Prüfen von Gesetzgebungskompetenzen
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Manolo12 Newbie


Anmeldungsdatum: 15.09.2010 Beiträge: 1
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Verfasst am: 15 Sep 2010 - 16:39:26 Titel: Prüfen von Gesetzgebungskompetenzen |
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Hallo Community ,
ich bin gerade dabei mich in Staatsrecht I einzuarbeiten (hab dort zu wenig aufgepasst ) und bin jetzt ein wenig verwirrt. Ich habe die Prüfungsreihenfolge der Gesetzgebungskompetenz eigentlich verstanden und konnte auch einige Fälle gut lösen. Ich bin jedoch ein wenig irritiert.. Vorliegend habe ich ein Gesetz, dass sozusagen drei weitere Gesetze beinhaltet:
Wasserschutzgesetz
Art. 1 - Polizeigesetz
§ 1 - Ausübung und Beschränkung des Berufs der Wasserschutzpolizei
Art. 2 - Umweltschutzgesetz
§ 1 - Verhinderung von Müllbergen (Plastik, etc.)
§ 2 - kontrollierte Abgabe von Chemikalien, die zur Verunreinigung und Vergiftung des Wassers geeignet sind
§ 3 - Chemikalien dürfen nur unter Abgabe der Personalien in Apotheken und der unterschriebenen Erklärung, dass man mit dieser Sache korrekt umgeht, ausgegeben werden.
Art. 3 - Gesetz tritt am 01.01.2012 in Kraft
Ich hab jetzt versucht das Wasserschutzgesetz so gut wie möglich wiederzugeben.
Mein Problem liegt jetzt darin, dass ich ein Gesetz habe und dieses eigentlich aus zwei Gesetzen (Art. 1 und Art. 2) besteht. Prüfe ich dann die Kompetenz des Bundes über das Wasserschutzgesetz allgemein (also in einem Schritt Art. 72, 73, 74 ggfls. 72 II oder 72 III), oder prüfe ich für jeden Artikel (da ja jeweils ein Gesetz) einzeln die Gesetzgebungskompetenz? Oder, dritte Möglichkeit , ich prüfe jeden § einzeln. Ich hätte eigentlich, dass Wasserschutzgesetz als solches geprüft. Logischer erscheint mir aber Art. 1 und Art. 2 jeweils getrennt zu prüfen. Doch dann hab ich folgendes entdeckt: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/104/1610490.pdf - dort wird jeder § geprüft. Aber ich kann ja jetzt schlecht ein halbes Buch über die Gesetzgebungskompetenzen schreiben, oder? Ich war aufgrund einer Krankheit zwei Semester freigeschrieben in der Uni, deswegen wenn's geht, die Vorgehensweise auf Anfänger (auf dem Weg zum Fortgeschrittenen )-Niveau.
So, genug wirres Zeug geschrieben, ich hoffe ihr versteht mich und ich bedanke mich schonmal für eure Hilfe! |
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michaelg Junior Member


Anmeldungsdatum: 14.01.2007 Beiträge: 64
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Verfasst am: 18 Sep 2010 - 20:35:04 Titel: |
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Es ist üblich bzw. nahezu die totale Regel, dass die bei irgendwelchen Novellen entstehenden Artikel-/Mantelgesetze Änderungen in verschiedensten Gesetzen vorsehen, ist ja auch zur Wahrung einer stimmigen Rechtssystematik notwendig.
Natürlich muss für jedes Gesetz, dass geändert wird, geprüft werden, ob eine Gesetzgebungskompetenz für den tätigen Gesetztesgeber vorliegt. Das heißt konkret, es wird jeder Artikel geprüft, da die zu ändernden Gesetze im Mantelgesetz einen eigenen Artikel erhalten. Dazu kommt häufig endlich noch ein Artikel, in der absatzweise bestimmt wird, welches bisherige Recht gänzlich aufgehoben wird, hier ist alles unter dem Artikel gefasst, weswegen absatzweise geprüft werden müsste. Diese wiederrum kann, in der Begründung des von dir verlinkten Gesetzeswntwurfs ist das auch zu sehen, zusammenfassen mit denjenigen Prüfungen der vorigen Artikel, wenn sich die Gesetzgebungskompetenz aus den gleichen Tatsachen ergeben.
Böser Satz _________________ ~ Selig sind, die da Leid tragen; denn sie sollen getröstet werden.
Selig sind die Sanftmütigen; denn sie werden das Erdreich besitzen.
Selig sind, die da hungert und dürstet nach der Gerechtigkeit; denn sie sollen satt werden.
(Mat 5, 4-6) ~ |
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