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tasler Full Member

Anmeldungsdatum: 25.01.2008 Beiträge: 63
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Verfasst am: 13 März 2010 - 21:06:16 Titel: Zivildienst unterkunft |
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Hallo,
folgende Situation! Ich möchte meinen Zivildiest 600 km weg von daheim abliefern! Möchte einfach weg von hier und daran ist ja nichts verwerfliches! Deswegen wollte ich mal fragen, wie das mit Mietzuschuss ist. Soweit ich weiß bekommt man 70 Prozent bezahlt. Bei einer 1 Zimmer Wohnung wären die restlcihen 30 Prozent vielleicht 100 Euro im Monat. Ich denke die kann ich noch dazu zahlen.
Soweit so gut. Wie sieht das in der Praxis aus. Hat das mal jemand gemacht? Oder haben die Zivildienststellen bei denen ich das ja anmelden muss keinen Bock drauf?
Ich wurde mal bei einer Stelle in meiner Wunschstadt abgelehnt, weil keine Unterkunft. Werde da Montag mal anrufen und nachhacken und sagen, dass ich mir wohl so eine Wohnung holen werde.
Trotzdem wären Erfahrungen top!
Danke schonmal |
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Sinensis Newbie

Anmeldungsdatum: 13.03.2010 Beiträge: 2
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Verfasst am: 13 März 2010 - 21:31:21 Titel: |
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Hey
Für die Mietbeihilfe während des Zivildienstes ist die
Unterhaltssicherungsbehörde zuständig. Diese hat ihren Sitz bei Deiner
zuständigen Stadt- bzw. Kreisverwaltung.
Hast Du mindestens sechs Monate vor dem Dienstbeginn eine Wohnung
angemietet, kann Dir eine Mietbeihilfe bis zu 298,50 Euro gewährt werden.
Wurde die Wohnung weniger als sechs Monate vor Dienstbeginn, in jedem Fall aber vor Dienstbeginn angemietet, verringert sich die Mietbeihilfe auf 70 %, maximal jedoch bis zu 209 Euro .
Als Dienstbeginn gilt der in Deinem Einberufungsbescheid
festgelegte Diensteintrittstermin.
Wird die Miete von der Unterhaltssicherungsbehörde nicht oder nicht ganz
übernommen, kommt eine Zahlungspflicht der Dienststelle in Betracht, wenn keine Anordnung zum Wohnen in der dienstlichen Unterkunft besteht.
Am besten auch noch mit der Unterhaltssicherungsbehörde in Verbindung setzen  |
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tasler Full Member

Anmeldungsdatum: 25.01.2008 Beiträge: 63
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Verfasst am: 13 März 2010 - 22:00:29 Titel: |
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| ok also erstmal eine Stelle besorgen und dann zu dieser Unterhaltssicherungsbehörde nachdem ich mir eine Wohnung besorgt habe. |
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