Streitentscheid unerheblich
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ClintWestwood Full Member


Anmeldungsdatum: 26.01.2010 Beiträge: 218
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Verfasst am: 08 Sep 2010 - 14:09:34 Titel: Streitentscheid unerheblich |
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Wenn ich einen Streit darlege, und daraufhin feststelle, dass eien Klärung gesetz einer nachfolgenden Bedingung hinfällig ist, wie detailliert muss ich dann überhaupt auf den Streitstand eingehen?
Muss ich nur auf einen abschließende Stellungnahme verzichten oder schon komplett die Argumentation für die einzelnen Ansichten weglassen?
Eine tiefere Darlegung des Streites halte ich für nicht sachgerecht, da er hat im Endeffekt inhaltlos ist, wenn die nachfolgende Bedingung eintritt.
Sagen wir ein Haftungsausschluss durch AGB.
Ein Streit, ob überhaupt Haftung besteht ist dann ja hinfällig, wenn diese druch die AGB wirksam ausgeschlossen wurden.
Thx 4 help |
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Ronnan Senior Member


Anmeldungsdatum: 08.09.2008 Beiträge: 2295 Wohnort: Karlsruhe, Residenz des Rechts
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Verfasst am: 08 Sep 2010 - 15:11:19 Titel: |
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ich denke in einem gutachten müsste man dennoch umfassend auf den streit eingehen
zum einen ist eine bearbeitung womöglich vom aufgabenersteller intendiert
zum anderen dient das gutachten ja theoretisch der vorbereitung eines urteils
sollte man seine mitrichter nicht davon überzeugen können, dass der haftungsausschluss wirksam ist, käme es sehr wohl darauf an, ob eine haftung besteht
aber wenn die haftung total evident ausgeschlossen ist, kann es natürlich andererseits möglicherweise widerum nicht vom aufgabensteller inendiert sein
und unabhängig davon, ob es nicht vielleicht eigentlich richtiger wäre es darzustellen muss man ja leider doch versuchen die lösungsskizze zu treffen...
von daher verbietet sich jede schematische lösung  |
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