Tim_K Newbie


Anmeldungsdatum: 06.04.2009 Beiträge: 8
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Verfasst am: 12 März 2010 - 16:48:10 Titel: Auslegung im Allgemeinen |
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Hallo,
da die Suche nicht funktioniert, wirds ein neues Thema.
Schreibe gerade eine Hausarbeit im Strafrecht und habe ein Problem mit der inhaltlichen Gestaltung einer Auslegung.
Wenn ich ein Tatbestandsmerkmal auslege in grammatikalischer, historischer, systematischer und teleologischer Hinsicht, wäre es dann falsch, wenn ich da innerhalb jeder Methode eine Art "Auslegungsstreitstand" darstellen würde und mich dann für die eine Richtung entscheiden würde?
Muss bzw. darf ich einfach nur die Auslegungsergebnisse darstellen, die für meine Begründung günstig sind?
Bin gerade verunsichert.
Vielen Dank! |
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