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mcconnor Junior Member

Anmeldungsdatum: 21.03.2008 Beiträge: 16
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Verfasst am: 19 März 2010 - 08:34:44 Titel: mehrere Ausbildungsverträge unterschreiben...geht das? |
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Hallo,
ich habe einen ausbildungsvertrag für die ausbildung zum immobilienkaufmann unterschrieben. Die ausbildung soll im August 2010 beginnen. Jedoch habe ich nun eine bessere Stelle gefunden, wo ich ebenfalls gerne den Vertrag unterschreiben würde und dann auch dort anfangen würde. Muss ich hierzu die andere stelle erst kündigen, bevor ich den nächsten unterschreibe oder darf ich erst den neuen unterschreiben und dann die alte stelle kündigen, weil andersrum wäre ja die gefahr, dass ich die alte kündige und dann sagen die von der neuen stelle ,,Oh, sorry, wir wollen dich doch nicht''. dann hätte ich ja pech gehabt.
danke im voraus für antworten.
grüßle ausm Herzen der Natur. |
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brucksm Full Member

Anmeldungsdatum: 23.06.2005 Beiträge: 125 Wohnort: Kettig
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Verfasst am: 19 März 2010 - 16:54:04 Titel: |
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Ich zitiere mich mal selbst....
| Zitat: | Kurz und Knapp: JA.
Innerhalb der Probezeit kannst du ohne Angabe von Gründen kündigen. Theoretisch kannst du auch einfach am ersten Arbeitstag nicht kommen und stattdessen dann sagen das du kündigst. Aus reiner Fairniss gegenüber anderen potenziellen Azubis die gerne deine Stelle nehmen würden sage dem Unternehmen einfach jetzt schon das du die Ausbildung doch nicht antreten möchtest, kannst und solltest du übrigens auch schriftlich in einem Zweizeiler machen.
Gruß
Martin |
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FHRler Full Member

Anmeldungsdatum: 22.07.2006 Beiträge: 134
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Verfasst am: 21 März 2010 - 20:18:48 Titel: |
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| Dann stell dich mal darauf ein, dass dein Name - mindestens bei der Firma, wo du nicht antrittst - verbrannt sein wird! |
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Jonny23 Moderator

 Anmeldungsdatum: 02.06.2005 Beiträge: 1910 Wohnort: Essen, NRW
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Verfasst am: 21 März 2010 - 20:20:45 Titel: |
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So ist aber das Leben...  _________________ uni-protokolle.de
Mal verlierst du - mal gewinnen die Mods! |
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woodstock. Senior Member

Anmeldungsdatum: 08.08.2007 Beiträge: 2303 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 31 März 2010 - 16:42:10 Titel: |
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| brucksm hat folgendes geschrieben: | Ich zitiere mich mal selbst....
| Zitat: | Kurz und Knapp: JA.
Innerhalb der Probezeit kannst du ohne Angabe von Gründen kündigen. Theoretisch kannst du auch einfach am ersten Arbeitstag nicht kommen und stattdessen dann sagen das du kündigst. Aus reiner Fairniss gegenüber anderen potenziellen Azubis die gerne deine Stelle nehmen würden sage dem Unternehmen einfach jetzt schon das du die Ausbildung doch nicht antreten möchtest, kannst und solltest du übrigens auch schriftlich in einem Zweizeiler machen.
Gruß
Martin |
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Kündigen kann man nicht vor Antritt. Schadensersatz in § 23 BBiG, Beschränkungen der Kammer möglich, falls im gleichen bezirk und der Vertrag schon registriert wurde.
 _________________ Grüße
woodstock.
der mit dem Punkt |
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Eric-57 Junior Member

Anmeldungsdatum: 31.03.2010 Beiträge: 15
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Verfasst am: 01 Apr 2010 - 18:08:43 Titel: Re: mehrere Ausbildungsverträge unterschreiben...geht das? |
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| mcconnor hat folgendes geschrieben: | | Jedoch habe ich nun eine bessere Stelle gefunden, wo ich ebenfalls gerne den Vertrag unterschreiben würde und dann auch dort anfangen würde. |
Als IHK-Ausbilder möchte ich gerne mal erklären, wie das mit den Ausbildungsverträgen bei der IHK abläuft:
Wenn du die 1. Stelle nicht kündigst und das 2. Ausbildungsvertrag unterschreibst, wird dies spätestens bei der IHK auffallen. Die bei der IHK eingegangenen Verträge werden im Verzeichnis aller (=bundesweiten) Ausbildungsverhältnisse aufgenommen, aber bevor dies geschieht, wird zuerst dein Name (=kompl. Daten) geprüft, ob du auch wo anders unter einem Vertrag stehst. Somit kann das 2. Vertrag nicht gültig abgeschlossen werden. Aber Selbstverständlich kannst du die 1. Stelle während der Probezeit oder vor Beginn ohne Angaben von Gründen kündigen.
Nun meine Frage: Die 1. Stelle ist eine Ausbildung zum ImmoKaufmann. Und die 2. Stelle - auch ImmoKaufmann? Wenn "JA", dann kann der Betrieb, bei dem du kündigen willst, Schadenersatzansprüche gegen dich geltend macht (=Schadenersatz wegen vergeblicher Aufwendungen). Kann aber muss NICHT!
Wenn die 2. Stelle dich doch nicht ausbilden möchte, dann werden von der IHK die Schlichtungsausschüsse aktiv. Ebenso hast du Anspruch auf Schadenersatz per Gerichtsverfahren.
Grüße Eric |
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mcconnor Junior Member

Anmeldungsdatum: 21.03.2008 Beiträge: 16
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Verfasst am: 04 Apr 2010 - 11:33:59 Titel: |
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hallo,
ich verstehe das nicht ganz. also kann ich die erste ausbildung, obwohl ich dafür schon in der schule etc registriert bin, kündigen? oder kann es sein, dass es probleme gibt?
wie kündige ich denn am besten? was schreibe ich da in die kündigung rein und wo muss ich kündigen? bei meiner ausbildungsstelle oder bei der ihk?
danke im voraus für antworten!
lg gökhan |
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lonely_spirit Junior Member

Anmeldungsdatum: 28.03.2010 Beiträge: 14
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Verfasst am: 05 Apr 2010 - 23:03:04 Titel: |
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ich hab da auch mal ne frage
ich bin bereits mit nem vertrag als Industriekauffrau bei der IHK registriert hab aber jetzt ne Zusage für den öffentlichen Dienst bekommen
wenn ich jetzt den Vertrag als IK kündigen möchte muss ich dann auch Schadensersatz zahlen und wenn ja wie hoch sijnd die maximum? |
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