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kündigung bei schwangerschaft als azubi
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Hallo11111
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Anmeldungsdatum: 16.02.2010
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10 März 2010 - 18:47:55    Titel: kündigung bei schwangerschaft als azubi

ich bin azubi u vor knapp über einer woche festgestellt das ich schwanger bin. mein arbeitsgeber wußte das aber noch nicht genau, ich habe also noch keine bescheinigung vorgelegt. ich habe seit über zwei monaten kein gehalt bekommen und warte immer noch darauf, jetzt war ich bis ende februar krankgeschrieben aber seit anfang märz nicht mehr. nun hat er mich heute gekündigt und gesgagt das ich ausziehen soll bis morgen. darf er das so einfach?eine schwangere auf die straße setzten?hab ich überhaupt keine rechte bzw. bekomme ich jetzt überhaupt geld vom arbeitsamt und eine krankenversicherung?
Ingo30
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Anmeldungsdatum: 04.05.2008
Beiträge: 1816

BeitragVerfasst am: 10 März 2010 - 18:56:40    Titel:

Hi Hallo,

ab dem Zeitpunkt wo Du denn Mutterpass in der Hand hälst, ist eine Kündigung wegen Schwangerschaft unzulässig - auch in der Probzeit, Ausbildung etc. Das Problem ist, dass die Arbeitgeber genau wissen, was Ihnen an Auflagen droht, deshalb sollen Schwangere am liebsten sofort gehen. Da meistens hier auch mit psychischen Tricks Druck auf die Frauen ausgeübt wird, geh bitte sofort zu einem Anwalt und lass Dich beraten. Da Du sicherlich noch nicht 12 Mon gearbeitet hast, ist auch nix mit ALG1. Falls Du kein Geld für einen Anwalt hast, geh zu Deinem zuständigen Amtsgericht und hohle Dir einen Beratungsschein für 10 Euro. Damit kannst Du dich kostenlos beraten lassen. Mach das bitte, da Du ansonsten zu 99 Prozent über den Tisch gezogen wirst.
_________________
"Sozialamt Dechernich, Schmitz mein Name..."
Hallo11111
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Anmeldungsdatum: 16.02.2010
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10 März 2010 - 19:00:46    Titel:

vielen dank.
also der fall ist eben auch der das ich 10 tage unendschuldigt gefehlt habe, kann mir das nicht irgendwie mit angerechnet werden? wo er sagen kann hier die geht ja nicht,was soll ich mit der
muss ich einen anwalt sofort bezahlen muss wenn ich da auftauche?schon oder?
ich kann mir ja ehrluch gesagt nicht einmal etwas zu essen kaufen,weil ich ja kein geld bekomme
faiblesse
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Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 1919
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 10 März 2010 - 20:50:04    Titel:

Hast du es deinem Arbeitgeber nicht mitgeteilt, unverzüglich nachholen!!

Zitat:
§ 9 Kündigungsverbot
(1) Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird; das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn es auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird. Die Vorschrift des Satzes 1 gilt für Frauen, die den in Heimarbeit Beschäftigten gleichgestellt sind, nur, wenn sich die Gleichstellung auch auf den Neunten Abschnitt - Kündigung - des Heimarbeitsgesetzes vom 14. März 1951 (BGBl. I S. 191) erstreckt


Mit deinen unentschuldigten Tagen hast du alledings ein Problem, denn eine Schwangere darf auch nicht alles machen was sie will.
Zitat:

3) Die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle kann in besonderen Fällen, die nicht mit dem Zustand einer Frau während der Schwangerschaft oder ihrer Lage bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung in Zusammenhang stehen, ausnahmsweise die Kündigung für zulässig erklären. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form und sie muss den zulässigen Kündigungsgrund angeben


http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/index.html
_________________
Es ist besser, etwas zu bereuen was man getan hat, als etwas was man nicht getan hat.
Ingo30
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Anmeldungsdatum: 04.05.2008
Beiträge: 1816

BeitragVerfasst am: 10 März 2010 - 21:49:34    Titel:

Hi,

wovon bestreitest denn Deinen Unterhalt, Miete? Eltern, Freunde, Kindsvater? Bis zum 25. Lebensjahr sind erstmal die Eltern für Deinen Unterhalt zuständig. Du bist schwanger und hast jetzt Verantwortung nicht nur für Dich.
Nochmal: hohl Dir den Beratungsschein für 10 Euro. Weitere Kosten fallen nicht an für Dich. Und Du wirst dort kompetent beraten, alles andere bringt in einem Forum nichts.
Weiterhin solltest Du dich bei Deiner zuständigen ARGE als "sofort hilsbedürftig" melden, wenn Du absolut keine finanziellen Mittel mehr hast.
_________________
"Sozialamt Dechernich, Schmitz mein Name..."
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