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Unterrichtsnachholung Berufsschule
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OPV
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Anmeldungsdatum: 25.03.2010
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 25 März 2010 - 11:13:29    Titel: Unterrichtsnachholung Berufsschule

Schönen guten Tag alle zu sammen.
Ich bin neu hier und habe eine Frage zur Unterrichtsnacholung in der Berufsschule.

Ich bin Azubi Elektroniker für Geräte und System und besuche deshalb eine Berufsschule.
Da diese Ausbildung eine Zweitausbildung ist, habe oder hatte ich die Möglichkeit mich von den Unterrichtsfächern Deutsch, Religion und Sozialkunde zu befreien.
Diese Befreiung bekam ich jedoch nur für die Fächer Sozialkunde und Religion. Deutsch wurde aufgrund unseres Deutschlehrers verweigert, weil er dadurch keinen Fachbezogenen Unterricht mehr machen könne.
Im Jahr zuvor ging dies noch ohne Problem, nur dieses Jahr sollte es Plötzlich nicht mehr möglich sein???
Nunja wie dem auch sei habe ich nach Diskussion mit dem Direktor mein mir zustehende Befreiung auch für das Fach Deutsch bekommen.

So jetzt zu meinem Problem:-)

Da ich noch nicht offiziell befreit war musste ich noch am Unterricht teilnehmen.
In dieser einen Unterrichtsstunde wurde ich von meinem Lehrer mit dem Händy erwischt. Ich nutze mein iPhone im Unterricht, weil ich da viele nützliche Programme drauf hab. Kein weiterer Lehrer hat einen Einwand dagegen, nur eben dieser eine.
Er wollte mein Händy einkassieren, was ich aber verweigerte.
Deshalb sagte er, dass er mir nicht nachweißen könne, dass mein Händy an war.
Nun sollte ich die Stunde an einem anderen Tag nach holen.
Einen Tag später bekam ich dann für dieses Fach entgültig meine Befreiung. Ich sehe nur nicht ein warum ich eine Stunde nachholen soll, wenn ich für dieses Fach nun Befreit bin.

An dem Tag, an dem ich die Stunde nachholen sollte, hatte wir um 12.50 aus. Ich sollt bis 13.30 auf den Lehrer warten um dann die Stunde bis 14.15 nachholen. Dazu käme noch, dass ich dann noch eine Stunde nachhause fahren müsste.

Am ende bin ich nicht hingegangen. Ich dachte mir das ich im nächsten Unterricht offiziell Deutsch wäre, dort die Stunde nachholen werde.

Jedoch kam nun eine Mitteilung der Schule in meinen Betrieb, worauf steht, dass ich diese beschriebene Nachholstunde unentschuldigt, verpasst hab und diese an einen genannten Termin, nach dem Unterricht nach zuholen habe.

Jetzt zur Frage: Was kann ich tun?
Muss ich wirklich eine Stunde nachholen, wobei ich in dieser Stunde war und auch mit gemacht hab. Dazu kommt ja noch das ich für dieses Fach befreit wurde und der Antrag schon lange vor dieser Stunde abgegeben wurde.
Ich bitte den langen Text zu entschuldigen und hoffe auf eine hilfreiche Antwort.

Mit Freundlichen Grüßen
brucksm
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Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 125
Wohnort: Kettig

BeitragVerfasst am: 25 März 2010 - 13:57:47    Titel:

Hi OPV,

da das ja schon deine zweite Ausbildung ist solltest du ja eigentlich wissen was dir für unentschuldigtes Fehlen für Folgen drohen können, nämlich eine Fristlose Kündigung. Du willst doch jetzt nicht allen ernstes wegen einer nachzuholenden Unterrichtsstunde dein Ausbildungsverhältnis riskieren?! Gehe hin, sitz nach und merke dir für die Zukunft das du dich an gegebene Regeln halten solltest, also z.B. Handy nicht benutzen.
In der Zeit in der du deinen Text getippt hast hättest du schon einen großen Teil deiner Nachsitzstunde abgesessen....

Gruß

Martin
OPV
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Anmeldungsdatum: 25.03.2010
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 25 März 2010 - 14:19:07    Titel:

Hallo Martin!

Was ich suchte ist eine rechtliche und opjektive Meinung!
Zu meinem Ausbildungsverhältniss muss ich sagen, dass ich im Familienbetrieb arbeite stellvertretender und zukünftiger Chef bin.
Also denke ich das eine Kündigung in meinem Falle nicht in Frage kommt Laughing
Nur warum soll ich eine Stunde nachholen wenn ich für dieses Fach befreit bin und der Antrag schon gestellt war. Ich finde man kann sich an jede Regel auch hochziehen. Vorallem finde ich die Regel HändyVerbot Schwachsinn. Selbst ein Lehrer meiner alten Schule, bekannte sich da zu meiner Partei. Warum sind Händys verboten und Laptops dürfen ohne weiteres benutzt werde. Sogar jeder zweiter MP3/MP4 Player kann das abspielen, wegen welches Händy verboten wurden. Außerdem ist das iphone kein Händy sonder ein Smartphone. Dazu kommt ja auch noch, das er keinen Beweis hat, dass es eingeschaltet war.
Eine Unterrichtsstunde nachholen zulassen, aufgrund ich hätte Unterricht verpasst, ist für mich eine Lüge.
faiblesse
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Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 1919
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 25 März 2010 - 14:32:41    Titel:

Weils ums Prinzip geht.

Vorgabe ist, Handyverbot im Unterricht (und bitte Handy ohne "ä").
Da ist es egal, was deine Meinung ist, denn die des Lehrers zählt.

Du hast dich nicht dran gehalten, also hat das Folgen. Ende.
Nur weil du für das Fach eh freigestellt ist das doch kein Grund, den Folgen deines Tuns aus dem Weg zu gehen.
So ist das im Leben nunmal.

Er hätte dich ja auch einfach einen Aufsatz schreiben lassen können.
_________________
Es ist besser, etwas zu bereuen was man getan hat, als etwas was man nicht getan hat.
OPV
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Anmeldungsdatum: 25.03.2010
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 25 März 2010 - 14:49:00    Titel:

Oh man, was seit ihr den für Moralapostel!
Und bitte entschuldigung, das mit Handy! Weißt du eigentlich jeden auf seine Fehler hin, hast du überhaupt Freunde?
In Eurer Rente, wenn ihrs nicht schon seit, werdet ihr wahrscheinlich immer schön aus dem Fenster schaun und beobachten ob jeder a schön alles nach Recht und Ordnung macht. Typisch Deutsch einfach.

Tut mir leid, aber das ist Kindergarten. Und genau noch nen Aufsatzt schreiben. Am besten noch 100 mal schreiben, ich darf dies und das nicht Rolling Eyes
Viele Regeln sind immer eine Bemessenssache und Situationsabhängig.
Es ging mir darum zu erfahren, ob ich dies tun muss. Jedoch seit ihr beiden in der Sache genauso inkompetent wie ich mit dem Unterschied, das ich nicht so möchtegern oberklug daher rede.

Da hab ich echt bei der richtigen Seite angefragt
Rolling Eyes Rolling Eyes Rolling Eyes

Is den hier keiner der Ahnung hat?
PStief
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Anmeldungsdatum: 26.08.2009
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 25 März 2010 - 16:07:27    Titel:

Also wenn man mit ehrlichen Antworten nicht leben kann sollte man keine Frage in öffentlichen Foren stellen.

Und dann die entsprechenden Personen noch persönlich anzugreifen, das ist Kindergarten, und unterste Schublade.

Zu deiner Frage:

Ja du musst die Stunde nachholen, ein gestellter Antrag ist keine Ausrede.
Fakt ist, das zu diesem zeitpunkt dein Antrag noch nicht durch war, und genausogut auch hätte Abgelehnt werden können.
Du sagst ja selbst das du noch nicht offiziell befreit warst.

Und im Unterricht hat nunmal der Lehrer das sagen, und wenn der Lehrer keine Handys duldet hast du dich daran zu halten, egal welcher Meinung du diesbezüglich bist.

Ich erzähl dir jetzt mal wie das bei uns in der Firma abläuft, in der ich Ausbilder bin, und 62 Azubis betreue, was mich in den Kreis derer, die Ahnung haben mit einschliesst.
Bei uns sind Handys während der Arbeitszeit verboten, wird jemand erwischt heisst es ausschalten und abgeben. Nach Feierabend wird das Handy wieder ausgehändigt. Passiert dies 3 mal gibt es eine Abmahnung.

Rechtlich sind wir dazu befugt, da wir das Hausrecht der Firma vertreten.
Nichts anderes ist das in der Berufsschule, der Lehrer darf dir das Handy durchaus abnehmen.

Ich gehe aber schwer davon aus das du nicht wirklich hören willst wie die rechtliche Lage aussieht, sondern das jeder deiner Meinung ist.
OPV
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Anmeldungsdatum: 25.03.2010
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 25 März 2010 - 16:53:00    Titel:

Hallo PStief!

Ich entschuldige mich für meine emotionale Art vorhin!
Jedoch hab ich mir genau so eine Antwort gewünscht, wie du sie eben gegeben hast! Aber einfach seine Meinung reinwerfen ohne Fakten zu nenen, find ich nicht ok.
Es heißt nicht das ich nicht hören will. Ich finde diese Regel nur einfach nicht nachvollziehbar, vorallem in einem technischen Beruf.
Es ist eine Regel ja, aber wie ich meine Bemessensache!
Diese Stunde werd ich nachholen um das ganze nicht eskalieren zu lassen! Ich habe im nächsten Block erste Stunde Deutsch, da werd ich diese nachholen um des alles aus der Welt zuschafen.

Diese Hausregel is leider nicht mit meinem Betrieb vergleichbar, da ich auch häufig im Außendienst tätig bin und für Kunden erreichbar sein muss.

Nunja ich danke dir für deine Antwort

Mit freundlichen Grüssen
-stopfkind-
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Anmeldungsdatum: 27.02.2010
Beiträge: 1865

BeitragVerfasst am: 25 März 2010 - 19:44:13    Titel:

ehrliche antwort: mach die eine stunde.... wo is das problem?
dornbusch
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Anmeldungsdatum: 26.10.2007
Beiträge: 3824

BeitragVerfasst am: 25 März 2010 - 20:54:00    Titel:

OPV hat folgendes geschrieben:
Hallo Martin!

Was ich suchte ist eine rechtliche und opjektive Meinung!
Zu meinem Ausbildungsverhältniss muss ich sagen, dass ich im Familienbetrieb arbeite stellvertretender und zukünftiger Chef bin.
Also denke ich das eine Kündigung in meinem Falle nicht in Frage kommt Laughing
Nur warum soll ich eine Stunde nachholen wenn ich für dieses Fach befreit bin und der Antrag schon gestellt war. Ich finde man kann sich an jede Regel auch hochziehen. Vorallem finde ich die Regel HändyVerbot Schwachsinn. Selbst ein Lehrer meiner alten Schule, bekannte sich da zu meiner Partei. Warum sind Händys verboten und Laptops dürfen ohne weiteres benutzt werde. Sogar jeder zweiter MP3/MP4 Player kann das abspielen, wegen welches Händy verboten wurden. Außerdem ist das iphone kein Händy sonder ein Smartphone. Dazu kommt ja auch noch, das er keinen Beweis hat, dass es eingeschaltet war.
Eine Unterrichtsstunde nachholen zulassen, aufgrund ich hätte Unterricht verpasst, ist für mich eine Lüge.



Wenn all das, was du hier von dir gibst, zutreffen sollte, dann erlaube mir bitte folgende Frage:


Warum bist du an einer Berufschule - auf Kosten der Allgemeinheit?

Mit deinen Voraussetzungen könntest du die nächste Gesellenprüfung auch als Externer absolvieren. Du bist offenbar nicht mehr schulpflichtig.
Was willst du also in der BS?

Du willst die BS auf Kosten der Allgemeinheit besuchen, die Regeln der BS willst du aber nicht einhalten?

Na dann...

Gruß Dornbusch
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