Fenix88 Newbie


Anmeldungsdatum: 19.02.2011 Beiträge: 1
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Verfasst am: 19 Feb 2011 - 12:50:37 Titel: Übungs-HA Gesellschaftsrecht Uni Bochum |
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Es geht darum, dass G, Geschäftsführer der Z-GmbH, dem Angestellten A der B-GmbH eine "Provision" i.H.v. 50.000 € zahlt, damit die Z-GmbH von der B-GmbH einen großen Auftrag erhält.
G und A einigen sich darauf, dass G im Namen der Z-GmbH im Zuge der Auftragsabwicklung neben den Rechnungen für die tatsächlich gelieferten Bauteile auch eine fingierte Rechnung über tatsächlich nicht gelieferte Bauteile in Höhe von 50.000 € stellt, damit die Z-GmbH die an A gezahlte Provision "wiederhereinbekommt".
Es läuft also wie abgesprochen. Die Z-GmbH bekommt den Auftrag durch A im Namen der B-GmbH und A bekommt 50.000 € "Provision" von G im Namen und aus dem Vermögen der Z-GmbH.
Danach stellt G in unregelmäßigen Abständen 10 Rechnungen über gelieferte Bauteile zum marktgerechten Preis von 200.000 €( insgesamt 2 Mio €, davon 100.000 € Gewinn für die Z-GmbH) und eine Rechnung über nicht gelieferte Bauteile i.H.v. 50.000 €.
Danach bemerkt V ,Geschäftsführer der B-GmbH, die Manipulation der Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung durch A.
Fragen:
1. Kann V im Namen der B-GmbH von der Z-GmbH Ersatz der auf die Rechnung über tatsächlich nicht gelieferte Bauteile gezahlten 50.000 € verlangen ?
2. Kann G im Namen der Z-GmbH von A Rückzahlung der "Provision" verlangen ?
3. Unterstellt, die Z-GmbH erhält wegen dieses Vorfalls im Januar 2011 mit N einen zweiten alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer und dieser möchte gegen G vorgehen: Kann N im Namen der Z-GmbH Ersatz der aus dem Vermögen der Z-GmbH gezahlten " Provisionen" verlangen ?
Zu 1. würde ich 826 BGB prüfen.
Zu 2. vielleicht 812 BGB.
Zu 3. weiß ich noch nicht was ich prüfen soll.
Kann mir jemand sagen welche §§ in Frage kommen?
Das würde mir schon reichen.
Vielen Dank im Voraus |
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