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Abitur Bayern Zulassung Problemfrage 13/2 LK's Einbringung
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Foren-Übersicht -> Abi-Forum -> Abitur Bayern Zulassung Problemfrage 13/2 LK's Einbringung
 
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StoBene
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Anmeldungsdatum: 01.03.2010
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 01 März 2010 - 14:44:04    Titel: Abitur Bayern Zulassung Problemfrage 13/2 LK's Einbringung

Habe die Ehre!

Ich konnte den Heften und Formularien nicht entnehmen, wie es um folgendes Problem bestellt ist :

Was passiert, wenn man in einem oder beiden LK's im Ausbildungsabschnitt 13/2 als Endnote 0 Punkte hat? (gesetzt dem Fall, dass man zuvor noch keine LK Hürde gerissen hat)


Soweit ich es verstanden habe, wird die Endnote von 13/2 in den LK's, die ja nur aus mündlichen Noten innerhalb dieser kurzen Zeitspanne zusammengesetzt ist, direkt der Abiturnote angerechnet. Wie aber steht es um die Zulassung, wenn der oben beschriebene Fall eintritt?
Taddy667
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Anmeldungsdatum: 18.02.2010
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 01 März 2010 - 15:07:15    Titel:

Eigentlich gelten 0 Punkte immer als nicht belegt, darf man niemals haben, ergo wäre die Zulassung futsch. Ist zumindest in NRW so, aber ich denke, dass es in allen Bundesländern gleich läuft, was 0 Punkte betrifft.

Es geht ja darum, dass 0 Punkte als nicht belegt gelten, du aber so und so viele Leistungskurse (keine Ahnung, wie es in Bayern ist) mit einbringen musst, um die Zulassung zu erhalten.

Alles natürlich ohne Gewähr!
StoBene
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Anmeldungsdatum: 01.03.2010
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 01 März 2010 - 22:11:40    Titel:

Dass 0 Punkte als fehlende Belegung gelten, ist mir ja klar. Die Krux an der Sache ist ja, dass das Semester 13/2 bei den Leistungskursen erst im Abiturzeugnis auftaucht und somit als Gesamtnote mit der Abiturleistung verrechnet werden könnte. Hier bin ich mir unschlüssig und bitte um Rat.
-stopfkind-
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Anmeldungsdatum: 27.02.2010
Beiträge: 1690

BeitragVerfasst am: 01 März 2010 - 22:46:33    Titel:

0 punkte = keine zulassung gilt auch in hessen. egal was wann wo einfließt.
Muh89
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Anmeldungsdatum: 14.05.2009
Beiträge: 330

BeitragVerfasst am: 02 März 2010 - 00:02:14    Titel:

so viel ich weiß muss du folgendes erfüllen, damit du zum abitur zugelassen wirst: min. 220 punkte in den gks haben, min. irgendwas mit 70 punkten in den lks haben und du darfst nicht die grenze von 6 unterpunkteten gks und 2 unterpunkteten lks überschreiten, und dann sollteste noch keine 0 punkte in der facharbeit haben.

13/2 wird so wie du es sagst zum abi gezählt, womit sich dann auch deine frage erübrigt...falls du 0 punkte im mündlichen hast, dann passiert meines wissens gar nichts (alles ohne gewähr).

ich würde dringend zum kollegstufenleiter gehen, wenn ich du wäre und ihn mal fragen, wie das denn so ist, wenn...
StoBene
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Anmeldungsdatum: 01.03.2010
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 02 März 2010 - 07:26:19    Titel:

Das Problem ist, dass mir hier der Ansprechpartner fehlt, da die Kollegstufenleitung Leute fehlinformiert aufgrund von Halbwissen und ich mich wegen zu häufiger Absenz nicht an den Schulleiter wenden möchte. Daher meine Frage in diesem Forum. Falls es jemand definitiv weiß, möge er mir bitte weiterhelfen..

Die Richtlinien, die manch einer hier angibt, sind mir alle bewusst. Es geht mir wie gesagt nur um diesen speziellen Fall... Wink
-stopfkind-
Senior Member
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Anmeldungsdatum: 27.02.2010
Beiträge: 1690

BeitragVerfasst am: 02 März 2010 - 09:39:49    Titel:

wie gesagt 0 punkte = keine zulassen weiß ich definitiv weil ich net zugelassen war.
StoBene
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Anmeldungsdatum: 01.03.2010
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 02 März 2010 - 09:47:04    Titel:

-stopfkind- hat folgendes geschrieben:
wie gesagt 0 punkte = keine zulassen weiß ich definitiv weil ich net zugelassen war.


Die Aussage ist ja richtig, aber wie ich bereits gesagt habe, wird die Note von 13/2 im LK mit der Abinote verrechnet, was (in meinem Fall) dann sicher nicht 0 Punkte ergibt.

Meine Frage besteht also weiterhin. Hoffe noch, dass mir jemand hier konkret Auskunft geben kann.


Razz
xadey
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Anmeldungsdatum: 11.02.2010
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 02 März 2010 - 13:40:24    Titel:

Die Note wird verrechnet, allerdings erst in der Abitur-Berechnung. Der Kurs selbst ist aber trotzdem noch da, und wenn der mit 0 Punkten belegt wird(oder halt nicht) dann wird man zur Abitur-Prüfung nicht zugelassen.
StoBene
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Anmeldungsdatum: 01.03.2010
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 02 März 2010 - 14:50:11    Titel:

xadey hat folgendes geschrieben:
Die Note wird verrechnet, allerdings erst in der Abitur-Berechnung. Der Kurs selbst ist aber trotzdem noch da, und wenn der mit 0 Punkten belegt wird(oder halt nicht) dann wird man zur Abitur-Prüfung nicht zugelassen.


Das ist doch 'mal eine konkrete Aussage. Wie sicher bist Du Dir da?

Des weiteren frage ich mich, ob es überhaupt zulässig ist, eine LK "Halb"-note, die nur auf mündlichen Noten basiert, mit den vorrausgehenden Noten dahingehend gleichzusetzen, dass das letzte Semester so eine harte Währung erfährt wie die Semester, in denen nebst mündlichen Noten noch 2 Klausuren geschrieben worden sind.
xadey
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Anmeldungsdatum: 11.02.2010
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 02 März 2010 - 15:03:04    Titel:

"In den Prüfungsfächern darf keiner der Kurse des Prüfungshalbjahres und keine Abiturprüfung einschließlich der besonderen Lernleistung mit null Punkten abgeschlossen sein. § 41 Abs. 4 bleibt unberührt."

Artikel 26 Abs. 4 Hessische Oberstufen- und Abiturverordnung
StoBene
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Anmeldungsdatum: 01.03.2010
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 02 März 2010 - 15:05:09    Titel:

Artikel 26 Abs. 4 Hessische Oberstufen- und Abiturverordnung


Ich habe extra bereits in der Überschrift erwähnt, dass es sich um Bayern handelt. Hessen bringt mich nicht weiter. Trotzdem danke für Deine Mühe Wink
Frontage
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Anmeldungsdatum: 09.02.2010
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 03 März 2010 - 18:00:28    Titel:

Ich bin Abiturient, komme aus Bayern und kann dir mit Sicherheit sagen, dass 0 Punkte nicht belegt heißt und du somit nicht zugelassen wirst!
Generell darfst du in den LK's nur 2 mal unterpunkten, sonst ist Schicht im Schacht Wink

LG
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