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ChinChin Newbie


Anmeldungsdatum: 29.03.2010 Beiträge: 9 Wohnort: München
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Verfasst am: 29 März 2010 - 21:11:03 Titel: § 823 II |
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Hallo!
Kurz zum Sachverhalt: A ist Angestellter des H in einem Computerladen. Als der Kunde K mit A im Gespräch vertieft ist, stütz er seine Hand auf dem Gehäuse eines Computers ab und bekommt dabei einen heftigen Stromschlag und stürz und verletzt sich dabei.
Nun soll geprüft werden, welche Ansprüche des K gegen A bestehen.
Meiner Meinung nach bestehen keine Ansprüche aus §823 I, weil A nicht in irgendeiner Art widerrechtlich gehandelt hat (wieso sollten auch denn Gefahren vom Gehäuse eines Computers ausgehen, sodass er hätte K warnen müssen..?)
Könnte aber ein Anspruch aus §823 II bestehen?
was meint ihr? Bitte bitte hilft mir ........ |
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Ronnan Senior Member


Anmeldungsdatum: 08.09.2008 Beiträge: 2295 Wohnort: Karlsruhe, Residenz des Rechts
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Verfasst am: 29 März 2010 - 21:29:46 Titel: |
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nunja
vlt besteht da schon eine verkehrssicherungspflicht
823II, 223 stgb dürfte wohl weitgehend parallen zu 823I laufen |
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ChinChin Newbie


Anmeldungsdatum: 29.03.2010 Beiträge: 9 Wohnort: München
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Verfasst am: 30 März 2010 - 10:59:40 Titel: |
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Du meinst, ich soll die Verkehrssicherungspflichten des A anhand von
§ 823 II prüfen? Wie sollte dann das Aufbauschema aussehen?
Vielen DAnk im Voraus! |
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Ronnan Senior Member


Anmeldungsdatum: 08.09.2008 Beiträge: 2295 Wohnort: Karlsruhe, Residenz des Rechts
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Verfasst am: 30 März 2010 - 12:03:57 Titel: |
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ich meine du sollst sie bei absatz 1 prüfen |
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ChinChin Newbie


Anmeldungsdatum: 29.03.2010 Beiträge: 9 Wohnort: München
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Verfasst am: 31 März 2010 - 19:10:42 Titel: |
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vielen Dank!
das hab ich nun getan und es macht sogar sinn  |
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