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Konny6488 Newbie


Anmeldungsdatum: 13.11.2009 Beiträge: 5
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Verfasst am: 26 Nov 2009 - 17:53:26 Titel: § 823 Vermögensschaden |
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Hallo,
ich bin gerade dabei den Anspruch auf Schadensersatz nach § 823 zu prüfen.
Dabei geht es darum das E vor der Garage des R geparkt hat, dem dadurch Kosten für den Abschleppdienst entstanden sind und durch die Verspätung ist ihm auch noch ein Auftrag in Höhe von 1500 € verloren gegangen
Jetzt ist meine Frage ob E nur die Abschleppkosten ersetzten muss oder auch die Höhe des verlorenen Auftrags - da ich nicht weiß ob das zum Vermögensschaden gehört
Wäre lieb wenn mir jemand dabei helfen könnte |
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Ronnan Senior Member


Anmeldungsdatum: 08.09.2008 Beiträge: 2295 Wohnort: Karlsruhe, Residenz des Rechts
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Verfasst am: 27 Nov 2009 - 00:02:51 Titel: |
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wenn der verlust des auftrags kausal auf die rechtsgutsverletzung zurückzuführen ist, ist er auch ersatzfähig
das ist evtl durch den schutzzweck der norm korrigierbar, aber ich denke mal, das dieser hier auch einschlägig sein dürfte |
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