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diegute Newbie


Anmeldungsdatum: 02.09.2009 Beiträge: 31
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Verfasst am: 10 Jul 2010 - 20:55:16 Titel: was ist mit erstinstanzlichen urteilen gemeint? |
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wenn letztinstanzliche urteile nicht mehr durch rechtsmittel behoben werden können, was ist dann mit erstinstanzlichen? worin besteht der unterschied?
was ist überhaupt mit diesen ganzen instanzen gemeint? bzw. mit einem instanzenzug? habt ihr vllt beispiele dafür? |
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Marina85 Senior Member


Anmeldungsdatum: 22.06.2005 Beiträge: 4764 Wohnort: Aachen
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Verfasst am: 10 Jul 2010 - 21:03:34 Titel: |
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Liebe diegute,
ich würde dich bitten, nicht für jede kleine Frage einen neuen Thread zu eröffnen, ok? Sammele deine Fragen doch bitte und stelle sie dann in einem Thread zusammen, sonst wird das Ganze recht unübersichtlich. Deine Fragen hängen doch alle eng zusammen, also kannst du beim klick auf "antwort erstellen" auch im vorherigen Thread weiterposten.
Danke |
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Ronnan Senior Member


Anmeldungsdatum: 08.09.2008 Beiträge: 2295 Wohnort: Karlsruhe, Residenz des Rechts
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Verfasst am: 10 Jul 2010 - 21:31:59 Titel: |
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zudem lässt sich das auch alles recht einfach über google oder wikipedia rausfinden |
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Rhyeira Senior Member


Anmeldungsdatum: 18.03.2008 Beiträge: 3012
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Verfasst am: 11 Jul 2010 - 08:14:00 Titel: |
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Allerdings... wenn du auch nur ein kleines bißchen im Internet nach dem Begriff "Instanzenzug" suchst, wirst du garantiert sehr schnell fündig.
Beispiel Google:
Erster mit diesem Begriff gefundener Link: [url]http://de.wikipedia.org/wiki/Instanz_(Recht)[/url]
Vierter gefundener Link: [url]http://www.123recht.net/article.asp?a=379&ccheck=1[/url]
Und so weiter und so weiter.
Ich weiß ja nicht, in welchem Zusammenhang dir diese Fragen einfallen, aber in jedem Ausbildungsabschnitt sollte man versuchen, sich die Fähigkeit anzueignen, Informationen erstmal selbst herauszufinden... es wird nicht immer jemand da sein, den man fragen kann.  |
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diegute Newbie


Anmeldungsdatum: 02.09.2009 Beiträge: 31
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Verfasst am: 11 Jul 2010 - 19:31:34 Titel: |
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Marina85 hat folgendes geschrieben: |
Liebe diegute,
ich würde dich bitten, nicht für jede kleine Frage einen neuen Thread zu eröffnen, ok? Sammele deine Fragen doch bitte und stelle sie dann in einem Thread zusammen, sonst wird das Ganze recht unübersichtlich. Deine Fragen hängen doch alle eng zusammen, also kannst du beim klick auf "antwort erstellen" auch im vorherigen Thread weiterposten.
Danke |
Liebe Marina85,
ich werde deiner Bitte selbstverständlich nachkommen. |
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diegute Newbie


Anmeldungsdatum: 02.09.2009 Beiträge: 31
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Verfasst am: 11 Jul 2010 - 19:37:59 Titel: |
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Rhyeira hat folgendes geschrieben: |
Allerdings... wenn du auch nur ein kleines bißchen im Internet nach dem Begriff "Instanzenzug" suchst, wirst du garantiert sehr schnell fündig.
Beispiel Google:
Erster mit diesem Begriff gefundener Link: [url]http://de.wikipedia.org/wiki/Instanz_(Recht)[/url]
Vierter gefundener Link: [url]http://www.123recht.net/article.asp?a=379&ccheck=1[/url]
Und so weiter und so weiter.
Ich weiß ja nicht, in welchem Zusammenhang dir diese Fragen einfallen, aber in jedem Ausbildungsabschnitt sollte man versuchen, sich die Fähigkeit anzueignen, Informationen erstmal selbst herauszufinden... es wird nicht immer jemand da sein, den man fragen kann.  |
Ich informiere mich immer vorher, aber ich möchte einfach sicher gehen, dass ich das auch wirklich verstanden habe. darum frage ich! mein verständnis (soll) einfach bestätigt werden... Das hat keineswegs was mit "sich etwas leicht machen" zutun.
im übrigen, ist das hier ein jura forum und in einem solchen, finde ich, sollte man einander helfen, wenn man fachlich etwas nicht versteht! |
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