jurabaum Junior Member


Anmeldungsdatum: 23.03.2011 Beiträge: 55
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Verfasst am: 27 März 2011 - 18:01:15 Titel: Auflösung einer Demonstration gleich VA; Polizei Zuständig |
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erste frage:
die auflösung einer demonstartion seitens der polizei stellt doch unproblematisch einen VA dar. wie schreibe ich das in einer hausarbeit? reicht es, wenn ich schreibe, dass die auflösung ein VA ist und dieser belastende wirkung hat? (es handelt sich um eine FFK).
zweite frage:
es handelt sich um eine versammlungsrechtliche HA. meine egl ist § 15 III VersG. im SV wird immer nur von POLIZEI gesprochen. diese stellt eine behörde dar. aber woraus ergibt sich ihre zuständigkeit bei der formellen RMK? ich komm nicht drauf. muss man dort die polizeirechtlichen normen nehmen (es geht um eine hessische stadt, also die aus dem HSOG) oder die aus demm versG?
es ist meine erste hausarbeit. entschuldigt mich, wenn ich hier ganz blöde fragen stelle. möchte bloß alles richtig machen. ich wäre sehr dankbar für eure hilfe. |
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