anneernscht Newbie


Anmeldungsdatum: 10.03.2010 Beiträge: 4
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Verfasst am: 13 März 2010 - 18:50:52 Titel: Ö-Recht Hausarbeit Änderung von §104 Abs. 2 GO-BTag |
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Hallo,
hab ein riesiges Problem. Ich muss jetzt nämlich meine erste Ö-Recht Hausarbeit schreiben und weiß net so recht weiter. Ich hoffe einer von euch erbarmt sich und hilft mir.
Also es geht um eine Änderung von §104 Abs. 2 GO-BTag, nach welcher der Präsident innerhalb eines Monats auf eine kleine Anfrage antworten muss.
Die X-Partei stellt nun eine kleine Anfrage an die Bundesregierung in der sie um Auskunft, über den Umfang der Speicherung von Telekommunikationsdaten sämtlicher deutscher Unternehmen, die im Ausland Niederlassung unterhalten, verlangt.
Die Bundesregierung kommt dieser Aufforderung jedoch nicht nach.
Stattdessen macht sie die Verfassungswidrigkeit von §104 Abs. 2 GO-BTag geltend, da es ihrer Meinung nach nicht möglich sei innerhalb eines Monats zu antworten und das die kleine Anfrage sowieso missbräuchlich sei.
Sie will daher die Verfassungsmäßigkeit vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen.
Jetzt meine Frage: Reicht es, wenn ich die Verfassungsmäßigkeit prüfe? Wenn nicht, um welches Verfahren handelt es sich (abstrakte Normenkontrolle)?
Bin für jeden Tipp dankbar, auch Literaturhinweise wären nützlich.
Danke schon mal. |
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