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Stress in der Ausbildung, Kündigung ohne Abmahnung etc.?
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Anmeldungsdatum: 05.11.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 05 Nov 2009 - 23:11:59    Titel: Stress in der Ausbildung, Kündigung ohne Abmahnung etc.?

Hallo!

Ich mache eine Ausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann in Berlin und befinde mich jetzt im letzten dritten Ausbildungsjahr. Meine Ausbildung läuft im Verbund, heißt es gibt einen Träger, mit dem ich auch den Ausbilungsvertrag abgeschlossen habe, und einen Kooperationsbetrieb, dieser mir die "praktische Erfahrung" beibringen soll.

Seit nunmehr mehr als 2 Jahren habe ich sehr viel Stress in der Ausbilung, ich bin unzufrieden mit dem was mir der Kooperationsbetrieb bietet, meist sitze ich einfach nur rum. Trotz mehrmaligen versuchen den Kooperationsbetrieb zu wechseln ist es mir nicht gelungen zu wechseln, nun, wo es nurnoch knapp 7 Monate sind habe ich mir gesagt ich zieh die Sache jetzt einfach durch.

Heute aber ist die lage Eskaliert, es gab ein Wortgefecht zwischen mir und meiner Chefin (des Kooperationsbetriebes), sie drohte mir, wie schon in der Vergangenheit einmal, mich einfach rauszuschmeißen. Ich erwiderte darauf dass sie mich dann eben zu meinem Träger schicken solle und denen sagen soll dass ich nichtmehr kommen darf, ich sagte nie etwas in der hinsicht "kündige mich doch" oder dergleichen, nur dass sie mich eben zu meinem Träger schicken solle, mit dem ich wie schon gesagt auch den Ausbildungsvertrag habe, also so gesehen meinen eigentlichen Ausbilder.

Nun, nach einem Telefonat mit meiner Chefin des Trägerbetriebes, wurde mir gesagt dass ich meine Ausbildung verliere sollte der Kooperationsbetrieb sagen ich dürfe nicht mehr kommen.

Ist das richtig?

Ich habe nicht eine einzige Abmahnung oder dergleichen erhalten, habe wenn ich Krank war IMMER eine Bescheinigung vom Arzt vorgelegt und mir auch sonst nichts zu schulden kommen lassen.

Daher bin ich der Meinung dass dies nicht zum beenden eines Ausbildungsverhältnis ausreichend ist. Da ich aber auch rechtlich auf der richtigen Seite stehen will wende ich mich nun an die User dieses Forums, vielleicht hat auch jemand von etwas vergleichbaren gehört oder kennt die genauen Rechtsvorschriften?

Ich danke schon einmal im Vorraus für eure Mühe.
rinschn
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Anmeldungsdatum: 19.11.2008
Beiträge: 431

BeitragVerfasst am: 06 Nov 2009 - 08:53:29    Titel:

hmmm dass du die ausbildung trotz allem durchziehen willst finde ich sehr gut.
vielleicht solltest du noch kurz erläutern um was es in dem streit geht... so rein zum verständnis der leser.

es ist sehr schwer einen azubi ausserhalb der probezeit zu kündigen. da muss schon was gravierendes vorgefallen sein. und ein streit mit der chefin kann das mit sicherheit nicht sein..... zumal du ja eigentlich erstmal auf dein fehlverhalten (falls vorhanden in dem streit) hingewiesen werden mußt und das mittels ner abmahnung.....

und deine betriebsstätte und der verbund bei dem du den ausbildungsvertrag unterschrieben hast müssen doch auch verträge haben... bzw muss dir doch auch mitgeteilt werden dass für den fall dass die einrichtung abspringt du keine ausbildung mehr hast.
laut deiner schilderung nehme ich aber an dass darüber nichts vereinbart ist, also würde ich sagen ist das erstmal nur ein großes aufblasen von den beiden personen.

ich würde an deiner stelle aber mit der für dich zuständigen ihk sprechen und dich absichern. und lass dir auch weiterhin n ichts zuschulden kommen lassen. zeig dich von deiner besten seite so dass die leute garnicht erst auf die idee kommen können was an dir zu meckern zu haben.
dergeneral
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Anmeldungsdatum: 04.12.2007
Beiträge: 195
Wohnort: Brandenburg

BeitragVerfasst am: 06 Nov 2009 - 21:33:29    Titel:

Hast du eine rechtsschutz ? Falls ja lass es drauf ankommen falls sie dich Kündigen bin ich gespannt wie die Begründung lauten soll.

Suche das Gespräch nochmal mit deinem Träger und erkäre denen was los ist. Ansonsten mach dein DIng und halt die paar Monate noch durch.
woodstock.
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Anmeldungsdatum: 08.08.2007
Beiträge: 2320
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 07 Nov 2009 - 12:21:39    Titel:

Mündliche Kündigungen sind grundsätzlich unwirksam. Steht in § 22 Abs. 3 BBiG (Berufsbildungsgesetz). Falls also derjenige, der in dem Arbeitsvertrag als Ausbildungsbetrieb genannt ist, Dir nicht schriftlich gekündigt hat, so ist garnix passiert. Cool

Zudem stimmt auch, wie oben schon steht, daß die Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses nach der Probezeit nur in sehr engen Voraussetzungen möglich ist. Steht in §§ 22 und 23 BBiG.

Rechtschutz ist Quatsch, denn vor dem Arbeitsgericht herrscht kein Anwaltszwang, da kannst Du selbst hingehen und im gegensatz zu anderen Gerichten kaum was falsch machen (außer Fristen versäumen).
_________________
Grüße
woodstock.
der mit dem Punkt
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