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stinki123 Newbie


Anmeldungsdatum: 02.08.2010 Beiträge: 13
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Verfasst am: 07 Aug 2010 - 18:07:37 Titel: |
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ja also DAS is so ne sache:
,,er" wollte das geld WÄHREND der fahrt von ihr haben....woraufhin sie ihn in die schulter stach...
ich halte es für eine leistung zug um zug,denn ein schuldr as steht dem anderen gegenüber....naja...andererseits...wie will man,oder wie wollte ,,er" vom zurückbehaltungsrecht gebrauch machen..und im sachverhalt steht auch nicht ob er die fahrt auch ohne einen mitfahrer angetreten wäre...  |
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JuraHD2010 Senior Member


Anmeldungsdatum: 10.03.2010 Beiträge: 500
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Verfasst am: 07 Aug 2010 - 20:44:03 Titel: |
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Ronnan hat folgendes geschrieben: |
selbst wenn er das geld vom ministerium hätte, hätte er einen anspruch gegen sie auf zahlung von 50€
wenn sie den nicht erfüllt, warum sollte das kein schaden sein? |
weil er statt der 50€ vom Fahrgast einen Anspruch gegen das Ministerium erhält, der ebenfalls 50 € wert ist? ich sehe da keinen schaden |
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Ronnan Senior Member


Anmeldungsdatum: 08.09.2008 Beiträge: 2295 Wohnort: Karlsruhe, Residenz des Rechts
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Verfasst am: 07 Aug 2010 - 21:44:18 Titel: |
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er bekommt den anspruch gegen das ministerium so oder so
die zahlen für seine fahrt
wenn sie zahlt hat er grundsätzlich mal 100€
wenn nicht dann nur 50€
man müsste gegebenenfalls anrechnen, dass das ministerium wohl die 50€ die er zu viel hat wieder kassieren würde
aber jedenfalls bei einem rein wirtscahftlichen vermögensbegriff kompensiert diese regressmöglichkeit nicht die 50€ in der tasche |
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JuraHD2010 Senior Member


Anmeldungsdatum: 10.03.2010 Beiträge: 500
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Verfasst am: 07 Aug 2010 - 21:50:13 Titel: |
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achso, ich dachte die springen nur notfalls ein wenn der gast nicht zahlt;) |
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