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STO123 Newbie


Anmeldungsdatum: 28.06.2009 Beiträge: 35
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Verfasst am: 28 März 2011 - 10:54:43 Titel: Prüfung Mittäerschaft bei Tod des Haupttäters |
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hallo ihr lieben,
meine frage ist, wie ich die mittätrschaft prüfe, wenn der haupttäter tod ist. die strafbarkeit eines toten wird ja in der regel gar nicht geprüft.
meine idee war:
A könnte sich wegen mittäterschaft §25 bla bla bla.....
hierfür müsste eine rechtwidrige haupttat vorliegen.
1. strafbarkeit des haupttäters
tatbestand
rechtswidirgkeit
schuld
eine rechtswidrige haupttat liegt vor
2.strafbarkeit des hintermannes
tatbestand
rechtswidirgkeit
schuld
ist das so richtig?????
liebe grüße |
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Ronnan Senior Member


Anmeldungsdatum: 08.09.2008 Beiträge: 2295 Wohnort: Karlsruhe, Residenz des Rechts
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Verfasst am: 28 März 2011 - 11:48:21 Titel: |
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das wäre die prüfung der teilnahme (minus schuld)
bei der mittäterschaft prüfst du ob ein gemeinsamer tatplan vorlag und die mittäter ihre (hinreichenden) tatbeiträge erbracht haben
http://lawww.de/Library/Taeterschaft/taeterschaft.html |
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hani125 Senior Member


Anmeldungsdatum: 24.01.2006 Beiträge: 1205 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 29 März 2011 - 09:00:57 Titel: |
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Zitat: |
A könnte sich wegen mittäterschaft §25 bla bla bla.....
hierfür müsste eine rechtwidrige haupttat vorliegen. |
Würd ich bei Anstiftung/Teilnahme so unterschreiben. Bei Mittäterschaft nicht zwingend. In der Regel ist es ja sogar so, dass die Mittäter erst durch das gemeinsame Handeln alle Tatbestandsmerkmale erfüllen. Jeder allein betrachtet also gar nicht den objektiven Tatbestand einer Norm des besonderen Teiles erfüllt. |
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STO123 Newbie


Anmeldungsdatum: 28.06.2009 Beiträge: 35
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Verfasst am: 29 März 2011 - 10:43:28 Titel: |
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vielen dank erstmal!
jetzt hab ich noch eine frage bzw. zwei:
wenn ich jemanden bitte eine straftat zu begehen, würdet ihr eine mittelbare täterschaft prüfen oder eher eine anstiftung?
wenn der täter jemanden als werkzeug benutzt um sein ziel zu erreichen und er das auch plant. oder eher eine anstiftung wegen "bestimmen"?
und wie würde es denn in einem fall der auftragsmörder aussehen?
in solchen fällen liegt doch immer eine anstiftung vor, wel der auftragsmörder ja für geld, also aus seinem eigenen interesse heraus auch die tat begeht? |
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