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diegute Newbie


Anmeldungsdatum: 02.09.2009 Beiträge: 31
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Verfasst am: 08 Jul 2010 - 16:32:56 Titel: Rechtfertigungsschema eines Einzelaktes oder Gesetzes bei GR |
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Habe eine frage und wäre sehr dankbar für hilfreiche antworten!
und zwar: woher weiß ich, ob ich das rechtfertigungsschema eines Einzelaktes oder eines Gesetzes bei Grundrechten prüfen muss?
bzw. was sind einzelakte? wie erkenne ich am sachverhalt, ob ich das eine oder das andere prüfen muss?
danke |
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Ronnan Senior Member


Anmeldungsdatum: 08.09.2008 Beiträge: 2295 Wohnort: Karlsruhe, Residenz des Rechts
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Verfasst am: 08 Jul 2010 - 20:34:44 Titel: |
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naja
einzelakte sind va und gerichtsurteile etc
zumeist prüft man erst das schrankengesetz seinerseits und danach den dieses konkretisierenden einzelakt |
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Marina85 Senior Member


Anmeldungsdatum: 22.06.2005 Beiträge: 4764 Wohnort: Aachen
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Verfasst am: 09 Jul 2010 - 06:52:33 Titel: |
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Sofern ein Einzelakt vorliegt, wird in der Regel dieser angegriffen. Das geht dann auch aus dem Sachverhalt vor bzw. aus der Aufgabenstellung. Wenn nicht, prüfst du ihn trotzdem, aber inszident das Gesetz (die Schranke muss ja immer überprüft werden). Ausnahme: Wenn im Sachverhalt klar gesagt wird, dass nur das Gesetz angegriffen wird. |
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diegute Newbie


Anmeldungsdatum: 02.09.2009 Beiträge: 31
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Verfasst am: 09 Jul 2010 - 18:48:30 Titel: |
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wäre es schlimm, wenn ich, anstatt das rechtfertigungsschema eines gesetzes, das eines einzelaktes prüfe? ich meine, so sehr unterscheidet sich das davon doch auch nicht, oder? nur, dass bei einem einzelakt die eingriffsgrundage und die einzelmaßnahme zusätzlich geprüft wreden müssen...
ich versteh immer noch nicht, wann ich weiß, dass es im sachverhalt um einen einzelakt geht, den man prüfen muss oder um ein gesetz? kannst du/ könntet ihr mir beispiele geben? wäre wirklich toll. was sind zum beispiel deutliche anzeichen? |
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Marina85 Senior Member


Anmeldungsdatum: 22.06.2005 Beiträge: 4764 Wohnort: Aachen
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Verfasst am: 09 Jul 2010 - 19:33:13 Titel: |
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Na, wenn jemand sich durch ein Urteil in Grundrechten verletzt fühlt, geht er gegen den Einzelakt (= das Urteil) vor. Wenn es kein Urteil gibt, sondern nur ein Gesetz, das jemanden seiner Meinung nach in GR verletzt, geht er gegen das Gesetz vor.
Statt des "Rechtfertigungsschemas eines Gesetzes das eines Einzelaktes"? Ich verstehe nicht, wie du das meinst. Du musst immer so prüfen:
1. Schutzbereich
a) persönlich
b) sachlich
2. Eingriff
3. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
a) Schranke (= Gesetz)
b) Formelle Verf.mäßigkeit der Schranke
c) Materielle Verf.mäßigkeit der Schranke
--> insbes. Verhältnismäßigkeit
bei Urteils-VB (also Einzelakt) zusätzlich: d) Verfassungsmäßigkeit des Einzelaktes = Verletzung spezifischen Verfassungsrechts |
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Marina85 Senior Member


Anmeldungsdatum: 22.06.2005 Beiträge: 4764 Wohnort: Aachen
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Verfasst am: 09 Jul 2010 - 19:38:18 Titel: |
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diegute hat folgendes geschrieben: |
nur, dass bei einem einzelakt die eingriffsgrundage und die einzelmaßnahme zusätzlich geprüft wreden müssen...
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Die Eingriffsgrundlage eines Einzelaktes ist immer das zugrunde liegende Gesetz, d.h. die Schranke. D.h. du musst zwangsläufig zuerst immer das Gesetz prüfen. |
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DwieDillinger Newbie


Anmeldungsdatum: 26.02.2010 Beiträge: 35
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Verfasst am: 09 Jul 2010 - 20:09:22 Titel: |
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Ein Einzelakt ist die Anwendung des Gesetzes im Einzelfall: z.B. ein Verwaltungsakt oder ein Gerichtsurteil. Im Sachverhalt steht dann Behörde untersagte X den Betrieb einer Gaststätte. Zusätzlich zur Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes muss als letzte Stufe noch die verhältnismäßige Auslegung und Anwendung des Gesetzes geprüft werden. |
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diegute Newbie


Anmeldungsdatum: 02.09.2009 Beiträge: 31
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Verfasst am: 09 Jul 2010 - 22:36:11 Titel: |
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Vielen Dank für eure Hilfe ich denke, dass ich es jetzt begriffen habe.
Also ist immer, wenn KEIN Urteil oder Verw.Akt vorliegt, ein Gesetz zu prüfen? dann liegt immer ein gesetz vor? ist das richtig? habt ihr vllt. noch ein Beispiel dafür, dass es sich im sachverhalt um ein gesetz handelt, das geprüft werden muss?
und wenn ein Urteil oder Verw.Akt vorliegt, dann ist immer von einem Einzelakt auszugehen? |
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Marina85 Senior Member


Anmeldungsdatum: 22.06.2005 Beiträge: 4764 Wohnort: Aachen
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Verfasst am: 10 Jul 2010 - 03:01:24 Titel: |
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Das ist im Sachveralt doch immer vorgegeben, ob ein Gesetz vorliegt oder ein Urteil/Verwaltungsakt. Man muss den SV nur genau lesen . |
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