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M2theO Full Member

Anmeldungsdatum: 12.03.2008 Beiträge: 116
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Verfasst am: 16 Jul 2010 - 08:56:56 Titel: HA Strafrecht III Uni Frankfurt |
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Sagt mal, weiß hier zufällig jemand von euch wann und wo es die HA gibt?
Für Antworten schon mal im Voraus vielen Dank. |
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Angie* Junior Member

Anmeldungsdatum: 28.03.2010 Beiträge: 43
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Verfasst am: 16 Jul 2010 - 19:21:07 Titel: |
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Nächste woche, am Mo. oder Di. gibts die HA auf der Homepage
LG, Angie |
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jura4life Newbie

Anmeldungsdatum: 26.03.2010 Beiträge: 6
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Verfasst am: 19 Jul 2010 - 12:01:25 Titel: |
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| Könntet ihr mir bitte noch sagen bei welchem prof? thx |
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jura4life Newbie

Anmeldungsdatum: 26.03.2010 Beiträge: 6
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Verfasst am: 19 Jul 2010 - 12:03:42 Titel: |
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| Könntet ihr mir bitte noch sagen bei welchem prof? thx |
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M2theO Full Member

Anmeldungsdatum: 12.03.2008 Beiträge: 116
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Verfasst am: 19 Jul 2010 - 14:30:53 Titel: |
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| Prof. Prittwitz |
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M2theO Full Member

Anmeldungsdatum: 12.03.2008 Beiträge: 116
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Verfasst am: 21 Jul 2010 - 08:38:08 Titel: |
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| Find ich die HA nicht oder ist sie einfach noch nicht online gestellt?! |
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jura4life Newbie

Anmeldungsdatum: 26.03.2010 Beiträge: 6
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Verfasst am: 21 Jul 2010 - 14:04:53 Titel: |
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| also beim prittwitz ist noch nix online. oder ich finde sie auch nicht. glaub ich aber nicht |
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gesperrt Newbie

Anmeldungsdatum: 21.07.2010 Beiträge: 5
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Teutonia Junior Member

Anmeldungsdatum: 24.02.2010 Beiträge: 46
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Verfasst am: 22 Jul 2010 - 07:43:26 Titel: |
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Hallo,
Was denkt ihr über die Hausarbeit?
Das ist ja ein relativ aktuelles Thema, denke das wird ganz schön kompliziert!
Habt ihr schon erste Ideen?
ich denke mal die Prüfung der Strafbarkeit des P wird am problematischsten!
Oder??? |
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Kishon Junior Member

Anmeldungsdatum: 25.08.2009 Beiträge: 31
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Verfasst am: 22 Jul 2010 - 17:29:33 Titel: |
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also bin noch ein bisschen planlos.
hab mich jetzt noch gar nicht so sehr damit auseinandergesetzt, aber spontan fallen mir nicht so sehr viele §§ ein, die zu prüfen wären.
Bei P § 212 und § 212, 23
und bei G §212 und § 216 bzw. hier auch noch mal den Versuch
sagt mal steh ich so auf dem schlauch, oder ist das wirklich alles ?? |
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Kishon Junior Member

Anmeldungsdatum: 25.08.2009 Beiträge: 31
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Verfasst am: 22 Jul 2010 - 19:49:31 Titel: |
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achja und körperverletzung natürlich  |
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Teutonia Junior Member

Anmeldungsdatum: 24.02.2010 Beiträge: 46
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Verfasst am: 23 Jul 2010 - 08:11:08 Titel: |
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Hey,
genau daran hab ich auch gedacht,
ich denke, dass zu klären ist, ob und in wie weit § 216 überhaupt anwendbar ist.
Bei P denke ich ist das Problem, ob er sich überhaupt durch sein Mitwirken strafbar gemacht hat, weil die Patientin gegenüber ihren Betreuern geäußert hat, dass sie keine lebenserhaltenden Maßnahmen will.
Ich denke wenn man das anerkennen würde wäre P straflos, denn ich hab in mehreren Büchern gelesen, dass in solchen Fällen, in denen lebenserhaltende Maßnahmen entgegen den Willen des Patienten durchgeführt werden, kann diese durch einen anderen, durch Unterlassen sowie durch aktives Tun unterbrochen werden, ohne dass dieser dann belangt wird.
Was sagt ihr dazu??? |
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*Charlotte* Junior Member

Anmeldungsdatum: 25.07.2010 Beiträge: 23
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Verfasst am: 26 Jul 2010 - 21:07:05 Titel: |
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Hallo ihr lieben,
ich habe mich nun auch entschlossen Strafrecht zu schreiben. Leider habe ich mit so einer HA überhaupt nicht gerechnet.
Ich hoffe wir können uns gegenseitig ein bisschen weiterhelfen.
Mein erster Gedanke nach dem ersten Lesen war auch Körperverletzung und versuchter Totschlag und § 216 aber im Moment frage ich mich noch wie wohl die Prüfung am besten aufzubauen ist und es erscheint mir auch noch zu wenig. Vllt kann mir da jemand einen Tipp geben. Außerdem frage ich mich wie man die erste und zweite Aufgabe am besten strikt trennen kann, denn man muss ja das Thema Sterbehilfe dann schon innerhalb der Prüfung diskutieren und darf das ja nicht zu ausführlich machen und will sich ja auch nicht wiederholen.
Ich hoffe mir kann jemand noch einen kleinen Denkanstoß geben. |
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Meraposa87 Junior Member

Anmeldungsdatum: 16.03.2009 Beiträge: 27
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Verfasst am: 27 Jul 2010 - 10:15:04 Titel: |
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§ 216 ist einschlägig sofern dies von der kranken ernstlich verlangt wird( ist hier der fall)
sonst § 212 oder mord 211 |
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Teutonia Junior Member

Anmeldungsdatum: 24.02.2010 Beiträge: 46
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Verfasst am: 27 Jul 2010 - 11:01:45 Titel: |
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Ich denke auch dass §216 einschlägig ist,
aber ich denke es wird nur ein Versuch in Betracht kommen,
aber wo würdet ihr dann bei der Prüfung des §216 rausfliegen?
Beim Tod eines anderen oder bei der Kausalität???
Muss man dann §212 nur erwähnen oder muss man diesen auch vorneweg prüfen?
Wie seht ihr das bei der Körperverletzung, wird die mitverwirklicht und nur bei den Konkurrenzen erwähnt oder ebenfalls geprüft?
Bei diesem Fall gibt es so viele Fragen, er ist ja auch erst am 25.06 vom BGH entschieden worden, also zumindest die Strafbarkeit des Anwalts! |
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Meraposa87 Junior Member

Anmeldungsdatum: 16.03.2009 Beiträge: 27
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Verfasst am: 27 Jul 2010 - 13:41:28 Titel: |
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| weisst du welche BVerfGE das ist??? |
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Teutonia Junior Member

Anmeldungsdatum: 24.02.2010 Beiträge: 46
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Verfasst am: 27 Jul 2010 - 16:23:56 Titel: |
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Ja, aber leider steht sie noch nicht online und sie wird bis zur Abgabefrist der HA auch nicht online gestellt!
Aber was meint ihr denn jetzt zu meinem letzten beitrag,
könnte das hinkommen??? |
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*Charlotte* Junior Member

Anmeldungsdatum: 25.07.2010 Beiträge: 23
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Verfasst am: 27 Jul 2010 - 19:29:23 Titel: |
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Also ich denke man kann §223 eher knapp halten da das ja, wenn man § 212 bejaht mitverwirklicht ist...aber ich denke man sollte § 212 vllt lieber vor § 216 prüfen oder? Aber bin mir da auch noch total unsicher.
Habt ihr euch schonmal mit der zweiten Frage beschäftigt und euch überlegt wlche Position ihr vertreten oder ob mehrere? |
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Teutonia Junior Member

Anmeldungsdatum: 24.02.2010 Beiträge: 46
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Verfasst am: 27 Jul 2010 - 20:25:36 Titel: |
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Denke aber eher dass 212 nur erwähnt werden muss da 216 eine privilegierung ist und als eigener Tatbestand behandelt werden müsste!
Wie behandelt ihr den späteren Tod?lasst ihr das außen vor oder fliegt ihr bei der Kausalität raus? |
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Meraposa87 Junior Member

Anmeldungsdatum: 16.03.2009 Beiträge: 27
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Verfasst am: 28 Jul 2010 - 13:04:26 Titel: |
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| ich würde auch mit dem spezielleren also 216 anfangen...weiss noch nicht genau wo ich den späteren tod der k anspreche bin noch nicht so weit mit der prüfung |
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Meraposa87 Junior Member

Anmeldungsdatum: 16.03.2009 Beiträge: 27
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Verfasst am: 28 Jul 2010 - 13:08:16 Titel: |
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| wegen aufgabe 2 werde ich mindestens 2 aspekte ansprechen....das gute an aufgabe 2 ist das wir total frei sind...man kann auch sich ja mit dem thema sterbehilfe auch nur unter religiösen gesichtspunkten auseinandersetzen... |
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M2theO Full Member

Anmeldungsdatum: 12.03.2008 Beiträge: 116
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Verfasst am: 31 Jul 2010 - 13:30:34 Titel: |
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| aber liegt das eigentliche problem hier nicht eher in der abgrenzung aktives töten und passive sterbehilfe? |
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M2theO Full Member

Anmeldungsdatum: 12.03.2008 Beiträge: 116
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Verfasst am: 02 Aug 2010 - 12:13:19 Titel: |
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| Keiner eine Idee oder lieg ich einfach noch völlig falsch?! |
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Kishon Junior Member

Anmeldungsdatum: 25.08.2009 Beiträge: 31
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Verfasst am: 02 Aug 2010 - 12:22:31 Titel: |
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denke auch, dass das problem bei der abgrenzung zwischen aktiver und passiver sterbehilfe liegt.
sprecht ihr das dann bei § 216 an ?? |
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M2theO Full Member

Anmeldungsdatum: 12.03.2008 Beiträge: 116
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Verfasst am: 02 Aug 2010 - 12:32:07 Titel: |
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| Wollte das dann beim Versuch von §216 ansprechen in Bezug auf die Tötungshandlung. |
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M2theO Full Member

Anmeldungsdatum: 12.03.2008 Beiträge: 116
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Verfasst am: 03 Aug 2010 - 11:49:12 Titel: |
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| Also werd das jetzt doch schon vor der Versuchsprüfung ansprechen und da dann auch bei der Tathandlung des § 216. Scheint mir einfacher zu sein. |
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ffm0815 Junior Member

Anmeldungsdatum: 15.03.2010 Beiträge: 23
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Verfasst am: 08 Aug 2010 - 12:20:17 Titel: |
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Hey,
ich schreibe diese HA auch.
Bin leider auch total unsicher und weiß leider nicht, wie ich das prüfen soll.
Was habt ihr denn jetzt vor zu prüfen?
§ 216? Würde ja passen, aber müsste man da nicht Unterlassen prüfen?
Bin hier total überfordert.
Wäre toll, wenn jemand schreiben könnte, was er jetzt denkt, was hier an Prüfungen erfolgen müsste.
Gruß |
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M2theO Full Member

Anmeldungsdatum: 12.03.2008 Beiträge: 116
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Verfasst am: 08 Aug 2010 - 16:44:44 Titel: |
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| Aber um das Unterlassen zu prüfen musst du ja erstmal abgrenzen zwischen aktiver/passiver Sterbehilfe, aber irgendwie kommt die Diskussion hier nicht wirklich in Gang. Wie gesagt, ich werds wohl bei der Tathandlung abgrenzen. |
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Shewolf Junior Member

Anmeldungsdatum: 25.02.2010 Beiträge: 25
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Verfasst am: 09 Aug 2010 - 15:19:16 Titel: |
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| ich denke ich mache es bei der RW. und § 216 ist mM nach nicht einschlägig. oder ich werde ihn kurz anprüfen. aber der scheidet auf jeden fall aus. erstens liegt es hier kein ausdrückl. Verlangen der K vor., oder wenn ich hier Unterlassen annehme. irgendwie so... |
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M2theO Full Member

Anmeldungsdatum: 12.03.2008 Beiträge: 116
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Verfasst am: 09 Aug 2010 - 17:28:21 Titel: |
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| Denke auch, dass § 216 nicht passt. Aber die Abgrenzung machst du trotzdem nicht in der RW. Ganz normal bei der Tathandlung und das Verhalten dann rechtfertigen. |
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Meraposa87 Junior Member

Anmeldungsdatum: 16.03.2009 Beiträge: 27
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Verfasst am: 12 Aug 2010 - 11:00:46 Titel: |
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| hi leute wollte mal fragen ob ihr die patientenverfügung irgendwo ansprechen werdet |
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M2theO Full Member

Anmeldungsdatum: 12.03.2008 Beiträge: 116
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Verfasst am: 12 Aug 2010 - 13:59:10 Titel: |
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Also eigentlich hätte ich die dann bei dem ernsten und ausdrücklichen Verlangen des § 216 erwähnt, aber bin total verwirrt :-/
@shewolf: warum ist der §216 bei dir nicht einschlägig?
Und wo bringt ihr denn die ganze Geschichten mit Betreuerin und Vormundschaftsgericht und dem ganzen Zeug? |
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Meraposa87 Junior Member

Anmeldungsdatum: 16.03.2009 Beiträge: 27
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Verfasst am: 12 Aug 2010 - 20:03:57 Titel: |
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| yes hört sich gut an...danke |
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M2theO Full Member

Anmeldungsdatum: 12.03.2008 Beiträge: 116
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Verfasst am: 13 Aug 2010 - 05:48:54 Titel: |
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| ja, vielen dank für die beantwortung meiner fragen^^ |
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M2theO Full Member

Anmeldungsdatum: 12.03.2008 Beiträge: 116
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Verfasst am: 14 Aug 2010 - 16:18:30 Titel: |
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| jemand schon mit P angefangen? |
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ffm0815 Junior Member

Anmeldungsdatum: 15.03.2010 Beiträge: 23
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Verfasst am: 18 Aug 2010 - 15:22:12 Titel: |
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Bin total verwirrt.
Hat denn schon jemand seinen Aufbau fertig?
Was prüft ihr denn jetzt und an welcher Stelle fliegt ihr raus? |
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M2theO Full Member

Anmeldungsdatum: 12.03.2008 Beiträge: 116
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Verfasst am: 20 Aug 2010 - 11:36:09 Titel: |
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Da bist du aber noch nicht sehr weit gekommen  |
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ffm0815 Junior Member

Anmeldungsdatum: 15.03.2010 Beiträge: 23
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Verfasst am: 22 Aug 2010 - 10:28:34 Titel: |
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| Wieso findet ihr jetzt eigentlich, dass § 216 nicht passt? |
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*Charlotte* Junior Member

Anmeldungsdatum: 25.07.2010 Beiträge: 23
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Verfasst am: 22 Aug 2010 - 22:16:36 Titel: |
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Also ich muss ganz ehrlich gestehen, ich hab seit meinem letzten Besuch hier auch nichts wirklich geschafft, hab auch noch keinen Aufbau fertig.
@ffm0815:
vllt. können wir uns ja austauschen bzgl. des Aufbaus. WIe weit bist du denn bis jetzt gekommen?
Also mit P hab ich noch gar nicht angefangen. Hab jetzt mal ein paar Überlegungen bei G angestellt, aber so richtig weiß ich auch noch nicht was ich wie wo anspreche und wo cih rausfliege.
Vllt können uns die denen es leichter fällt ja nochmal auf die Sprünge helfen? |
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ab187 Junior Member

Anmeldungsdatum: 11.03.2010 Beiträge: 42
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Verfasst am: 23 Aug 2010 - 04:23:31 Titel: |
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wie schön dass ich meinen großen schein schon habe ............
also ehrlich gesagt würde ich mit 216 anfangen, den wenn der einschlägig ist sperrt er 211, 212, 223 bis 227.
ansonsten würde ich 211 gar net ansprechen, absolut kein mordmerkmal in sicht, 212 (-) wegen keinem erfolg, dann versuchter 212 (+) unzwar zweimal !!
einmal bei stoppen der ernährungszufuhr und einmal bei durchtrennen der sonde, beide male +, da jedesmal kein rücktritt in sicht ist, sonst bei P kann man anstiftung zu 212
und zu guter letzt noch 123, aber (-) weil tatbestandauschließendes einverständnis vorliegt, kurz darauf eingehen, dass dieses zwar täuschungsbedingt vorliegt, aber es rein tatsächlicher natur ist, und auch täuschungsbedingt den 123 ausschließt. |
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M2theO Full Member

Anmeldungsdatum: 12.03.2008 Beiträge: 116
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Verfasst am: 23 Aug 2010 - 07:38:05 Titel: |
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Wollte auch mit § 216 anfangen, weiß aber ehrlich gesagt nicht wirklich wie. Man fliegt ja raus wegen dem ausdrücklichen Verlangen der K, aber man prüft ja erstmal den objektiven TB des 212 und fliegt da raus, also weiter im Versuch und wie prüf ich denn da den Tatentschluss bzgl. des ausdrücklichen Verlangens?!
An zweimal 212 hätte ich gar nicht gedacht...., aber klingt irgendwie logisch  |
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ab187 Junior Member

Anmeldungsdatum: 11.03.2010 Beiträge: 42
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Verfasst am: 23 Aug 2010 - 11:10:21 Titel: |
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| M2theO hat folgendes geschrieben: |
An zweimal 212 hätte ich gar nicht gedacht...., aber klingt irgendwie logisch  |
LOL Zwei verschiedene Tathandlungen
| M2theO hat folgendes geschrieben: | Tatentschluss bzgl. des ausdrücklichen Verlangens
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Gar nicht ! Tatentschluss = Subjektiver TB
Ausdrückliches Verlangen gehört aber zum Objektiven TB = Unmittelbares Ansetzen
wobei ehrlich an versuchten 216 hab ich erstmal nicht gedacht, aber wäre auch ne überlegung wert  |
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M2theO Full Member

Anmeldungsdatum: 12.03.2008 Beiträge: 116
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Verfasst am: 23 Aug 2010 - 11:17:27 Titel: |
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und wieso kein versuch des 216? kann doch dann nicht einfach in den versuch von 212 springen?!
im tatentschluss muss ich doch alle objektiven TB-merkmale definieren, also auch das ausdrückliche verlangen. |
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M2theO Full Member

Anmeldungsdatum: 12.03.2008 Beiträge: 116
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Verfasst am: 23 Aug 2010 - 14:47:33 Titel: |
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so, hab jetzt zig stunden rumgelesen und bin zu dem entschluss gekommen, dass ich den 216 nicht unbedingt vorher ansprechen muss. hab in einigen büchern gelesen, dass man den 212 vorher prüfen kann, wenn eine rechtfertigung gegeben ist. und das ist ja vorliegend der fall.
klingt doch eigentlich logisch, weil sonst wär das eine ganz schön umständliche geschichte, oder was meint ihr? |
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ffm0815 Junior Member

Anmeldungsdatum: 15.03.2010 Beiträge: 23
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Verfasst am: 23 Aug 2010 - 18:14:27 Titel: |
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@ Charlotte:
ich weiß noch nicht, ob 212 oder 216
aber ich werde wohl beim Einstellen der Nahrung versuchter 212 prüfen und bei der RW rausfliegen`?
Beim Durchtrennen des Schlauches weiß ich noch garnicht.
Wollt ihr beide Straffrei lassen`? Wenn ja wo fliegt ihr raus? |
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M2theO Full Member

Anmeldungsdatum: 12.03.2008 Beiträge: 116
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Verfasst am: 24 Aug 2010 - 12:40:35 Titel: |
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also wenn du bei der einstellung der ernährung den 212 nimmst, dann musst du logischerweise auch bei durchtrennen des schlauches den 212 nehmen. wäre ansonsten inkonsequent und widersprüchlich.
g ist bei mir straffrei. bin mir aber noch nicht sicher wo ich rausfliege. bei der einstellung der ernährung eventuell schon bei der garantenstellung. und beim durchtrennen in der RWK.
bei p bin ich mir noch nicht sicher wie es ausgeht
oder hats jemand anders gelöst oder will es anders lösen? |
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*Charlotte* Junior Member

Anmeldungsdatum: 25.07.2010 Beiträge: 23
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Verfasst am: 24 Aug 2010 - 22:55:53 Titel: |
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Also bei mir wird G so wies aussieht auch straffrei bleiben!
Ich wollte auch 2x den 212 ansprechen. Mein Problem ist im Moment, dass ich auch nicht so genau weiß wie ich den 216 einbaue, ob vor oder nach 212? Man das ist echt ne Zwickmühle.
Und mein zweites Problem ist, dass ich noch nicht so genau weiß wie ich darauf zu sprechen komme, dass das beide male ein Unterlassen ist, oder ob ich das einfach schon zu Beginn der Prüfung festlege.
Beim Durchschneiden würde ich eigentlich auch in der RWK rausfliegen, aber bei dem anderen bin ich mir auch noch unsicher, ob nicht schon vorher!
Und ich weiß auch noch nicht genau wie ich das bei P mache, denn das ist ja jetzt mit diesem neuen Urteil voll kompliziert. Weiß nicht wie ich das auf 15 Seiten zusammenfassen soll...
Und dann hab ich jetzt schon bammel vor der zweiten Aufgabe...
Habt ihr denn viele Primärquellen oder vorwiegend Kommentare und Lehrbücher? |
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*Charlotte* Junior Member

Anmeldungsdatum: 25.07.2010 Beiträge: 23
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Verfasst am: 24 Aug 2010 - 22:58:15 Titel: |
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Mir ist gerade nochwas eingefallen: Wenn man den 216 vorher prüft, muss man da schon ansprechen ob es Unterlassen oder aktive Sterbehilfe ist oder?
aber finde das mit dem Anprüfen und rausfligen und dann Versuch usw auch sehr umständlich...
Muss ich dann 216 aber trotzdem nachdem ich bei 212 rausfliege prüfen oder? |
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*Charlotte* Junior Member

Anmeldungsdatum: 25.07.2010 Beiträge: 23
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Verfasst am: 24 Aug 2010 - 23:04:33 Titel: |
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Und noch ein drittes Mal
@ab187:
muss ich dann auch den vollendeten 212 2x ansprechen einmal für das Stoppen der Nahrungszufuhr und einmal für das Durchtrennen des Schlauchs? Oder reicht hier einmal und dann nur 2xmal den Versuch?
Und warum würdest du denn den Versuch von 212 2x bejahen...fliegt man deiner Meinung nach nicht in der RWK raus? |
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M2theO Full Member

Anmeldungsdatum: 12.03.2008 Beiträge: 116
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Verfasst am: 25 Aug 2010 - 05:10:49 Titel: |
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Das Durchtrennen ist laut BGH kein Unterlassen, sondern ein aktives Tun. Sie sagen jedoch, dass man die passive Sterbehilfe nicht allein nach Äußerlichkeiten bestimmen kann. Deswegen versuchen sie die aktive der passiven Sterbehilfe gleichzusetzen, so dass auch hier eine Rechtfertigung gegeben sein kann.
Mit Aufgabe 2 hab ich mich noch gar nicht wirklich befasst, aber hab mal nach Büchern geschaut und noch nicht soooo viel passendes gefunden. |
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