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Strafrecht: Vermögensbegriff
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qwertzJ
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Anmeldungsdatum: 08.03.2010
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 08 März 2010 - 12:34:35    Titel: Strafrecht: Vermögensbegriff

Hallo!

Ich bin mir unsicher, wie ich "Hotelleistungen" unter die Vermögensbegriffe subsumieren kann, um eine Vermögensverfügung darzulegen. Das klingt alles so komisch - hat jemand Vorschläge?

bzw: Das Quartier, das das Hotel stellt, und die verschiedene Dienstleistungen die es erbringt, sind doch sowohl nach juristischem als auch wirtschaftlichen Vermögensbegriff Teil des Vermögens - oder?


Vielen Dank!!
Der Digge
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Anmeldungsdatum: 20.08.2008
Beiträge: 248

BeitragVerfasst am: 08 März 2010 - 12:59:54    Titel:

Vermögensverfügung
Jedes (rechtliche oder tatsächliche) Handeln, Dulden oder Unterlassen, welches sich tatsächlich auf das eigene oder auf fremdes Vermögen auswirkt.
– Abschluss eines Kaufvertrages (= Handeln: es entsteht für jeden Vertragspartner eine zu erfüllende Forderung).
– Zustimmung zum Abtransport einer Sache (= Dulden: der unmittelbare Besitz an einer Sache geht verloren).
– Nichtgeltendmachung einer fälligen Forderung (= Unterlassen: die Forderung ist faktisch nicht mehr durchsetzbar).

Vermögensbegriff:
– Juristischer Vermögensbegriff (veraltet): Vermögen ist die Summe aller von der Rechtsordnung anerkannten und durchsetzbaren Vermögensrechte und Vermögenspflichten einer Person ohne Rücksicht auf ihren wirtschaftlichen Wert.
– Rein wirtschaftlicher Vermögensbegriff (BGH): Vermögen ist die Gesamtheit der wirtschaftlichen (geldwerten) Güter einer Person ohne Rücksicht auf ihre rechtliche Anerkennung (d.h.: auch deliktisch erlangtes Vermögen ist geschützt)
– Juristisch-ökonomischer Vermögensbegriff (wohl h.M.): Vermögen ist die Gesamtheit der wirtschaftlichen Güter einer Person, die ihrer rechtlich geschützten und gebilligten Verfügungsgewalt unterliegen.

Falls du die Hotelleistungen unter 2 der 3 Vermögensbegriffe subsumieren kannst ist es doch nicht falsch. Die verschiedenen Begriffsdefintionen sind ja so angelegt dass sie im Regelfall zum gleichen Ergebnis kommen werden.

Von daher Hotelleistung fällt unter Meinung 1. (+) 2.(+) 3.(-) --> SN PRO 1. + 2. ---> fertig
qwertzJ
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Anmeldungsdatum: 08.03.2010
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 08 März 2010 - 13:32:27    Titel:

Danke dir für deine Antwort!

Darf ich nochmal nachfragen:

Eine Vermögensverfügung liege durch Handeln vor, indem das Hotel dem Gast (vertraglich) die Leistungen zusichert - und dann auch leistet.

Natürlich nur dann, wenn diese Leistungen zum Vermögen gehören. Und es fällt auch nach deiner Ansicht jedenfalls unter den juristischen und den wirtschaftlichen Vermögensbegriff.

Habe ich dich so richtig verstanden?

Ich habe es so schon bisher gehabt, stolpere aber noch über die Subsumtion des wirtschaftlichen Begriffs. Inwiefern sind die Hotelleistungen "geldwerte Güter und Rechtspositionen über die eine Person verfügt." Die Arbeitsleistung, Quartier und die anderen einzelnen Bestandteile der Hotelleistung? Oder stehe ich einfach nur auf nem Schlauch....

Danke!



Zum Fall noch kurz: Der Gast reist (wie unerwartet... Wink ) ohne zu zahlen ab, bei nachträglichem Erkennen seiner Leistungsunfähigkeit, aber das ist ein anderes Problem (hat dazu vielleicht noch jemand Quellen Smile
qwertzJ
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Anmeldungsdatum: 08.03.2010
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 09 März 2010 - 20:37:14    Titel: ...

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