Kara Aslan Full Member

Anmeldungsdatum: 27.03.2008 Beiträge: 115
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Verfasst am: 10 März 2010 - 12:43:22 Titel: Sehr speziell |
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Vor dem Amtsgericht A ist ein Fall verhandelt worden, der zum Gegenstand die gefährliche Körperverletzung hatte. Diese wurde mit einem Auto begangen. Fraglich ist aber, wer von den beiden Angeklagten der Fahrer des Autos war.
Das Gericht sprach ein Urteil. Man ging in die Berufung, da die Öffentlichkeit unbegründet ausgeschlossen wurde.
Vor dem Amtsgericht A ist der Fall wieder aufgerollt worden - es gibt jedoch in Bezug auf die Fahrerfrage keine Zeugen - die Polizisten können es nicht mehr sagen. Das Gericht lädt die damalige Staatsanwältin C als Zeugin.
Ist das rechtens? Kann man die Aussage der Staatsanwältin berücksichtigen aus dem Verfahren, dass wegen des Öffentlichkeitsausschlusses geplatzt ist? Außerdem war es ja nur Zufall, dass eine neue Staatsanwältin nun dem Verfahren beisitzt. Wenn es wieder die Staatsanwältin C wäre, könnte man sie ja nicht als Zeugin laden.
Ich würde mich über Antworten freuen.
Gruß,
Kara |
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