Toschai
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Anmeldungsdatum: 08.10.2009
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 08 Okt 2009 - 19:09:16    Titel: Etwas vergessen!

Sorry, habe etwas vergessen.

Als ich heute mit meinem Chef telefonierte (er hatte einen Vor-Ort-Termin) fragte er mich, ob ich eher einen Aufhebungsvertrag, oder eine Kündigung haben möchte.
Ich habe gesagt, das sich gern ein paar Tage drüber nachdenken möchte. Sad
faiblesse
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Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 1921
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 08 Okt 2009 - 19:50:15    Titel:

Schau dir mal mal § 22 BBiG an, da steht klar drin, dass dich dein Chef nicht kündigen kann!

Außer du klaust oder ähnlich schlimmes.

er weiß das bestimmt sehr genau, deswegen bietet er dir so viele Möglichkeiten an.

Bestehe auf deinen Vertrag bis zur Prüfung, mache diese und gut ist.
_________________
Es ist besser, etwas zu bereuen was man getan hat, als etwas was man nicht getan hat.


Zuletzt bearbeitet von faiblesse am 08 Okt 2009 - 19:51:37, insgesamt einmal bearbeitet
quatsch
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Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 3347

BeitragVerfasst am: 08 Okt 2009 - 19:50:52    Titel:

Ich kann Dir nur raten, kompetenten rechtlichen Rat zu suchen, bei einem spezalisierten Anwalt oder der Gewerkschaft. Es geht hier um einiges - z. B. bin ich mir nicht sicher, ob Du entlassen überhaupt die Ausbildung abschließen kannst. So generell ist es übrigens schwer Azubis zu kündigen, Du hast da recht gute Karten. Aber in dieser Frage würde ich mich nicht auf Auskünfte aus einem Forum verlassen, abgesehen davon, dass wir hier auch keine Rechtsberatung durchführen dürfen.
Toschai
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Anmeldungsdatum: 08.10.2009
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 08 Okt 2009 - 20:25:08    Titel:

@quatsch:

Nunja, generell ist es schwer, ja - unmöglich aber nicht.

Die Dinge, die vorgefallen sind, sind sehr kritisch gewesen. Ich glaube, die Gründe sind nachvollziehbar.
Toschai
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Anmeldungsdatum: 08.10.2009
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 08 Okt 2009 - 20:26:29    Titel:

@faiblesse:

Den Paragraph schau ich mir mal an, Dankeschön.

Bzgl. der Gründe denke ich, dass er "gute Chancen" hat.

Es sind Sachen vorgefallen, die meine Firma fast einen Support-Vertrag "gekostet" hätte. Weiter geht es mit dem Datenschutz usw. Sad
rinschn
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Anmeldungsdatum: 19.11.2008
Beiträge: 431

BeitragVerfasst am: 09 Okt 2009 - 07:53:01    Titel:

es wäre einfacher wenn du die gründe schildern würdest.
und dann auch WANN die geschehen sind. denn es gibt fristen in welcher zeit man dich kündigen kann wenn so gravierende dinge vorgefallen sind wie du hier andeutest. z.b. wenn du vor 6 monaten ein grobes fehlverhalten an den tag gelegt hast dann kann dein chef jetzt nicht kommen und dich kündigen wollen. er hat glaube ich 2 wochen zeit nach bekanntwerden des fehlverhaltens dich zu kiündigen
faiblesse
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Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 1921
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BeitragVerfasst am: 09 Okt 2009 - 10:12:24    Titel:

Du solltest dir auf jeden Fall Hilfe bei Gewerkschaft oder Anwalt suchen.

Selbst wenn du einen groben Fehler gemacht hast, ist doch immer noch die Frage, wie es dazu gekommen ist.
Schließlich bist du noch in der Ausbildung und dein Ausbilder auch für dein Tun verantwortlich.
Anders, wenn du eigenmächtig etwas getan hast, ohne die Anweisung bekommen zu haben.
Aber das kann dann wirklich nur ein Anwalt klären.

Ich würde jedenfalls nicht so ohne weiteres einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, und mit einer Kündigung sofort zum Anwalt gehen.
_________________
Es ist besser, etwas zu bereuen was man getan hat, als etwas was man nicht getan hat.
Toschai
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Anmeldungsdatum: 08.10.2009
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 09 Okt 2009 - 11:18:01    Titel:

@faiblesse:

Stimmt, ich bin noch in der Ausbildung und mein Ausbilder ist für mein Tun verantwortlich. Darüber habe ich noch gar nicht nachgedacht.

Was zählst du unter eigentmächtig?
Meine Aufgabe ist quasi so:
Mitarbeiter unserer Kunden rufen uns an / schreiben E-Mails und haben diverese Probleme. (Fehlende Berechtigungen, Programm-Abstürze, Fragen usw.) Diese beantworten, vergeben, löschen, lösen...wir.

@rinschn:

Nunja z.B. habe ich einen "falschen Ton" an den Tag gebracht.

Der Vorstand eines Kunden hatte ein PC-Problem. Als ich einen Kollegen meiner Firma fragte, was es sein könnte, meiner er, dass eine andere Mitarbeiter des Kunden gestern das gleiche Problem hatte.
Als ich dann eine Lösung zu dem Problem schrieb, schrieb ich eben: " Frau Vorstand ist der Meinung, dass es sich um das gleiche Problem wie bei ihrer Mitarbeiterin XY handelt".
Diesen Satz hat Sie wohl falsch aufgefasst und als sehr verletztend empfunden.

Dann gab es noch etwas bzgl. des Datenschutzes.

Unsere Kunden haben sehr viel mit sensiblen Daten zu tun.
Ein Mitarbeiter wollte für 3 Tage in eine andere Abteilung und hat angefragt, wie das mit den Berechtigungen geregelt werden soll.
Ich fragte meinen Kollegen und dieser meinte, der Mitarbeiter, welcher für 3 Tage in die Abteilung kommt, soll einfach die Zugangsdaten von einem anderen Mitarbeiter nehmen.
Gesagt, getan.
Als mein Chef davon erfuhr, meinte er, dass ich das nicht machen kann. Das DARF ich aus Datenschutzgründen nicht, usw.

Diese Geschehnisse sind über die letzten 12 Monate zurückzuführen.
Letzte Woche war der "Auslöser" folgender:

Seit September haben wir einen neuen Azubi (1. Lehrjahr).
Mein Chef meinte Mittwoch Nachmittags, der neue Azubi und ich sollen uns den Server XY genauer anschauen und herausfinden, was dieser so tut. Zeitlich hatte er Donnerstag Mittag vorgesehen.
Da zu dieser Zeit das Telefon aber unaufhörlich klingelte, kamen wir nicht dazu.

Solche und andere Dinge sind vorgefallen.
rinschn
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Anmeldungsdatum: 19.11.2008
Beiträge: 431

BeitragVerfasst am: 09 Okt 2009 - 13:40:08    Titel:

du handelst auf anweisung deiner kollegen! du hast um rat gefragt wie du dich verhalten sollst. das ist nicht dein verschulden!!!!!!!!!!!!!!!!

und das laufende geschäft ist nunmal wichtiger als nebensächliche tätigkeiten wie den server anzugucken.
ich glaub dein chef sucht nur gründe um dir auch ein schlechtes gewissen zu machen.
schilder ihm das oder geh zum betriebsrat oder zur ihk.
das ist alles andere als sauber was der da treibt.

und wie gesagt er kann dich für nichts zur rechenschaft ziehen was vor nem jahr etc war
Toschai
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Anmeldungsdatum: 08.10.2009
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 09 Okt 2009 - 13:50:50    Titel:

Nein, ich würde nicht sagen, dass ich auf Anweisung der Kollegen handle.
Sie hatten eben die gleiche Meinung wie ich und haben mich in meinem Gedanken nur "unterstützt".
Getan allerdings habe ich den Fehler alleine.

Einen Betriebsrat gibt es leider nicht, da unsere Firma unter 10 Mitarbeiter hat.

Für welche Dinge kann er mich denn zur Rechenschaft ziehen? Wie lang dürfen diese maximal her sein?

Angenommen vor 3 Monaten war etwas, er hat mir eine kleine E-Mail dazu geschrieben, aber weiter war nichts. Kann er mich dafür heute noch "bestrafen"?
dornbusch
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Anmeldungsdatum: 26.10.2007
Beiträge: 3824

BeitragVerfasst am: 09 Okt 2009 - 14:09:23    Titel:

Zitat:
Ich fragte meinen Kollegen und dieser meinte, der Mitarbeiter, welcher für 3 Tage in die Abteilung kommt, soll einfach die Zugangsdaten von einem anderen Mitarbeiter nehmen.
Gesagt, getan.



Ist das wirklich so geschehen? Shocked

Na dann bereite dich mal auf den Job des Friedhofsgärtners auf der dunklen Seite des Mondes vor.

Dort bist du auch vor den Strafverfolgungsbehörden auf diesem Planeten relativ sicher.

Toschai, bitte sag, daß dein Post ein Fake ist.






















ist es nicht?

Na dann bin ich ja wirklich neugierig, wie dein Arbeitszeugnis formuliert sein wird.
"...und Herr X hat sich stets bemüht..."

Gruß Dornbusch
quatsch
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Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 3347

BeitragVerfasst am: 09 Okt 2009 - 15:24:26    Titel:

rinschn hat folgendes geschrieben:
du handelst auf anweisung deiner kollegen! du hast um rat gefragt wie du dich verhalten sollst. das ist nicht dein verschulden!!!!!!!!!!!!!!!!

Äh, moment. Das hängt davon ab, wer es war. Selbstverständlich muss der Ausbilder gefragt werden und nicht irgendwer mal so. Wenn man auf dem Flur über ne Tasse Kaffee plaudert, ist der Kollege selbstverständlich nicht für das verantwortlich, was der andere draus macht, schon, weil er ja gar nicht weiß, dass hier eine Anweisung gewünscht ist.
Ich kann nur sagen, ab zum Anwalt oder Gewerkschaft. Das ist kein einfaches Thema und es steht einiges auf dem Spiel.
Toschai
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Anmeldungsdatum: 08.10.2009
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 09 Okt 2009 - 15:58:49    Titel:

@dornbusch:

Ja, es ist wirklich so geschehen.

Das Arbeitszeugnis ist, so hart es klingt, mir relativ egal.

Da ich weder in der Firma, noch in der Branche, noch in dem Berufsbild bleiben möchte, lege ich da keinen großen Wer drauf.

Ich möchte lediglich die Prüfung absolvieren, um sagen zu können, dass ich sie trotzdem durchgezogen habe.

Ich denke, die Firmen in der anderen Berufsbranche legen nicht all zu großen Wert darauf, wie mein Arbeitszeugnis von einem anderen Berufsbild war.


@quatsch:
Wie meinst du das, "es hängt davon ab, wer es war" Wer was war? Smile

Ein Anwalt kostet doch bestimmt einiges an Geld, oder?

Was genau ist eine Gewerkschaft? Ich könnte mich ggf. noch an die IHK wenden, einen Betriebsrat oder ähnliches besitzen wir hier allerdings nicht.
rinschn
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Anmeldungsdatum: 19.11.2008
Beiträge: 431

BeitragVerfasst am: 09 Okt 2009 - 18:53:23    Titel:

in bremen und im saarland bekommt man kostenlose rechtsberatung da ein gewisser promill-satz vom gehalt bzw vonner ausbildungsvergütung abgezogen wird. in andern bundesländern wird es aber mit sicherheit auch etwas geben wo man kostengünstig an einen rechtsbeistand kommt.

um eine kündigung auszusprechen (was bei azubis ja schwerer ist als bei nem angestellten) darf meines wissens das fehlverhalten nicht länger als 2 wochen her sein um gekündigt zu werden.

was eine gewerkschaft ist solltest du dir mal bei wikipedia oder so durchlesen. und dann evtl auch mal infos zum kündigungsschutz bei azubis!!!!!

ich würd an deiner stelle gleich am montag bei der ihk anrufen oder vorbeigehen. vielleicht können die dir helfen.


und was die kollegen angeht: man kann ja schlecht erwarten dass du wegen jeder fragezum ausbilder rennst.
ich hab in ner großen firma ik gelernt. mein ausbilder war inner perso tätig... demnach hab ich immer die leute denen ich zugeteilt war mneine fragen stellen müssen und die mußten mir zum teil vorgeben wie ich mich verhalten soll. ich denke niemand kann wegen jeder kleinen frage dauernt zum ausbilder rennen, schon gar nicht wenn der ausbilder nur angaben machen kann von der abteilung wo er für zuständig ist.
quatsch
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Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 3347

BeitragVerfasst am: 09 Okt 2009 - 19:09:49    Titel:

rinschn hat folgendes geschrieben:
ich denke niemand kann wegen jeder kleinen frage dauernt zum ausbilder rennen, schon gar nicht wenn der ausbilder nur angaben machen kann von der abteilung wo er für zuständig ist.

Wenn Dir diese Leute zugewiesen worden, nehmen sie natürlich Ausbilderfunktion wahr, dann sieht das anders aus. Aber wenn Du auf dem Flur jemanden ansprichst, "ach übrigens, was meinst Du denn" übernimmt der natürlich nicht die Verantwortung. Mit "hängt davon ab, wer es war" meine ich, es spielt eine Rolle, wer diesen Ratschlag gegeben hat (und in welchem Zusammenhang usw).
Toschai
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Anmeldungsdatum: 08.10.2009
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 09 Okt 2009 - 20:10:58    Titel:

@ quatsch:

Nein, die Person, die ich gefragt habe, war mir nicht "zugewiesen". Es war ein anderer Azubi, ebenfalls im 3ten Lehrjahr.

Nunja, der Dialog war ungefähr so:

A: "Du, Mitarbeiter XY möchte für 3 Tage in eine andere Abteilung. Kann ich ihr die Berechtigungen von dem Mitarbeiter in der Abteilung geben? In dem Programm wäre es total umständlich das einzurichten..Für 3 Tage!"
B: " Mh..*überlegt*.. Ich denk schon, jo."
A: "Okay, dann mach ich das."
Smile

@rinschn:

Nunja, weißt du zufällig, wie es in Baden-Württemberg aussieht? Smile
Nicht länger als 2 Wochen? Mh, okay. Da muss ich mal schauen, wann genau das denn war.

Über die Gewerkschaft informier ich mich mal, Danke.
ConAirchen
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Anmeldungsdatum: 05.06.2006
Beiträge: 523
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BeitragVerfasst am: 09 Okt 2009 - 21:01:31    Titel:

Ich denke, dass das was du dort beschreibst unter den Begriff Schlechtleistung fällt und das ist während einer Ausbildung kein Kündigungsgrund, zumal dir keiner nachweisen kann, dass du die Fehler vorsätzlich gemacht hast. Wenn du für die länger als zwei Wochen zurückliegenden Dinge keine Abmahnung bekommen hast, kannst du die erstmal vergessen, es kann dann nur um die letzte Situation gehen und ob diese einen wichtigen Grund darstellt, die es deinem Ausbildungsbetrieb unzumutbar macht, dich bis zum Ende deiner Ausbildung weiterzubeschäftigen, wage ich doch zu beweifeln... Du solltest auf jeden Fall nicht so einfach "aufgeben" und auf keinen Fall einen Aufhebungsvertrag unterschreiben!
Ich denke, dass für dich (soweit du deinen Betrieb beschrieben hast) ver.di zuständig sein wird. Dort gibt es einen gerichtlichen Rechtschutz i.d.R. erst nach dreimonatiger Mitgliedschaft, aber frag erstmal den für dich zuständigen Jugendsekretär, der wird dir auf jeden Fall eine erste Einschätzung geben können. Ansonsten hat auch der DGB eine gute Internetseite, die sich mit Problemen während der Ausbildung beschäftigt.
_________________
Es ist nicht deine Schuld, dass die Welt ist wie sie ist,
es wär` nur deine Schuld, wenn sie so bleibt!

© die beste Band der Welt
quatsch
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Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 3347

BeitragVerfasst am: 09 Okt 2009 - 21:47:45    Titel:

Toschai hat folgendes geschrieben:
@ quatsch:

Nein, die Person, die ich gefragt habe, war mir nicht "zugewiesen". Es war ein anderer Azubi, ebenfalls im 3ten Lehrjahr.

Nunja, der Dialog war ungefähr so:

A: "Du, Mitarbeiter XY möchte für 3 Tage in eine andere Abteilung. Kann ich ihr die Berechtigungen von dem Mitarbeiter in der Abteilung geben? In dem Programm wäre es total umständlich das einzurichten..Für 3 Tage!"
B: " Mh..*überlegt*.. Ich denk schon, jo."
A: "Okay, dann mach ich das."
Smile

Und da kannst Du Dich natuerlich nicht darauf berufen, dass Du Anweisung hattest. Was aber nicht heisst, dass Du deswegen gekuendigt werden kannst. Wie schon mehrmals gesagt, ist eine Kuendigung in der Ausbildung sehr schwierig zu machen.
faiblesse
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BeitragVerfasst am: 09 Okt 2009 - 21:57:31    Titel:

Meine Vermutung wäre ja, dass er die "gnädigerweise" den Aufhebungsvertrag anbietet, weil er genau weiß, dass eine Kündigung schwierig wird.

Aber die einzelnen Vorfälle kann hier keiner wirklich beurteilen.
Wenn dir etwas an dem Ausbildungsplatz liegt, so dass du zumindest noch die Prüfung machen kannst, kommst du wohl um einen Anwalt nicht drum herum.
Du könntest natürlich deinem Chef sagen, dass du keinen Aufhebungsvertag unterschreiben wirst, und im Falle einer Kündigung zum Anwalt gehst. Vielleicht überlegt er sich es dann noch mal, ob er dich nicht lieber die paar Monate noch behält.
Nur solltest du dann auch deine Arbeit sehr gewissenhaft ausführen, keine anderen Azubis fragen sondern Mitarbeiter, Emails sauberer und höflicher formulieren.
_________________
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rinschn
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Anmeldungsdatum: 19.11.2008
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BeitragVerfasst am: 11 Okt 2009 - 20:40:48    Titel:

mich würd auf alle fälle interessieren wie das bei dir ausgeht
Toschai
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Anmeldungsdatum: 08.10.2009
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 12 Okt 2009 - 17:43:53    Titel:

Nur kurz zur Info:

Ich schreibe später etwas ausführlicher. Im Moment habe ich keine Zeit, werde mich aber hier nochmal melden!

Bleibt dran, es bleibt spannend - hahaha Smile
Toschai
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Anmeldungsdatum: 08.10.2009
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 13 Okt 2009 - 20:43:17    Titel: Ende

Hallo miteinander,

ich wollte euch nur kurz mitteilen, wie es jetzt ausgefallen ist:

Mein Chef, seine Frau (ebenfalls Firmenchefin) und ich haben uns zusammengesetzt und etwas geredet.

Geeignet haben wir uns für einen Aufhebungsvertrag.
Dieser gilt per 30.11.2009 (sprich Ende nächsten Monats). Bis dahin wird mir das normale Gehalt weiterbezahlt. Auf dem Arbeitsamt war ich schon, dort bin ich dann ab 01.12.2009 arbeitslos gemeldet, wenn ich bis dahin noch nichts weiteres gefunden habe.
Am Donnerstag habe ich ein Gespräch mit einem Mitarbeiter einer Behinderteneinrichtung bzgl. Zivil-Dienst.

Arbeiten muss ich nicht mehr, da mir die restlichen Urlaubstage (13 Stück) für den Oktober gutgeschrieben werden. Den November muss ich ebenfalls nicht mehr kommen, da ich mich in dieser Zeit um meine "weiteren Wege kümmern soll".
quatsch
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Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 3347

BeitragVerfasst am: 13 Okt 2009 - 20:46:39    Titel: Re: Ende

Toschai hat folgendes geschrieben:
Hallo miteinander,

ich wollte euch nur kurz mitteilen, wie es jetzt ausgefallen ist:

Mein Chef, seine Frau (ebenfalls Firmenchefin) und ich haben uns zusammengesetzt und etwas geredet.

Geeignet haben wir uns für einen Aufhebungsvertrag.
Dieser gilt per 30.11.2009 (sprich Ende nächsten Monats). Bis dahin wird mir das normale Gehalt weiterbezahlt. Auf dem Arbeitsamt war ich schon, dort bin ich dann ab 01.12.2009 arbeitslos gemeldet, wenn ich bis dahin noch nichts weiteres gefunden habe.
Am Donnerstag habe ich ein Gespräch mit einem Mitarbeiter einer Behinderteneinrichtung bzgl. Zivil-Dienst.

Arbeiten muss ich nicht mehr, da mir die restlichen Urlaubstage (13 Stück) für den Oktober gutgeschrieben werden. Den November muss ich ebenfalls nicht mehr kommen, da ich mich in dieser Zeit um meine "weiteren Wege kümmern soll".

Bei einem Aufhebungsvertrag bekommst Du normalerweise vom Arbeitsamt eine dreimonatige Sperre. Hast Du sichergestellt, dass Du die Ausbildung bei der IHK abschließen kannst? Hast Du Dich über das Thema Berufsschulpflicht informiert? Je nach Bundesland musst Du nämlich u. U. weiterhin die Berufsschule besuchen.
rinschn
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Anmeldungsdatum: 19.11.2008
Beiträge: 431

BeitragVerfasst am: 14 Okt 2009 - 13:13:15    Titel:

liegt dir gar nichts an der ausbildung?
faiblesse
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Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 1921
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 14 Okt 2009 - 17:57:26    Titel:

Das habe ich mich auch gerade gefragt..
Erst hier so eine Hektik verbreiten und dann noch groß ankündigen "es bleibt spannend" und dann Aufhebungsvertrag.

Aber vielleicht ist ja viel mehr vorgefallen, als wir wissen.
_________________
Es ist besser, etwas zu bereuen was man getan hat, als etwas was man nicht getan hat.
rinschn
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Anmeldungsdatum: 19.11.2008
Beiträge: 431

BeitragVerfasst am: 14 Okt 2009 - 19:42:18    Titel:

dann kann man das aber auch mitteilen. und nich einem das ende des themas vor die nase klatschen nachdem man versucht hat zu helfen.


also wie kams nun doch zu dem aufhebungsvertrag und wieso hast du den unterschrieben?
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