skomar Newbie


Anmeldungsdatum: 31.03.2011 Beiträge: 3 Wohnort: Osnabrück
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Verfasst am: 31 März 2011 - 15:21:04 Titel: ETBI und Notwehr |
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Hallo,
ich habe im Augenblick ein Problem bei der Behandlung eines Falls und scheine irgendwie nicht weiter zu kommen.
SV sieht in etwa so aus:
A denkt, B hätte eine Straftat begangen und hält ihn fest, um ihn der Polizei zu übergeben.
Hab mich bei der Prüfung der Strafbarkeit des A gemäß §240 StGB entschieden, dass §127 StPO nicht greift, da B die Straftat nicht wirklich begangen hat.
Dies führt jedoch dazu, dass ich in der Schuld den ETBI prüfe. Behandle ich diesen nun nach §16 I 1 StGB führt dies ja dazu, dass der Vorsatz entfällt.
B möchte sich das Festhalten jedoch nicht gefallen lassen, und Rammt A mit voller Wucht ein Paddel(!) in den Bauch.
Dies führt mich dann zur Notwehrprüfung bei der Strafbarkeit des B gemäß §223 I, 224 I 2.
Flieg ich dann dort schon bei der Rechtswidrigkeit des Angriffs raus, da ich den ETBI nach 16 I 1 behandelt habe, oder kann ich ohne weiteres bis zum mildesten zur Verfügung stehenden Mittel weiterprüfen und dann dort rausfliegen?
Irgendwie steh ich aufm Schlauch
Würd mich über Antworten sehr freuen |
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