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UCL vs. Uni Heidelberg
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AnwaltInSpe
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Anmeldungsdatum: 24.01.2010
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BeitragVerfasst am: 25 Jan 2010 - 01:48:00    Titel: UCL vs. Uni Heidelberg

Liebe Community,

derzeit hab ich ne wichtige Entscheidung zu treffen und wollte mich hier vorher mal ein wenig umhoeren.

Kurz: Ich habe eine Zusage fuer Jura in Heidelberg, aber auch eine fuer den LLB with advanced studies am University College London (UCL). Beides fuer WS 2010.

Beides sind so mit die Besten ihres jeweiligen Landes, daher faellt mir die Wahl schwer. Spaeter moechte ich den JD in den USA machen und auch dort praktizieren.

Welche Uni wuerdet ihr mir persoenlich empfehlen?

Vorab schon einmal danke! Smile

AIS
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Gregsen
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BeitragVerfasst am: 25 Jan 2010 - 02:14:53    Titel:

Das Heidelberg die beste Jura Uni des Landes ist, bezweifele ich stark, generell hat das hier imho etwas von profillierungstopic denn die frage ist hauptsächlich eine persönliche: Willst du aus deutschland raus, in ne komplett neue umgebung? Kannst du dir Studieren in London leisten? Wenn beides ja, und du sowieso später in den USA arbeiten willst, go london. Besseres Sprachtraining wirst du nicht kriegen, und der ll.b. ist imho kürzer und schneller zu machen als das Juristische Staatsexamen in Deutschland.

Was ich aber nicht verstehe ist warum du nen JD in den USA machen willst? Du willst in den USA praktizieren, also reicht dir ein US Bar exam, und da gibt es einige europäische unis, die dir nach abschluß (ggf. mit master) ermöglichen z.B. das NY Bar Exam abzulegen.
AnwaltInSpe
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Anmeldungsdatum: 24.01.2010
Beiträge: 275

BeitragVerfasst am: 25 Jan 2010 - 02:53:56    Titel:

gregsen,

schon mal vielen dank fuer die schnelle antwort.

also, wenn man den rankings glauben schenken darf, dann hat hd schon einen respektablen ruf bei sowohl studenten als auch arbeitgebern.
des weiteren hab ich geschrieben "mit zu den besten" und nicht "die beste".
wieso bezweifelst du das also und was waere deiner meinung nach eine bessere jura uni?

ich denke, die kuerzere studienzeit ist definitiv ein guter punkt.

deine frage nach dem JD ist berechtigt. dazu folgendes: NY ist der einzige Staat, der das ermoeglicht und ich wuerde mir schon ganz gerne eine gewisse entscheidungsfreiheit vorbehalten, wo ich praktiziere. hab keine lust in einem Neu England Staat fuer den Rest meiner Tage festzustecken.
ausserdem glaube ich, dass man, um im us-rechtssystem erfolg zu haben, mit selbigem vertraut sein sollte. das lernt man dann erst dort. ein paar kurse dazu in europa sind vll nicht ganz ausreichend
dann hat das ganze noch persoenliche gruende. ich will auf jeden fall die erfahrung machen an einer US graduate school zu studieren und wenn moeglich an einem ivy league college. das erhoeht meiner ansicht nach noch einmal erheblich die chancen auf dem arbeitsmarkt und bringt auch unbezahlbare kontakte mit sich.

wenn du einen denkfehler findest, nur zu. bin ganz ohr.

AIS
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Gregsen
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Anmeldungsdatum: 30.01.2006
Beiträge: 523

BeitragVerfasst am: 25 Jan 2010 - 03:58:34    Titel:

Stimmt, da hab ich mich verlesen. Zu den "besseren" unis gehört heidelberg sicherlich, wobei der Ruf sich imho hauptsächlich darauf stützt dass heidelberg als die älteste uni deutschlands einfach in allem einen top ruf hat.

Gute Anlaufstationen für Jura sind meiner Meinung nach Tübingen und Göttingen. Ich gebe aber auch verhältnismäßig wenig auf Rankings, sondern orientiere mich an Erfahrungsberichten von bekannten die dort studieren.


Zum J.D. / Bar exam: Deine überlegungen sind sicherlich berechtigt. Aber wenn du schon eine so genaue planung von deiner karriere hast, nehme ich an du strebst an später in eine große law firm zu gehen und dich nicht mit einer kleinen kanzlei irgendwo in den USA niederzulassen. In dem Fall ist aber das New York nach meinem kentnisstand (hier lasse ich mich aber gerne korrigieren) das einzig relevante, denn der überwiegende großteil aller großen Verfahren wird nach Ney York state law abgehalten, womit ein New York Bar exams ausreichend ist. Ich kenne einige Juristen in den USA aus größeren Law Firms, und der großteil von Ihnen hat nur ein NY Bar exam, obwohl sie in ganz anderen Staaten leben & arbeiten (z.B. Florida / Washington).

Aber für die persönliche Erfahrung ist ein Studium in den USA sicherlich ne schöne sache und wenn du aufn ivy league college kommst sicherlich auch gut fürn lebenslauf. Nur: Warum möchtest du zwingend einen JD? Du hast mitm ll.b. schon einen vollwertigen juristischen abschluß und kannst auch direkt in den USA nen master machen, was wohl dir genauso fürn lebenslauf & die persönliche erfahrung nutzt. Ich nehme auch an dass nach nem Master in den USA dir noch mehr bar möglichkeiten offenstehen (das ist allerdings reine mutmaßung).

Der J.D. ist im endefekt nicht umsonst ein postgraduate abschluß aufgebaut, der ein beliebiges anderes studium voraussetzt. Deswegen sehe ich es als vorteilhafter entweder vorher etwas anderes zu studieren, und dann mit einem J.D. abzuschließen, z.B. Wirtschaft oder international relations, je nachdem wo deine Interessen liegen, oder direkt einen Master in den USA zu machen. Im amerikanschen system Jura als under & post graduate zu studieren, macht daher imho weniger sinn.
AnwaltInSpe
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Anmeldungsdatum: 24.01.2010
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BeitragVerfasst am: 25 Jan 2010 - 05:00:33    Titel:

Von Tuebingen hab ich auch schon Positives gehoert. Nunja, ich denke, falls ich in Deutschland bleibe, werde ich trotzdem in Hd studiern. Hat auch viele Standortvorteile wie Naehe zu meinem Freundeskreis, schoene Stadt, motivierte Dozenten etc.

Du hast ganz richtig vermutet, dass ich vorhab, spaeter mal in eine Grosskanzlei einzusteigen.
Da ich mich auf diesem Feld nicht genuegend auskenne, kann ich dir zu NY als jur. Zentrum nicht widersprechen. Dennoch bin ich sicher, dass andere Staaten ebenso ihre eintraeglichen Faelle haben.

Das mit den Anwaelten, die das NY Exam abgelegt haben ist auch wieder begrenzt. Die Regelung scheint recht kompliziert zu sein. Was aber feststeht ist, dass man mit einem bestandenem Bar Exam keinesfalls ueberall praktizieren kann. Ich hab im Sommer '08 ein Praktikum bei ner Grosskanzlei in Dallas, Texas, gemacht und dort ist man bspw. staatsgebunden.
Dazu wikipedia:

Mandatory (integrated) bar

Thirty-four states require membership in the state's bar association to practice law there. This practice is called a having a Mandatory, Unified or Integrated Bar.

In Texas, for example, the "State Bar of Texas" is an agency of the judiciary and is under the administrative control of the Texas Supreme Court. See Tex. Gov't Code section 81.011. The State Bar of Texas is composed of those persons licensed to practice law in Texas, and each such person is required by law to join the State Bar by registering with the clerk of the Texas Supreme Court. See Tex. Gov’t Code section 81.051. See also State Bar of California.

Also mit einem LLB alleine, kann man in den USA leider wenig reissen. Ein LLM ist ebenfalls in der Mehrheit der Faelle nicht qualifizierend fuer den Eintritt in die Bar Association. Man braucht tatsaechlich in fast allen Staaten einen JD. LLMs sind eher fuer Jura-Professoren gedacht und Leute, die sich wirklich spezialisieren wollen. Die wenigsten Anwaelte in den USA besitzen einen LLM.

siehe wiki: General requirements for (bar) admission

In most situations, earn a Juris Doctor from a law school approved by that state (often, but not always, this means accredited by the American Bar Association); or, where permitted, participate in an approved Law Clerk program ("reading the law").

<-- dieses Law Clerk program gibts auch wieder nur in 4 Staaten.

und das ist nur eine von vielen Bedingungen. --> http://en.wikipedia.org/wiki/Admission_to_the_bar_in_the_United_States



Was deinen anderen Einwand angeht, der ist sehr hilfreich. Ich hab naemlich auch schon ueberlegt einfach irgendeinen interessanten Bachelor in Europa zu machen und dann einfach einen JD in den Staaten dranzuhaengen. Kann ich auch jedem empfehlen. Die Sache hat nur zwei Haken fuer mich:
1. Ein sehr erfolgreicher Anwalt in meinem Praktikumsplatz hat mir geraten zwei juristische Abschluesse zu machen, um sich vom Rest der Leute abzugrenzen.
Das scheint mir auch sehr einleuchtend, da ich von 3-4 Jahren zusaetzlichen Jura-Lernen sicher mehr mitnehmen kann als von einem nicht rechts-bezogenem Programm. Persoenlich wuerde ich aber sagen, dass man ruhig einen BWL oder IB Bachelor fuer den LLB substituieren koennte. Er hat selbst einen Bsc, JD und einen MBA.
2. Ich will einfach jetzt Jura studieren. Ich hab total Lust drauf und es ist genau das, was ich machen moechte. Sonst muesste ich drei Jahre warten und mit etwas anderem verbringen, was ich nicht so sehr will. Ich kann ja danach immer noch einen einjaehrigen LLM oder MBA oder was auch immer dranhaengen, wenn ich mich weiter profilieren will.

Aber das ist meine persoenliche, subjektive Meinung. Es gibt sicherlich viele Wege, die ans Ziel fuehren.
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BeitragVerfasst am: 25 Jan 2010 - 05:03:03    Titel:

was ich vergessen habe zu erwaehnen ist, dass ich bei UCL ja laws mit advanced studies belegen wuerde. ein kurs, der im 3. und 4. jahr noch das studium anderer faecher erlaubt. somit haette ich ein recht breites bildungsfeld.
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BeitragVerfasst am: 25 Jan 2010 - 06:21:54    Titel:

Ne das mitm bar hab ich anders gemeint: Das NY Bar gilt natürlich auch nur für NY und keinen anderen staat.

Aber die amis haben grundsätzlich das Problem, dass kein Anwalt die zulassung in 51 staaten beantragt. Um dieses Dilemma zu lösen wird bei den meisten großen verfahren als gerichtsstandort New York gewählt. Erstens weil die New York Prozessordnung wohl mit einer der besten sein soll und zweitens eben weil die meisten juristen bei law firms in den USA eine NY bar admission haben.
Daher soll es für einen Juristen in ner großen law firm auch aus nur die NY Bar admission zu haben.

Ob es sich lohnt einen doppelten juristischen abschluß zu machen hängt natürlich auch stark von deiner späteren Jobvorstellung ab. Möchtest du z.B. verstärkt im internationalen recht oder rechtsvergleichung tätig werden, so ist sicherlich ein doppelstudium sinnvoll. Da allerdings das US Rechtssystem wie das von GB aufm angelsächsischen recht basiert sind die unterschiede nicht so gravierend dass sie imho ein doppelstudium rechtfertigen. Da würde sich imho dann doch ein Studium in Deutschland mehr lohnen weil du wirklich komplett unterschiedliche rechtssysteme erlernst und aus dem wissen aus beiden systemen später profitieren kannst.

Willst du dich dagegen auf wirtschaft spezialisieren, wirst du mittelfristig wohl nicht drumherumkommen eine wirtschaftliche zusatzausbildung zu machen, sei es als undergradiate, als llm oder MBA... denn hier sind wirklich tiefe kentnisse der wirtschaft gefragt die dir ohne einen wirtschaftsabschluß schlicht fehlen.

Egal wie du dich entscheidest, ich wünsch dir viel erfolg und halt mich aufm laufenden!


€: Hast mich neugierig gemacht, was hat es mit deiner entwicklungshelfer tätigkeit in südamerika auf sich? Was genau machst du da und wie bist du dazu gekommen?
AnwaltInSpe
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BeitragVerfasst am: 25 Jan 2010 - 17:38:49    Titel:

ah ok, das mit dem doppelten abschluss in angelsaechsischem recht macht natuerlich nur begrenzt sinn. werd mal sehen, was die profs dort dazu sagen.

klar, ich geb dir dann n update.

Smile also, ich mach einen Anderen Dienst im Ausland als zivildienstersatz in Paraguay. das ganze dauert ein jahr. ich persoenlich arbeite bei ner NGO in Asunción, die arme kinder mit instrumenten und musiklehrern versorgt, dass sie nicht die ganze zeit auf der strasse sind und auch ne sinnvolle beschaeftigung haben. wir gehen aber auch an schulen und organisieren viele projekte zum umweltschutz.
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AnwaltInSpe
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Anmeldungsdatum: 24.01.2010
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BeitragVerfasst am: 25 Jan 2010 - 17:41:47    Titel:

ah sorry, hab die andere frage ueberlesen. also dazu gekommen bin ich, weil ich spanisch lernen wollte und ne komplett andere kultur kennen lernen wollte.

hab mich dann ueber weltwaerts bei verschiedenen organisationen beworben und hab dann ein angebot fuer paraguay angenommen.

und danke fuers erfolg wuenschen!
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Ronnan
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BeitragVerfasst am: 25 Jan 2010 - 19:00:33    Titel:

ohne dass ich mich da jetzt wirklich genauer auskenne:
ist es nicht so, dass das englische und das us rechtssystem als common law rechtsordnungen sehr viel ähnlicher sind?

dann wäre es ja doch insofern praktischer in london zu studieren
(natürlich könnte man auch genau andersrum argumentieren)
Gregsen
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Anmeldungsdatum: 30.01.2006
Beiträge: 523

BeitragVerfasst am: 25 Jan 2010 - 19:17:26    Titel:

respect, da haste aufjedenfall ne sehr gute wahl getroffen. Ich bereue selber dass ich kein FSJ im ausland abgeleistet habe, werd aber versuchen im rahmen meines refendariats später eine solche station einzulegen!

Ich würde mich da auch ggf. gerne mit paar Fragen an dich wenden. Kannst mir deine email per pn zukommen lassen? Danke!
AnwaltInSpe
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Anmeldungsdatum: 24.01.2010
Beiträge: 275

BeitragVerfasst am: 25 Jan 2010 - 20:33:55    Titel:

wie du schon sagst, Ronnan, das kommt ganz drauf an. ist ein vorteil an beiden standorten zu studieren, da man noch tiefer in die materie eindringen moechte bzw. mehr mit diesen rechtssystemen zu ueben.
allerdings ist das gb-system nochmal anders als das us-system, logischerweise. da ich ja nicht in dland praktizieren will, wuerde mir eine jur. ausbildung rein inhaltlich wenig weiterhelfen.

ich tendiere u.a. aber stark zur ucl, weil die career tutors sicherlich weiterhelfen koennen und ich mir auch mehr betreuung erhoffe als in Hd.

@gregsen. vielen dank und klar lass ich dir meine email zukommen.
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acido
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Anmeldungsdatum: 14.07.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 25 Jan 2010 - 22:48:04    Titel:

Am UCL hast du die Möglichkeit am LLB/JD Programm teilzunehmen. Natürlich ist es sehr schwer einen Platz zu bekommen (es werden nur 2 Stundenten pro Jahr zugelassen), aber die Chance besteht.

Die Columbia hat, soweit ich weiß, auch einen ausgezeichneten Ruf und du musst nur die UCL tuition fees bezahlen.

http://www.ucl.ac.uk/laws/prospective/undergraduate/llb_jd.shtml
AnwaltInSpe
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Anmeldungsdatum: 24.01.2010
Beiträge: 275

BeitragVerfasst am: 26 Jan 2010 - 03:06:33    Titel:

hey acido! dein erster eintrag und dann auch noch fuer mein topic! das ehrt mich! Smile

also, davon hab ich schon gehoert. ich baue aber nicht darauf, da es wie du schon sagst, laecherlich selektiv ist. werds aber natuerlich versuchen. Columbia als ne ivy league ist auch eine hervorragende uni, gar keine frage. und waehrend ucl das auslandsstudium bei den studiengaengen in europa bezahlt, bildet das Joint Degree programm mit Col. leider eine Ausnahme. sie sprechen von "major financial implications". im klartext heisst das $56,000 pro jahr. aber die werde ich sowieso frueher oder spaeter hinblaettern muessen, wenn ich in die usa gehe. waer natuerlich super diesen JD abzuraeumen. wir werden sehen.
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ManuelD
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Anmeldungsdatum: 22.04.2007
Beiträge: 120

BeitragVerfasst am: 30 Jan 2010 - 13:17:20    Titel:

Wenn du später nicht in Deutschland praktizieren willst, darfst du auch auf keinen Fall Jura in Deutschland studieren:

1) Die Ausbildungszeiten sind zu lang. Gute US Absolventen machen mit 18-22 Jahren College, dann 3 Jahre JD und fangen mit 25-26 an in der Kanzlei zu arbeiten.
Du fängst hier wahrscheinlich mit 20 Jahren an und hast vielleicht mit 27 das 2. Staatsexamen.

2) Wegen kultureller Unterschiede ist UCL die deutlich bessere Uni als Heidelberg. Top20% Heidelberg ist in D schlechter als Top10% in Marburg/Hessen. USA/UK hingegen legen sehr viel Wert auf den ,,Prestige" einer Uni, etwas das wir in D kaum kennen.

3) Du bewegst dich auf einem viel breiteren Pfad. Es gibt bestimmt 20mal mehr Leute, die den Weg UK/USA gegangen sind, als Jura in Deutschland --> USA. Als Deutscher mit deutscher Ausbildung bist du für die Recruiter viel zu schwierig einzuschätzen.

Ich würde dir allerdings allgemein raten, nochmal genau über deine Prioritäten nachzudenken. In meinen Augen verfolgst du in deinem Leben momentan zwei Ziele:
a) Jura studieren und Anwalt werden
b) Später in den USA arbeiten.

Diese beiden Ziel lassen sich sehr schwer miteinander vereinbaren. Ich würde schätzen, die Chance, dass alles so läuft wie du es dir vorstellst, ist wahrscheinlich <1%. (Vorausgesetzt, du hast dort Verwandte/Greencard. Ohne das sind die Unwägbarkeiten viel schlimmer)

Die Lebensplanung darauf auszurichten halte ich für unsinnig - es ist ein schöner Traum, den man als Bonus in seine Planungen einbeziehen will.

Ich würde dir raten:
1) Willst du möglichst große Chancen in eine Großkanzlei zu kommen --> Studier in Deutschland an der Bucerius Law School

2) Willst du aus Deutschland auswandern + unbedingt Jura studieren (auch wenn du dein ganzes Leben in UK oder Asien praktizierst) --> UCL

3) Willst du später in den USA arbeiten --> Mach irgendeinen interessanten Bachelor, am besten natürlich direkt Ivy-League oder Oxbridge,LSE etc... Das langfristige Ziel sollte aber eher ein toller MBA und kein JD sein.

Übrigens kannst du mit einem UK-Bachelor von einer guten Uni in einem beliebigen Fach problemlos in UK (oder Asien) Anwalt werden. Vielen Kanzleien ist es sogar lieber, wenn man noch aus einem anderen Bereich Kenntnisse mitbringt. (Kannst nach "Solicitor" und "non-law degree" googlen)

Falls du es noch nicht kennst, kannst du mal die Websiten von DAJV (Deutsch-Amerikanische Juristenvereinigung) anschauen und Leute kontaktieren. Auch die Seiten der deutschen Botschaften bieten Listen mit deutschen Rechtsanwälten.
AnwaltInSpe
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Anmeldungsdatum: 24.01.2010
Beiträge: 275

BeitragVerfasst am: 04 Feb 2010 - 17:51:26    Titel:

ManuelD,

zunaechst vielen Dank fuer deine ausfuehrliche Hilfestellung. Am besten ich gehe einzeln und chronologisch auf deine Beitraege ein.

Eine Sache moechte ich dich aber bitten: Bitte benutze keine absoluten Aussagen wie, dass man auf keinen Fall in Deutschland Jura studieren duerfe, wenn man im Ausland praktizieren wolle. Behauptungen wie diese sind nicht nur aeusserst subjektiv, sondern koennen juengere und orientierungslosere Mitglieder ernsthaft auf die falsche Faehrte bringen.
Ich kenne genug Karrieren, die sich so wie ich sie plane, mitunter sehr erfolgreich, entwickelt haben.

1) Ist offensichtlich und auch kein Problem, wenn man nicht ungeduldig ist. So oder so werde ich an die 30 sein bis ich praktiziere, ueber 40 bis ich Partner sein kann. Das ist ein Teil des Prozesses. Ich habe zwei Auslandsjahre gemacht, die mich zwar zeitlich zurueckwerfen, mir aber Kenntnisse, Qualifikationen, Kontakte und Faehigkeiten geben, die ich mir sonst nie haette traeumen lassen.

2) Insgesamt, denke ich auch, dass UCL mehr zu bieten hat als Hd. Woerter wie "besser" und "schlechter" sollten allerdings sehr vorsichtig verwendet werden. Wenn ueberhaupt koennte man sagen, dass UCL in meinem Fall eventuell geeigneter sein koennte.
Wenn du solche Behauptungen wie die mit HD und Marburg aufstellst, kannst du das vielleicht auch irgendwie belegen? Und was meinst du hier mit "schlechter"? Etwa, dass die Top 10% in Mb alle vergleichsweise hoehere Punktzahlen haben als ihre respektiven Konkurrenten von HD? Selbst, wenn dies der Wirklichkeit entspraeche, liegt HD bei den Arbeitgebern weit vorne. Persoenlich habe ich in keiner Studie bisher von den besonderen Leistungen der Marburger gehoert. Mir war nicht mal bewusst, dass es dort ueberhaupt eine Jurafakultaet gibt.

3) Jenes Kommentar kann ich nur auf dich zurueckwerfen. Die Recruiter koennten mich dann nicht einschaetzen? Es gibt nicht ohne Grund obligatorische Pre-Requisites wie den LSAT, Evaluationen, Personal Statements und oft auch Interviews, die dafuer sorgen, dass jeder Kanditat und seine Faehigkeiten genauestens analysiert und von allen moeglichen Seiten beleuchtet werden. Jaehrlich bewerben sich etliche Studenten aus aller Welt fuer Graduate und Postgraduate Degrees. Das ist Standard Procedure. Wenn ueberhaupt, dann gibt mir ein ungewoehnlicherer Ansatz mehr Chancen, da ich aus tausenden von Bewerbern heraussteche.

Deine restliche Argumentation gefaellt mir allerdings. Ich weiss nicht, ob du Jurist, Jurastudent oder einfach interessiert bist, aber wie du alles in moegliche Situationen aufteilst, hat etwas sehr Methodisches. Smile Gerade deshalb zieht mich die Rechtswissenschaft auch so an.
Allerdings machst du dabei auch viele Fehler, was ich dir aber nicht veruebeln kannst, da du mich ja nicht kennst.

Ich habe nicht entweder-oder vor. Ich habe genau beides vor. Und die Tatsache, dass du auf eine Wahrscheinlichkeit von <1% kommst, ist, bei allem Respekt, einfach nur willkuerlich.

Es stimmt, dass es sehr schwer ist, ein US-Arbeitsvisum zu bekommen. Allerdings weiss ich auch, dass der Arbeitgeber das alles fuer einen regelt, wenn man denn vielversprechend scheint und auch eine der Top Schools besucht und dort performt. Genau das habe ich auch vor. Sollte ich bei keiner guten Uni fuer einen JD angenommen werde, bleibe ich in Europa und mach hier meinen Weg. Ausserdem hab ich dort auch Verwandte.

Meine Frage ist jetzt aber: Kann man, wenn bei einer US-Kanzlei in Europa angenommen wird, dann spaeter in eines ihrer US-Bueros wechseln? Davon habe ich mal in einem britischen Forum gelesen. Meinungen?

So jetzt zu deinen Ratschlaegen (nochmal Danke fuers vorschlagen):

1) Halte ich fuer sehr einseitig und auch falsch. Es gibt genug andere, mindestens ebenso oder auch besser qualifizierende Institute, die den Weg in eine Grosskanzlei oeffnen. Gerade in Deutschland kommt es auch mehr auf die individuelle Leistung an als auf die Alma Mater. BLS hat momentan zwar den hoechsten Notendurchschnitt fuers 2 StEx, aber das heisst nicht, dass die anderen Schulen (etwa Freiburg, HD, Muenster, LMU etc.) keine Top-Leute hervorbringen. Und ich bin mir sicher, dass alle britischen G5's ausser Imperial (Oxford, UCL, Cambridge, LSE) mehr Tueren oeffnen als BLS. Wer nicht mal in den intl. Rankings auftaucht und auch erst seit knapp 10 Jahren besteht, ist nicht wirklich das Mass aller Dinge.

2) Viele UCl Law Graduates praktizieren welltweit, aber nicht unbedingt in Asien. Ausserdem hat Asien wieder ein ganz anderes Rechtssystem, dass ich dann auh wieder studieren muesste: von der Sprache ganz zu schweigen. Des Weiteren erinnere ich mich, erwaehnt zu haben, dass ich vorhabe in die USA zu gehen.

3) Erstens haette ich keine Zeit mehr mich fuer Studiengaenge ausserhalb Deutschlands zu bewerben. Zweitens lehne ich einen MBA auch nicht ab, aber mein Ziel heisst Jurist.

Es stimmt, dass man nach einem Bachelor Anwalt werden kann, aber problemlos und vor allem billig ist das sicherlich nicht. Des Weiteren haben Juristen, die diesen Weg waehlen kaum eine Chance bei den grossen Kanzleien, die "richtige" Jurastudenten von den G5s und mit einigen Jahren mehr Erfahrung bevorzugen.

Vielen Dank fuer den Tipp mit der DAJV. Ich nehme an, ich muesste erstmal Mitglied werden, um Infos von denen zu bekommen, aber ich werde mich mal bei einigen deutschen Rechtsanwaelten im englischsprachigen Ausland erkundigen! Smile
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ManuelD
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Anmeldungsdatum: 22.04.2007
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BeitragVerfasst am: 05 Feb 2010 - 01:44:09    Titel:

Aus Zeitmangel will ich die Diskussion etwas vereinfachen: (Wir sind uns ohnehin in den entscheidungserheblichen Punkten einig)

Wenn du tatsächlich einen guten JD an einer guten Uni machst, hast du tolle Chancen in den USA als Anwalt zu praktizieren. Was und wo du vorher studiert hast, ist dann kaum relevant.

Allerdings bleibe ich dabei, dass die Chance geringer als 1% ist. Für Ivy-League muss man sogar als Amerikaner im LSAT unter den besten 1-2% landen und dann fangen bei dir erst die Visaprobleme, Finanzierung, komischer ausländischer Abschluss, Empfehlungsschreiben von unbekannten Profs etc... an.
Ich zumindest habe bisher noch keinen einzigen deutschen Lebenslauf mit JD in amerikanischer Großkanzlei gesehen. Die meisten Deutschen in den USA machen eher komplettes Jurastudium in D + LLM + Bar Exam und betreuen dann in kleineren Kanzlein deutsche Klienten oder machen sich selbständig.

Deine Überlegungen zielen darauf ab, die minimale JD-Chance zu maximieren. Dafür ist UCL wohl deutlich überlegen: kürzeres Studium, renommierter, gleiche Sprache + Rechtssystem.

Aber was passiert, wenn es mit dem JD nicht klappt? Du musst davon ausgehen, dass du mit einem UK-Abschluss in Deutschland nicht Anwalt werden wirst. Dann hast du die Wahl entweder in UK oder Asien (Hongkong = britisches Recht + banking hub) zu praktizieren, oder mit 3 Jahren Verzögerung ein deutsches Jurastudium zu beginnen.

Wenn das für dich kein großes Problem ist würde ich sagen: Go for it!
rOYAL.
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Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 2007
Wohnort: Freiburg

BeitragVerfasst am: 05 Feb 2010 - 03:14:14    Titel:

ManuelD hat folgendes geschrieben:
Du musst davon ausgehen, dass du mit einem UK-Abschluss in Deutschland nicht Anwalt werden wirst.

Aufgrund der fortgeschrittenen Stunde im Moment nur in ein Einwand:
Auf EU-Ebende ist heutzutage gerade in solchen Dingen extrem viel möglich. Alles was du brauchst ist ein Abschluss, der vergleichbar ist mit dem 2. StEx, plus eine Eignungsprüfung.
ManuelD
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Anmeldungsdatum: 22.04.2007
Beiträge: 120

BeitragVerfasst am: 05 Feb 2010 - 09:57:27    Titel:

rOYAL. hat folgendes geschrieben:
ManuelD hat folgendes geschrieben:
Du musst davon ausgehen, dass du mit einem UK-Abschluss in Deutschland nicht Anwalt werden wirst.

Aufgrund der fortgeschrittenen Stunde im Moment nur in ein Einwand:
Auf EU-Ebende ist heutzutage gerade in solchen Dingen extrem viel möglich. Alles was du brauchst ist ein Abschluss, der vergleichbar ist mit dem 2. StEx, plus eine Eignungsprüfung.


Ja, deswegen habe ich geschrieben "wirst" statt "kannst" Wink Im Moment gibt es 536 ausländische Rechtsanwälte bei 151.057 insgesamt, der Anteil ist also noch relativ gering. Außerdem will der Threadersteller nicht irgendwie Anwalt werden, sondern eine Großkanzlei-Karriere. Das kann ich mir derzeit in Deutschland ohne Staatsexamen etc. noch nicht besonders gut vorstellen.
NoName22
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Anmeldungsdatum: 29.09.2007
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 02 März 2010 - 20:47:56    Titel:

Ich möchte gerne einen Beitrag in die Diskussion einwerfen:

Als Jurist ist man grundsätzlich an seine Heimatrechtsordnung gebunden. Das muss man zwingend beachten. Überspitzt formuliert ist das Ziel "Jurist" zu werden im globalen Kontext nicht möglich. Man ist stets, dem Grundsatz nach, an eine Nation gebunden, also z. B. "deutscher Jurist". Das schließt nicht eine Tätigkeit, auch eine dauerhafte, im Ausland aus, dann auch dort kann man unter Umständen in seiner Heimatrechtsordnung arbeiten. Das Problem liegt in der Tatsache, dass sich sämtliche Rechtsordnungen auf der Welt unterscheiden. Die Unterschiede zwischen englischem und amerikanischem Recht sind teilweise immens. Der bloße Informationsvorsprung, sich bereits in einem vermeintlich ähnlichen Common-Law-System auszukennen darf nicht überschätzt werden. In den USA gibt es 50 eigenständige Rechtsordnungen! Der Teufel steckt im Detail:

Das deutsche Jurastudium dauert bis zum zweiten Staatsexamen, wenn man alles sehr zügig durchzieht mindestens sechs Jahre. In dieser Zeit wächst man in das Studium und die deutsche Rechtsordnung hinein. Es verfestigen sich Denkstrukturen und juristische Dogmatik. Recht ist auch Sprache. Recht lebt nur in einer, in "seiner" Sprache. Die Erfahrung in einem anderen Rechtssystem kann helfen, das eigene Recht aus einer neuen Perspektive zu betrachten, es zu hinterfragen, es sinnvoll zu ergänzen. Doch kann es auch vor Augen führen, wie sehr das eigene Denken bereits in der Heimatrechtsordnung fixiert ist. Verständnisprobleme sind allgegenwärtig. Konflikte vorprogrammiert. Die Ausbildung in der ausländischen Rechtsordnung selbst kann das Verständnis zwar verbessern. Die Konsequenz aber bleibt: Man ist stets einem „eingeborenen“ Juristen unterlegen. Dieses Problem darf man nicht unterschätzen.

Dass die berufliche Mobilität – auch von Anwälten – zugenommen hat, stimmt. Diese Tatsache ändert aber nichts an dem gefundenen Ergebnis. Im Ausland tätige Juristen praktizieren dort aus privaten Gründen, aufgrund ihrer Mehrsprachigkeit oder geschäftlicher Beziehungen; nie aber aufgrund ihrer besonderen Expertise im ausländischen Recht. Rechtsvergleichend sei hier die Forschungstätigkeit, beispielsweise als Professor ausgenommen. Rechtsvergleichung hat aber nur eine geringe Bedeutung für Rechtsanwendung.

Aus diesen Überlegungen möchte ich folgenden Ratschlag ableiten, solltest Du in der High-End-Rechtsberatung Fuß fassen wollen: Entscheide Dich, in welchem Land Du später praktizieren möchtest und studiere dort – vom Grundstudium bis zur Anwaltszulassung, und zwar möglichst generell und den bestmöglichsten Noten. Internationale Einblicke (Auslandsaufenthalte, -praktika, -stationen, -semester, -abschlüsse) sind in diesem Rahmen gefordert. Zuletzt – und das gilt gleich wo auf der Welt Du studierst: lerne Englisch perfekt.
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BeitragVerfasst am: 03 März 2010 - 05:03:28    Titel:

@ noname22:

zunaechst mal danke fuer diesen ueberaus interessanten beitrag. diesen dogmatik-standpunkt hatte ich bisher noch nie in erwaegung gezogen, ist mir aber aufgrund von unerfahrenheit sowieso verschlossen gewesen, denke ich.

kurz zu deinem abschliessenden ratschlag.
du sagst ich solle in dem land mein studium beginnen, in dem ich spaeter praktizieren moechte. du weisst sicher, dass der JD ein terminal degree ist und ich daher zuvor zwingend etwas anderes studieren muesste. ein undergrad in den usa habe ich einerseits aus kostengruenden und andererseits aus interesse an einer europaeischen teilausbildung abgelehnt. nun muss ich ja zwingend in einem nicht-us land zuerst studieren.
du sagst, das system englands sei dennoch anders als das der usa. gehe ich also recht in der annahme, dass du ein nicht-recht degree vorschlaegst, da ich so kein anderes rechtssystem vor dem amerikanischen habe? oder kann ich aus deinem ratschlag "lern englisch perfekt" schliessen, dass du mir ucl empfehlen wuerdest?
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ManuelD
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BeitragVerfasst am: 03 März 2010 - 11:12:34    Titel:

noname22 sagt viele richtige Dinge, aber diesem "Man ist stets einem „eingeborenen“ Juristen unterlegen." würde ich nicht zustimmen. Besonders brilliante Leute sind stets besser als durchschnittliche, völlig egal, was sie gelernt haben.

Meine Uni hat zB ein deutsch-französisches Doppeldiplom, bei dem man nach dem 4. Semester nach Paris geht, dann nach 3 Semestern das französische Examen schreibt. Vor ein paar Jahren gab es einen Studenten, der zu Beginn seines Jurastudiums noch kein Französisch sprach, trotzdem nach dem 3. Semester fürs Programm ausgewählt wurde und dann letztlich im französischen Examen sogar besser als alle Franzosen war... Der hatte dann aber auch im bayrischen Examen eine einstellige Platzziffer.

Es gibt ja auch viele Deutsche, die z.B. einen Steuerrechts-LLM machen und dann trotzdem das NY Bar Exam bestehen und es nicht als besonders schwierig empfinden.

Für die Pläne, die der Threadersteller hegt, muss er in Deutschland auf dem Niveau eines Landesbesten punkten. Für solche Leute ist die Ausbildung in einer fremden Rechtskultur ein völlig vernachlässigbarer Nachteil. Darauf seine Zukunft auszurichten, halte ich aber immer noch für Unsinn. Smile
NoName22
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BeitragVerfasst am: 03 März 2010 - 11:31:51    Titel:

Wenn Du Dir hinsichtlich der Zielsetzung, später in den USA zu arbeiten ganz sicher bist, würde ich Dir wohl in der Tat zu der UCL raten, anstatt in Heidelberg zu studieren. Und: "Ja", dies auch wegen der englischen Sprache.

Die Frage, ob Du aufgrund der Unterschiede in den Rechtssystemen vorher nicht lieber ein non-law subject für Deinen undergraduate Abschluss in England machst, ist schwer zu beantworten. Auf der einen Seite birgt gerade ein "ähnliches" Rechtssystem die Gefahr, bei bestimmten Fragen, z. B. aufgrund ähnlicher Begrifflichkeiten den Fehlschluss zu ziehen, es funktioniere hier genauso wie dort. Auf der anderen Seite könnte es für Dich eine Möglichkeit sein, noch einmal Deinen Entschluss zu überprüfen und gegebenenfalls zu verfestigen, überhaupt Jura zu studieren. Das Studium unterscheidet sich doch stark von der praktischen Tätigkeit!

Letztlich würde ich Dir persönlich, soweit ich Deine Situation beurteilen kann, im Hinblick auf interdisziplinäre Vorteile raten, ein non-law subject zu wählen. Recht braucht auch immer eine Materie in der es zum Tragen kommt. Verstehst Du diese Materie besser, hast Du einen anderen Zugang auch zum Recht. Solltest Du also später in einer Großkanzlei arbeiten wollen, die sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit Wirtschafts- und Unternehmensrecht beschäftigt, würde ich fast soweit gehen, Dir zu raten, einen business undergraduate zu absolvieren. Aber auch economics oder international relations sind sicherlich nicht gänzlich fernliegend. Gegebenenfalls kannst Du ja auch die Möglichkeit, mehrere Fächer zu wählen.
NoName22
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BeitragVerfasst am: 03 März 2010 - 12:04:06    Titel:

@ ManuelD

Danke für Deine Kritik. Lass' mich Dir ein paar Bemerkungen entgegen werfen:

Insgesamt gilt es zu bedenken, dass man sich durch das Studium "brilliante" Kenntnisse über das Rechtssystem aneignen kann. Dennoch ist für eine erfolgreiche praktische Tätigkeit auch eine langjährige Erfahrung nötig. Allein aufgrund seiner Erfahrungen als praktizierender Anwalt ist auch ein durchschnittlicher Anwalt in einem Rechtsstreit einem brillianten Absolventen überlegen. Am Rande: Früher gab es insbesondere in den USA ausschließlich eine praktische Rechtsanwalts"ausbildung" ohne ein Studium! Denke Dir einmal das Referendariat weg, und versuche Dich nach dem 1. Staatsexamen gegenüber eine Anwaltskanzlei in einem Rechtsstreit zu behaupten...

Soweit ich weiß, besteht auch das französische Jurastudium aus mehreren Examina, sodass es nach drei Semestern Studium sicherlich noch das ein oder andere Ausbildungsprogramm gibt, bevor man als französischer Anwalt tätig sein darf. Und selbst danach ist man noch ein Unerfahrener Anfänger. Absolviert der ursprünglich deutsche Student diese auch noch und wird in Frankfreich Anwalt, ist ja französisches Recht seine Heimatrechtsordnung, denn vier Semester deutsches Recht werden ihn nicht allzu sehr geprägt haben. Und trotzdem wird er als französischer "Wunsch-"Jurist in manchen Fragestellungen einem eingeborenen französischen Juristen sprachlich, argumentativ oder vom Verständnis speziell französischer Hintergründe unterlegen sein.

Gerade das Bar Exam in den USA ist ein Multiple Choice Test, der in der Tat "nicht besonders schwierig" sein mag. Ebenso gering ist allerdings seine Aussagekraft über die juristischen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Das Problem ist, dass ohne die amerikanische Anwaltszulassung ein deutscher Anwalt in den USA auch keine Rechtsberatung über deutsches Recht leisten darf (umgekehrt ist es genau so!). Deswegen gibt es die Möglichkeit für ausländische Absolventen, durch einen LL.M. dort die Anwaltszulassung zu erlangen.

Leider habe ich keine Zeit mehr, mich weiterhin an der auch für mich persönlich interessanten Diskussion zu beteiligen. Ich denke, ich habe meine Sichtweise, die auch aus meinen bisher gewonnenen Erfahrungen erlangt habe, kommuniziert. Für den Threadsteller alles Gute!
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BeitragVerfasst am: 03 März 2010 - 18:31:27    Titel:

@ Manuel:

ich denke, dass ich immer noch nicht verstanden habe, warum du einen berufsweg in den usa fuer so unwahrscheinlich haelst. etwa, weil es so schwer sein soll in eine gute schule dort zu kommen? denn das ist neben den entsprechenden leistungen die wichtigste voraussetzung fuer einen guten job dort.
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BeitragVerfasst am: 10 März 2010 - 18:48:17    Titel:

Es ist ja grundsätzlich schon mal lobenswert, sich Gedanken zu machen, was man später erreichen möchte.

Nur warne ich davor, es in der Hinsicht zu übertreiben. Insbesondere kann es mMn gefährlich sein, sich auf einen "Weg" zu versteifen. Es gibt einfach Sachen im Leben, die man nicht einkalkulieren kann. Grade die Wege, die schon als reine Blaupause steinig, schwer und - bei aller Liebe - kaum zu realisieren sind, werden bei auftretenden anderen Schwierigkeiten zum Vabanque-Spiel gegen sich selbst. Auf wenn jemand mal gesagt hat "Ich habe mein ganzes Leben lang Vabanque gespielt" (anyone?^^), würde ich es keinem raten.

Und außerdem: Egal, was man bisher an der Schule geleistet hat. Egal, was man für ein Überflieger in seinen Leistungskursen war. Egal, wie niedrig die Zahl nach dem "1," war. Rechne damit, dass von deiner Sorte an jeder Uni, die du erwähnt hast, Dutzende im eigenen Semester rumschwirren.

Wenn du dann im Gegenzug von Ivy-league-colleges, JD-Programmen in den Staaten, etc. sprichst, klingt das für mich erstmal - sit venia verbo - utopisch. Ich kenne dich nicht, nehme aber mal an, dass du ein ganz guter Schüler warst, bzw. zumindest was auf dem Kasten hast. Sonst würdest du dir nicht einen solchen "Großkanzleien"-Weg zurechtlegen. Nun wie gesagt, solche Leute gibt es wie Sand am Meer. Schon an den ganz piefigen deutschen Staatsexamina-Unis. Vielleicht rückt das ein bisschen die Dimensionen zurecht.

Auch in der Gefahr, dass ich total falsch liege, nehme ich nach allgemeinen Wahrscheinlichkeitsgrundsätzen einfach mal an, dass du nicht der totale Überflieger bist, der alle Juristen der letzten 5 Jahre in die Tasche steckt. Deshalb wäre es vielleicht ganz gut, wenn du erstmal an einer deutschen Uni anfängst. Komm doch nach Heidelberg, hier ist es wirklich angenehm und auch ganz nett fordernd:)
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BeitragVerfasst am: 11 März 2010 - 01:08:09    Titel:

hey, danke fuer deinen beitrag.
seit wann bist du in Hd? oder faengste dieses semester an?

ich finde, mein "weg" wird generell als zu steif ausgelegt. ich persoenlich habe keine grossen zweifel, dass ich in den usa taetig werden kann. die einzige kunst wird darin bestehen einen job meines gustos zu finden, was hervorragende leistungen voraussetzen wird. warum sollte es ein problem sein einen JD zu erlangen. nur wenn ich mich auf ein paar wenige unis festlege, kann es schwer werden, aber sollte ich daran scheitern gibt es noch genug alternativen.

ich denke, du hast recht, dass es immer ein paar mit sehr guten noten in den meisten deutschen unis gibt. aber das allein setzt ja noch nicht unbedingt juistisches talent voraus. dieses argument kann natuerlich jetzt auch gegen mich benutzt werden, allerdings bin ich der ansicht, dass ich mich durchaus hervortun kann, auch wenn es sicher immer bessere geben kann und wird.

ferner ist ja auch bekannt, dass der markt in deutschland mehr als gesaettigt ist und man nicht eine karriere in den usa heranziehen muss, um von problemen bei der jobsuche sprechen.
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BeitragVerfasst am: 11 März 2010 - 01:28:45    Titel:

Ich bin im dritten Semester, also auch grade erst angefangen;) So kommt es mir zumindest vor.

Dein Selbstbewusstsein in allen Ehren, aber solange du noch keine juristischen Klausuren, Hausarbeiten etc. geschrieben hast, ist das alles Schall und Rauch. Ich möchte damit nicht sagen, dass du ein Jurastudium nicht schaffen wirst. Aber genug sehr gute Leute haben in den ersten Semestern erst einmal gut damit zu tun, sich in die juristische Denkweise einzufinden. Nicht viele frühere Überflieger finden sich auf mittelmäßigem Niveau wieder (natürlich gibt es auch die umgekehrten Fälle).

Will sagen: Es wird so schon kompliziert genug. Wenn man diszipliniert am Ball bleibt ist es zwar gut schaffbar. Sich neben dem eigenen Anspruch, in allen Rechtsgebieten gute Leistungen zu bringen, noch die zusätzliche Hürde einer fremden Rechtsordnung, eines fremden Landes und einer fremden Kultur - mit allen Komplikationen, die das mit sich zieht - zuzumuten, wäre mir zu Beginn des Jurastudiums zu viel gewesen.
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BeitragVerfasst am: 11 März 2010 - 01:41:49    Titel:

Vieles, was du sagst hat sicherlich Hand und Fuss.

Der letzte Teil ist aber insofern nicht ganz stimmig, da mir ja anfangs JEDE Rechtsordnung fremd ist, die amerikanische Kultur, Sprache und Land aber hingegen nicht.

Da ich ja dann auch moeglicherweise in England beginnen wuerde, das ja auch Common Law verwendet, waere der Wechsel zu den USA dann nicht mehr allzu gross.
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BeitragVerfasst am: 11 März 2010 - 01:49:04    Titel:

Jura hat seine eigene Sprache. Ein beträchtlicher Teil der ersten Monate im Jurastudium wird wohl oder übel auch damit verbracht, sich an einen ganz eigenen Duktus zu gewöhnen - in der eigenen Muttersprache wohlgemerkt.

Daher ist es ganz gleich, wie gut du Englisch sprechen magst. Wenn selbst Muttersprachler vor neue sprachliche Barrieren gestellt werden, gilt dies für einen non-native speaker doppelt und dreifach.
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BeitragVerfasst am: 11 März 2010 - 02:17:45    Titel:

aber widerspricht sich das denn nicht schon wieder? ^^

wenn die rechtswissenschaft ihre eigene in sich logisch aufgebaute "sprache", wenn man so will, ist, dann ist das medium, die Lehrsprache, also Englisch oder Deutsch, ja eher von untergeordneter Bedeutung sofern man sehr gute Kenntnisse der respektiven Sprache besitzt. Insoweit haben Muttersprachler kaum einen rein sprachlich-begruendbaren Vorteil. Zumindest nicht, wenn der auslaendische Vergleichsstudent ueber angemessene Sprachfertigkeit verfuegt. Nicht umsonst werden ja bspw. der TOEFL, IELTS etc. vorausgesetzt.

meine meinung. hypothese. in einem jahr werd ichs vermutlich genau wissen! Very Happy
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BeitragVerfasst am: 11 März 2010 - 08:27:08    Titel:

Könnte man denken, so ist es aber nicht. Denn um diese Jura-Sprache zu begreifen, muss man mMn in der jeweiligen Alltagssprache verwurzelt sein.

Sonst stell dir mal vor, wie du einem Engländer die Worte "Erlaubnistatbestandsirrtum", "Unzumutbarkeit normgemäßen Verhalten", "das nach allgemeiner Lebenerfahrung Vorhersehbare" u.ä. erklärst. Unter ein paar Sätzen kommst du da nicht weg, während man als Deutscher schon ein gewisses instinktives Gespür hat, worum es geht.
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BeitragVerfasst am: 11 März 2010 - 16:46:08    Titel:

Zugegeben, das ist ein moegliches Argument. Aber du hast ja auch nicht wirklich die persoenliche Erfahrung, um das mit Sicherheit ueber das, sagen wir, britische System aussagen zu koennen, oder?

Und auch hier gehst du wieder vom deutschen System aus, das dort ja ueberhaupt nicht zum Tragen kommt.

Ich kann das nur mit meinen Fremdsprachstudien vergleichen. Es gibt bsw. einige Worte in Spanisch, die ich so auf der Strasse oder in Diskussionen gelernt habe und trotzdem nicht direkt ins Deutsche uebersetzen koennte ohne ein Woerterbuch zu benutzen, wobei ich genau weiss, was sie bedeuten. Ich rede jetzt logischerweise von hauptsaechlich abstrakten Begriffen.
Ich stelle mir vor, dass ein Jura Studium auf English einen ebenfalls zwingt die Sprache von neuem zu lernen und sehe dabei kein Problem sich daran zu gewoehnen. Abgesehen natuerlich vom intellektuellen Anspruch, der ja aber auf Deutsch ebenso gegeben sein wird, wie du sicherlich bezeugen kannst. Wink
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Schwarze Strümpfe
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Anmeldungsdatum: 01.04.2007
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BeitragVerfasst am: 11 März 2010 - 18:50:08    Titel:

Es mag eine Stilfrage sein, aber deine ausgefeilte Karriereplanung erscheint mir etwas verbissen, es fehlt für meine Verhältnisse die Gelassenheit. Du weißt noch gar nicht, ob dir Jura Spaß macht oder welches Rechtsgebiet dich dabei interessiert und doch hast du einen fixen Karriereweg fest ins Auge gefasst. Die Jugendjahre sind mE zu kostbar, als dass man mit Scheuklappen fest auf ein Ziel zumarschieren sollte. Das Treibenlassen, offen für Neues sein und Ungeplante macht doch gerade den Prozess des Erwachsenwerdens aus.

Aber nichts für ungut.
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Anmeldungsdatum: 24.01.2010
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BeitragVerfasst am: 12 März 2010 - 05:04:37    Titel:

Danke fuer deinen Post!

Auch du denkst, dass ich so festgefahren bin. Ich verfolge mit diesem Thread primaer, ein paar Meinungen zu sammeln. Dazu muss ich ein klares Konzept vorbringen, demgegenueber argumentiert werde kann. Natuerlich steht noch nichts in Stein geschrieben und vielleicht aendere ich meine Ansichten ja auch im Laufe des Studiums oder gar das Studium selbst. Keiner von uns kann in die Zukunft blicken.

Kritisiert nicht so sehr meine Zielsetzung, sondern gebt mehr Meinungen zum Besten. Vor allem auch, warum ihr euch persoenlich nicht dazu entscheiden wuerdet. Oft scheint es ja der Tenor zu sein, es sei unmoeglich. Das ist ist nicht. Bringt mal was Neues.

Und hey, glaub mir, die Jugend wird genossen. Du kennst mich leider nicht, aber wenn du mal nen Flug in die Subtropen buchst, brauchst du keine Angst zu haben, dass du dich in meiner Gesellschaft langweilst! Very Happy
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Anmeldungsdatum: 24.01.2010
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BeitragVerfasst am: 12 März 2010 - 05:05:16    Titel:

und von nem fixen Rechtsgebiet war eh nie die Rede! Wink
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Anmeldungsdatum: 10.03.2010
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BeitragVerfasst am: 12 März 2010 - 08:30:19    Titel:

AnwaltInSpe hat folgendes geschrieben:
Dazu muss ich ein klares Konzept vorbringen, demgegenueber argumentiert werde kann.


Nein. Wozu brauchst du ein klares Konzept? Sowas ist in deiner Situation ohnehin in den Wind geschrieben.

Während einige hier davon ausgehen, mögen, dass du es sicherlich nicht schaffen würdest, gehst du anscheinend einfach so davon aus, dass du es schaffst.

Beides ist bedenklich.
AnwaltInSpe
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Anmeldungsdatum: 24.01.2010
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BeitragVerfasst am: 12 März 2010 - 17:59:44    Titel:

Du scheinst mich nicht verstanden zu haben.

Als "klares Konzept" bezeichne ich einen bestimmten Weg X, den ich hier vorstelle. Diesen moechte ich von der Community evaluiert haben. Ob ich mich persoenlich auch wirklich daran orientiere ist damit natuerlich noch nicht gewaehrleistet. Das mach ich erst nach Abwaegen der Pros und Cons und der verfuegbaren Moeglichkeiten. Ist doch klar.

Wir betrachten hier Hypothesen.
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bunnybraineater
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Anmeldungsdatum: 28.07.2007
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BeitragVerfasst am: 12 März 2010 - 20:49:23    Titel:

hast du dich eigentlich mal in köln beworben?
JuraHD2010
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Anmeldungsdatum: 10.03.2010
Beiträge: 497

BeitragVerfasst am: 13 März 2010 - 00:57:01    Titel:

AnwaltInSpe hat folgendes geschrieben:

Als "klares Konzept" bezeichne ich einen bestimmten Weg X, den ich hier vorstelle. Diesen moechte ich von der Community evaluiert haben.


Ich glaube, wir reden aneinander vorbei. Größtenteils wird das darin liegen, dass du solche Sätze ernsthaft ernst meinst.
AnwaltInSpe
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Anmeldungsdatum: 24.01.2010
Beiträge: 275

BeitragVerfasst am: 13 März 2010 - 01:36:04    Titel:

nein hab ich nicht. wieso? weil die ne partner uni der ucl is?

natuerlich mein ich das ernst. warum faengst du jetzt an, das Ganze ins Laecherliche ziehen zu wollen?
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Anmeldungsdatum: 08.02.2009
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BeitragVerfasst am: 13 März 2010 - 18:04:54    Titel:

Hatte keine Lust euren Dialog zu lesen, also wurde es hoffentlich noch nicht gesagt.

An deiner Stelle würde ich auf jeden Fall mal nach HD gehen, Studienberatung aufsuchen und deinen Fall schildern. An der Uni gibt es mit Sicherheit auch etliche Dozenten, die in GB/USA studiert haben (bspw mein Erasmus Prof hat in London studiert). Da wird dir vielleicht etwas Honig ums Maul geschmiert von wegen beste staatliche Uni Deutschlands, weltweit in den Rankings solide vertreten - aber die wichtigen Infos wirst du schon herausfiltern können. Bei der Gelegenheit kannst du ja direkt die Stadt anschauen, ist im Frühjahr ganz hübsch.

Allerdings versteh ich ehrlich gesagt nicht, was es zu überlegen gibt. Wenn man das Geld hat, eh in den USA arbeiten will (wobei ich dann direkt in den Staaten studieren würde) dann hat man in HD nix verloren. Die Sprache lernst du dort mit Sicherheit nicht (beim besten willen aber die Sprache ist das wichtigste an der juristischen Arbeit - wenn man kein Muttersprachler ist...puh). Was das Staatsexamen wert ist kann ich nicht sagen, ich denke aber, dass international vorallem europäisches Recht von Bedeutung bzw. an Bedeutung gewinnt.

Viel Erfolg und Glück bei der Entscheidung. Wink
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Anmeldungsdatum: 24.01.2010
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BeitragVerfasst am: 13 März 2010 - 18:46:44    Titel:

@ Heinzel Man ^^:

Das ist in der Tat ein sehr guter Ratschlag und ich wuerde ihn auch liebend gerne annehmen, bzw. haette es schon laengst gemacht. Dabei gibt es nur folgendes Problem. Ich bin derzeit in Suedamerika und kann nicht einfach mal schnell nach Europa. Sonst haette ich mir laengst schon die beiden Unis angeschaut und mit den Leuten dort geredet. Ich komme auch erst Ende Juli wieder. Mein Angebot fuer UCL steht aber nur bis Anfang Mai. Das heisst, ich muss allein mit Hilfe des Internets, befreundeten Juristen/Freunden/Verwandten und meinem Verstand eine Entscheidung treffen. Leider.

Ich studiere deshalb nicht direkt in den USA, weil man, um dort Jura studieren zu koennen, bereits einen Hochschulabschluss braucht.
Ein US-College fuer einen Bachelorabschluss zu besuchen, scheint mir erstens eine unnoetig hohe Ausgabe und bringt mich zweitens auch nicht wirklich der Rechtswissenschaft naeher.
Deshalb habe ich mich fuer England als moegliche Alternative entschieden. Dort will ich allerdings nicht zwingend meine Leben verbringen, sondern nur vom Englisch und der hervorragenden Ausbildung profitieren.

Ich denke, das deutsche Rechtssystem in Verbindung mit dem US-Recht (spaeter dann) zu kennen, wuerde mir einen grossen Vorteil bringen. Allerdings zweifle ich daran, ob es sich lohnen wuerde ca. 7 Jahre die anspruchsvolle deutsche Juristenausbildung zu durchlaufen ohne diese mit Sicherheit jemals anzuwenden. Deshalb tendiere ich zu England, das nur 3-4 Jahre in Anspruch nehmen wuerde.
Auf der anderen Seite sage ich aber auch Deutschland damit mehr oder weniger fuer immer Lebewohl, was den Menschen, die mir nahe stehen nicht sehr zusagt und mich auch betruebt.
Ich zweifle nicht daran, dass diese Entscheidung die vermutlich weitreichendste meines Lebens sein koennte.
Daher bin ich jeglichen Kommentaren hierzu sehr dankbar, die mir vll einen Reality Check geben koennen, da ich bestimmte Aspekte bei meinen Ueberlegungen vielleicht vergesse.
rOYAL.
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Anmeldungsdatum: 19.06.2008
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BeitragVerfasst am: 14 März 2010 - 02:53:45    Titel:

Um einen meiner Profs zu zitieren:

In Jura lernt man juristisch zu denken, manche lernens dabei nie, andere recht schnell. Und es ist kein Zufall, dass deutsche Juristen in ausländischen Programmen stets top abschneiden, sondern es ist deren hervorragender juristischer Ausbildung geschuldet, dem Umstand, dass sie den Umgang mit abstrakten Normen gelernt haben.

Die absolute Wahrheit wird dir keiner hier präsentieren können, und wenn er das tut, wird er durch eine Menge von abweichenden Meinungen überschattet werden.

Ich jedenfalls bin davon überzeugt, dass die deutsche Juristenausbildung, sofern ich sie bisher kennenlernen durfte, und soweit ich Unterschiede zu konkreten Ausbildungsansätzen anderer Nationen beurteilen kann, eine durchaus herausragende ist.

Einarbeiten kann man sich in fremde Rechtsgebiete ohne Probleme recht schnell. Das wird sowieso von jedem Praktiker erwartet, steigt er denn einmal ins Berufsleben ein. Entscheident für dich ist nun, wo du die besten Mittel an die Hand gegeben bekommst, um dies zu bewerkstelligen. Und da ist eine britische juristische Ausbildung, in einem System, welches im Endeffekt sogar Quereinsteigern nach einem einjährigen 'Crashkurs' den Weg zum Rechtsberater offen hält, in meinen Augen der deutschen Ausbildung, welche einem Rechtsanwalt die Perspektive eines Richters und eines Staatsanwalts wie eines Rechtsanwalts gleichermaßen kennenlernen lässt, unterlegen.

Jst my 2 cnts.
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BeitragVerfasst am: 22 März 2010 - 02:46:42    Titel:

thx 4 ur 2 cnts! ^^

Aber dieser Crashkurs, den du ansprichst, macht diejenigen Juristen, die er hervorbringt ja auch nicht besonders bemerkenswert in Hinblick auf ihre Konkurrenzfaehigkeit. Sie werden, aehnlich wie Auslaender mit LLM in New York, grosse Probleme haben sich gegen althergebrachte Juristen durchzusetzen.
Dazu muss auch gesagt werden, dass die Teilnehmer an einem 1-Jahreskurs meines Wissens nach dennoch ihren Training Contract bzw. Pupillage absolvieren muessen, was ja der praktische Teil ist, den jeder andere angehende britische Jurist ebenfalls durchlaeuft.
Was ich hiermit sagen will ist, dass man das britische System nicht als minderwertiger ansehen sollte, weil es Quereinsteiger erlaubt.
Wir alle wissen wie rigide Deutschland an seinem betagten Staatsexamenssystem festhaelt. Das vermittelt den Eindruck von Superiorietaet. Allerdings hat das veschulte System bewiesen, dass es im Allgemeinen, an mit Endnoten gemessen, groessere Erfolge bringt (siehe Bucerius Law School).

Was ist das fuer ein System, in dem es eine 18-Punkte Skala gibt und ein Student als ueberdurchschnittlich leistungsstark gilt, wenn er 9 Punkte erreicht, waehrend die oberen Punktzahlen nie beruehrt werden (koennen!)?

Das Bachelorsystem mit Firsts, Seconds etc. ist meines Erachtens nach fortschrittlicher, da man die Skala auch tatsaechlich ausnutzt.
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BeitragVerfasst am: 22 März 2010 - 02:52:55    Titel:

AnwaltInSpe hat folgendes geschrieben:
Allerdings hat das veschulte System bewiesen, dass es im Allgemeinen, an mit Endnoten gemessen, groessere Erfolge bringt (siehe Bucerius Law School).


Die BCS ist eine teure Eliteschule für Perlenpaulas und Polohemdenfuzzis. Sie als Beispiel für erfolgreiche Juraausbildung zu nehmen ist ungefähr so dämlich wie ihre Studenten als eine repräsentative Stichprobe für die Verbreitung von 3er BMW-Cabrios unter deutschen Studenten zu betrachten.
Wenn dir die verschulte Tretmühle gefällt, dann geh nach England. Dort kriegst du den Stoff vorgekaut und in den Mund gekotzt. Dafür bleibst du dort auch erstmal Schüler.
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BeitragVerfasst am: 22 März 2010 - 03:16:13    Titel:

Vielen Dank fuer deinen erfrischend objektiven Beitrag, S.S. Oder magst du die Abkuerzung vielleicht nicht so? Ich finde sie passt hervorragend zu deiner propagandistischen und generalisierenden Wortwahl. Wink

Die BLS war nur als Beispiel fuer eine Verschulung im Jura-Bereich gedacht und da sie bisher die Einzige ihrer Art in Deutschland ist, fuehrte ich sie an. Man koennte sicher auch Vergleiche aus anderen Lehrgebieten mit Bachelorabschluss heranziehen, aber ich wollte bei der Rechtswissenschaft bleiben, da dies hier ja das Hauptthema hier sein soll.

Des Weiteren halte ich es fuer die Verantwortung eines jeden Einzelnen sich vor uebermaessiger Indoktrination zu schuetzen. An angeleitetes Studium bedeutet noch lange nicht, dass man seine Denkweise aufgeben muss oder gar aufhoert zu reflektieren und sich eigene Gedanken zu machen; ganz besonders nicht im rechtswissenschaftlichen Milieu. Vielmehr, denke ich, gewaehrleistet es eine kontinuierliche Betreuung, die bei Bedarf hilft, Unklarheiten zu beseitigen und somit bessere Leistungen zu ermoeglichen.
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BeitragVerfasst am: 22 März 2010 - 03:22:40    Titel:

AnwaltInSpe hat folgendes geschrieben:
Vielen Dank fuer deinen erfrischend objektiven Beitrag, S.S. Oder magst du die Abkuerzung vielleicht nicht so? Ich finde sie passt hervorragend zu deiner propagandistischen und generalisierenden Wortwahl. Wink


Ich denke, dass ich mich nicht mit der SS vergleichen lassen muss.
Ansonsten ist der Vergleich mit der BLS völliger Unsinn aus den o. g. Gründen. Die BLS ist eine sehr besondere Hochschule; aus ihr lassen sich keine Gesetzmäßigkeiten für staatliche Universitäten ableiten.

Zitat:
An angeleitetes Studium bedeutet noch lange nicht, dass man seine Denkweise aufgeben muss oder gar aufhoert zu reflektieren und sich eigene Gedanken zu machen; ganz besonders nicht im rechtswissenschaftlichen Milieu. Vielmehr, denke ich, gewaehrleistet es eine kontinuierliche Betreuung, die bei Bedarf hilft, Unklarheiten zu beseitigen und somit bessere Leistungen zu ermoeglichen.


Ein angeleitetes Studium bedeutet häufig vor allem, dass man nie anfängt, eine eigene Denkweise zu entwickeln. Das benötigt nämlich Muße, Zeit und den Mut und die Möglichkeit, Fehler zu machen. All das gibt es in einem verschulten System kaum.

Du weißt offenbar ziemlich genau, was du willst und das hat ja auch seine Vorteile. Nur ist dir da irgendwo die Leichtigkeit verloren gegangen. Ich hoffe für dich, dass du sie wiederfindest.
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BeitragVerfasst am: 22 März 2010 - 03:40:10    Titel:

Tatsaechlich muss ich dir danken, dass du mir die Situation aus deiner Sichtweise schilderst und ich denke, dass das verschulte System tatsaechlich u.a. die von dir genannten Gefahren in sich birgt, aber ebenso auch Vorteile mit sich bringt, die nicht von der Hand zu weisen sind.

Sicherlich ist die BLS kein Prototyp der perfekten juristischen Fakultaet, allerdings kopiert sie ja auch nur das US/UK-System soweit es ihr mit den deutschen Regelungen moeglich ist.

Im Endeffekt kommt es auf die Person selbst an, ob sie in der Lage ist selbststaendig zu denken.


Ich denke auch, dass es etwas rasch von dir ist ein Urteil ueber meine geistige Flexibilitaet zu faellen auch wenn ich deinen Gedankengang teilweise nachvollziehen kann.
Letztendlich laesst sich niemals alles planen, aber das was man steuern kann, sollte man, meiner bescheidenen Meinung nach, bestmoeglichst und wohlbedacht fuer die Zukunft ausrichten.
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BeitragVerfasst am: 22 März 2010 - 13:29:27    Titel:

AnwaltInSpe hat folgendes geschrieben:

Was ist das fuer ein System, in dem es eine 18-Punkte Skala gibt und ein Student als ueberdurchschnittlich leistungsstark gilt, wenn er 9 Punkte erreicht, waehrend die oberen Punktzahlen nie beruehrt werden (koennen!)?

Das Bachelorsystem mit Firsts, Seconds etc. ist meines Erachtens nach fortschrittlicher, da man die Skala auch tatsaechlich ausnutzt.

http://www.qedlaw.co.uk/just-another-llb-league-table/

Ja, wenn 70, 80, 90% der Graduierten einer Uni 2.1 oder besser haben, spiegelt das vorhandene Leistungsunterschiede natürlich sehr viel besser wider.

Außerdem, ausgenutzt wird die Skala ja auch. Immerhin etwa 5% schaffen schließlich ein Examen 'gut' oder besser, und besonders herausragende Absolventen bekommen ab und an mal ein 'sehr gut'. Dass der Großteil der Studenten eine 'trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Leistungen entsprechende' oder 'in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entsprechende' Arbeit abgibt ist m.E. sehr viel realitätsnäher, als wenn sich die Hälfte der Leute die besten Noten teilt.
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