fiona1234 Newbie


Anmeldungsdatum: 05.08.2010 Beiträge: 15
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Verfasst am: 25 Aug 2010 - 09:44:26 Titel: Frage zu BGB/ ZPO |
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kann mir jemand weiterhelfen?
habe hier folgenden kleinen fall:
A kauft bei B einen Bagger für 180.000 € und einen Radlager für 120.000 € jeweils unter Eigentumsvorbehalt ein. A und B vereinbaren, dass der Gesamtkaufpreis in 2 Raten zu begleichen ist, wobei A zunächst 100.000 € und dann 200.000 € zahlen soll.
Um das Geld aufbringen zu können, nimmt A bei N einen Kredit i.H.v. 100.000€ auf. Gleichzeitig bewillig A der N zur Sicherung des Kredites eine Grundschuld i.H.v. 100.000 € auf das Grundstück. (Auf dem Grundstück lastet bereits eine Hypothek zugunsten der E.) Die Grundschuld wird im Rang nach der Hypothek der E im Grundbuch eingetragen.
Bei Fälligkeit der 2. Rate kann A diese gegenüber B nicht aufbringen. Daher wendet sich A an C . DIese ist bereit ihm bei Stellung entsprechender Sicherheiten, dem A einen Kredit i.H.v. 200.000 € zu gewähren.
Daher einigen sich A, B und C wie folgt: A und B heben den zwischen ihnen vereinbarten KAufvertrag auf, um sogleich einen neuen KAufvertrag über den Bagger und den Radlager abzuschließen. Zur Erfüllung dieses neuen Kaufvertrages soll B auf Anweisung des A das Eigentum mit Einverständnis der C direkt auf C Zug um Zug gegen Verrechnung der bereits gezahlten ersten Kaufpreisrate und Zahlung des Restkaufpreises übertragen. Zudem sind sich C und A einig, dass C zwar Eigentümer werden soll, A aber BEsitzer der Sachen bleibt und C nach Rückzahlung des Darlehns zur Rückübereignung des Baggers und des Anhängers an A verpflichtet ist. Kurz danach zahlt C für A den Restkaufpreis an B.
Als N davon erfährt, fürchtet sie um die Werthaltigkeit ihrer Sicherheit.
Frage: Sie möchte wissen, ob sie im SIcherungsfall, nach Kündigung der Grundschuld und Ablauf der Kündigungsfrist, die Zwangsvollstreckung auch in den Bagger betreiben kann. |
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