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beck Junior Member


Anmeldungsdatum: 06.08.2008 Beiträge: 84 Wohnort: Kaiserslautern
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Verfasst am: 18 Jul 2010 - 09:51:10 Titel: Kaufrecht: Fälligkeit und Einredefreiheit |
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Hallo liebe Juristen,
muss man im Kaufrecht bei den § 281 unbedingt Fälligkeit und Einredefreiheit prüfen ??????
Nach dem Wortlaut des Gesetz und bei Schlechtleistung eigentlich ja
aber ich habe sämtliche Fälle (allerdings zum Kaufrecht) gefunden wo, keiner in der Falllösung die Fälligkeit und die Einredefreiheit geprüft hat.
Genauso war es auch beim Rücktritt in § 323 (im Kaufrecht).
Also meine Frage wann muss man Fälligkeit und Einredfreiheit beim 281 ff prüfen ???? |
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JuraHD2010 Senior Member


Anmeldungsdatum: 10.03.2010 Beiträge: 500
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Verfasst am: 18 Jul 2010 - 10:48:31 Titel: |
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Die Pflichtverletzung stellt iRd § 281 die Nicht-/Schlechtleistung trotz Fälligkeit und Einredefreiheit des Anspruches dar.
Wenn der Anspruch noch nicht fällig ist oder nicht durchsetzbar ist, kann es keine Pflichtverletzung sein, wenn man nicht leistet....leuchtet doch ein, oder? |
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beck Junior Member


Anmeldungsdatum: 06.08.2008 Beiträge: 84 Wohnort: Kaiserslautern
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Verfasst am: 18 Jul 2010 - 12:39:47 Titel: |
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ja danke die antwort |
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