Studium, Ausbildung und Beruf
 StudiumHome   FAQFAQ   RegelnRegeln   SuchenSuchen    RegistrierenRegistrieren   LoginLogin

Master of Laws/Staatsexamen voraussetzungen?
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
Foren-Übersicht -> Jura-Forum -> Master of Laws/Staatsexamen voraussetzungen?
 
Autor Nachricht
Nico91
Full Member
Benutzer-Profile anzeigen
Full Member


Anmeldungsdatum: 08.01.2007
Beiträge: 203

BeitragVerfasst am: 26 Jun 2011 - 11:51:32    Titel: Master of Laws/Staatsexamen voraussetzungen?

Hallo Leute,

hätte mal eine kurze Frage an euch. Mache derzeit den Bachelor of Laws bei einer Behörde. Bin derzeit im 2 Semster und habe schon 7 von 20 Modulen hinter mir.

Habe meinen FOS-Abschluss in Hessen gemacht, also kein Abitur. Werde voraussichtlich auch übernommen, jedoch überlege ich mir ob ich vielleicht auch noch den Master mache.

Meine Frage ist jetzt, ob man einen NC für den Master of Laws braucht und ob ich diesen per Fernstudium machen könnte, damit ich weiterhin arbeiten kann nach meinem Bachelor Abschluss.

Gibt es eventuell auch bessere Wege als den Master of Laws? Und kann ich auch das Staatsexamen machen und Volljurist zu werden? Inwiefern ist hierbei der zeitliche Aufwand und die Voraussetzungen?
rOYAL.
Senior Member
Benutzer-Profile anzeigen
Senior Member


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 2099
Wohnort: Heidelberg

BeitragVerfasst am: 26 Jun 2011 - 14:06:23    Titel:

Master of Laws an der Fernuniversität Hagen

Um das StEx schreiben zu können musst du dich an einer Universität für Jura einschreiben. Mit dem Bachelor-Abschluss erwirbst du das Recht, an einer Universität zu studieren. Geh aber davon aus, dass nur sehr wenige Scheine du aus deinem vorherigen Studium angerechnet bekommst, also nochmal etwa 4 Jahre Vollzeit investieren musst. Andere Wege zum StEx gibts nicht.
_________________
Wird Sperma [...] durch das Verschulden eines anderen vernichtet, dann steht dem Spender unter dem Gesichtspunkt der Körperverletzung ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu.
BGH NJW 1994, 127
rolfbert
Full Member
Benutzer-Profile anzeigen
Full Member


Anmeldungsdatum: 17.04.2010
Beiträge: 369

BeitragVerfasst am: 26 Jun 2011 - 14:23:05    Titel:

in rlp gibt es so eine regelung, dass wenn man sich nach einem fh abschluss (in rlp) in einen klassischen (nicht Bachelor/Master) Studiengang - der mit dem ersten fachlich verwandt ist - einschreibt(in rlp), in jedem fall das vordiplom bzw die zwischenprüfung anerkannt bekommt. ich bin mir allerdings nicht sicher, ob das für stex stüdiengänge gilt, zumindest meines erachtens nach sind die "klassisch". möglicherweise gibt es woanders ähnliche regelungen. abgesehen davon, erwirbt man in einigen ländern schon nach erlangen von 90 ECTS, das recht, fachgebunden an einer uni zu studieren.
Gozo
Senior Member
Benutzer-Profile anzeigen
Senior Member


Anmeldungsdatum: 11.09.2007
Beiträge: 4734
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 29 Jun 2011 - 12:06:10    Titel:

Ein FH Abschluss - egal ob Diplom oder Bachelor/Master - gilt und galt schon immer als "Allgemeine Hochschulreife".

Früher gab es die Regelung, dass man fachgebunden nach dem Vordiplom von der FH zur Uni wechseln konnte. Heute soll es angeblich mit 90 CP funktionieren, dazu kann ich allerdings nichts sagen. Ob es damals oder auch heute von 90 CP LL.B. zum Jura-Studium geht wage ich zu bezweifeln.

Zitat:
Meine Frage ist jetzt, ob man einen NC für den Master of Laws braucht

Das hängt vom Studiengang ab. Einen klassischen NC, wie man ihn aus dem Erststudium kennt, in der Regel nicht aber meist sind die Masterplätze an verschiedene Formalkriterien gebunden. Davon kann einer eine Mindestnote sein.


Zitat:
und ob ich diesen per Fernstudium machen könnte

Ja. Da gibt es verschiedenste Möglichkeiten und Anbieter. Die FernUni Hagen ist da nur einer unter vielen. Die TU Kaiserslautern bietet etwas in der Richtung an aber auch z.B. die FOM oder FH Mainz (in den letzteren Fällen nicht als Fernstudium sondern berufsbegleitendes Präsenzstudium). Daneben gibt es aber noch eine größere Zahl anderer Anbieter.

Der Vorteil dieser Anbieter ist es, dass nicht selten keine größere Begrenzung der Teilnehmerzahl gibt - gilt natürlich mehr für Fernstudienanbieter als Teilzeitpräsenz. Aber auch hier gibt es Formalkriterien, u.U. ein- oder zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung.


Zitat:
Gibt es eventuell auch bessere Wege als den Master of Laws?
Was meinst Du mit "besser"? Grob gesagt: Voll- oder Teilzeit - mehr Auswahl hast Du nicht.
Im berufsbegleitenden Modus gibt es Unterschiede. Von Fernstudium bis hin zum Abendstudium mit wöchentlichen Vorlesungen. Es gibt aber auch LL.M. mit Blockveranstaltungen (z.B. ein verlängertes WE pro Monat, bspw. die Uni Münster). Grundsätzlich sagt man - je höher der Präsenzanteil, desto geringer die Abbruchquote, desto niedriger ist der ohnehin schon sehr hohe Anspruch an Selbstdisziplin und -motivation.


Zitat:
Und kann ich auch das Staatsexamen machen und Volljurist zu werden?

Nein. Im Zuge der Umstellung des juristischen Studiums auf LL.B. und LL.M. wurde diese Frage lange diskutiert, aber da sich die Juristischen Fakultäten und die Interessensverbände, ebenso das BMJ, schlicht geweigert haben Bologna auch dort umzusetzen, ist bis auf weiteres diese Möglichkeit nicht gegeben. Da hat Royal im Grunde genommen schon alles gesagt. Da bleibt Dir nur der Gang in ein klassisch juristisches Studium an einer Uni.

Zitat:
Inwiefern ist hierbei der zeitliche Aufwand und die Voraussetzungen?

Der zeitliche Aufwand wofür? StE? Da es nicht geht nach dem LL.M. also null. Wenn Du es doch haben willst, dann würde ich auch im günstigsten Fall auf 3 - 4 Jahre Vollzeitstudium bis zum 1. StE tippen. Da würde ich aber vorher nicht mehr den Weg über den LL.M. gehen.

In Bezug auf das Fernstudium/Teilzeitstudium hängt es vom Anbieter ab, wie lang die Regelstudienzeit ist. 2 Semester (für 60CP-Studiengänge) sind die unterste Kante des möglichen aber auch eher selten. 18-24 Monate sind die meisten lang, die FernUni Hagen liegt glaube ich im Master bei 36 Monaten.
In Bezug auf die wöchentliche Stundenbelastung kannst Du im Schnitt schon mit 20h/Woche neben dem Beruf rechnen. Die von manchen Anbietern angegeben 10h-15h halte ich aus eigener Erfahrung mit Teilzeitstudiengängen für zu kurz - reicht nur, wenn man selbst Überflieger ist und/oder auf Noten kein Wert liegt.
Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Anbieter, am besten jeweils dort nachgucken.

Grüße,
Gozo
rolfbert
Full Member
Benutzer-Profile anzeigen
Full Member


Anmeldungsdatum: 17.04.2010
Beiträge: 369

BeitragVerfasst am: 29 Jun 2011 - 19:48:11    Titel:

Gozo hat folgendes geschrieben:
Ein FH Abschluss - egal ob Diplom oder Bachelor/Master - gilt und galt schon immer als "Allgemeine Hochschulreife".

Früher gab es die Regelung, dass man fachgebunden nach dem Vordiplom von der FH zur Uni wechseln konnte. Heute soll es angeblich mit 90 CP funktionieren, dazu kann ich allerdings nichts sagen. Ob es damals oder auch heute von 90 CP LL.B. zum Jura-Studium geht wage ich zu bezweifeln.


Ich kann nur von Rheinland-Pfalz sprechen, aber hier gibt es die folgenden Regelungen, für einen Übergang FH->Uni:

Zitat:
Für FH-Studierende in Bachelor-Studiengängen an einer rheinland-pfälzischen Fachhochschule ist es möglich, in verwandte Studiengänge an der Universität zu wechseln, sofern sie mindestens 90 ECTS-Leistungspunkte erworben haben. FH-Studierende haben damit die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für verwandte Studiengänge erworben. Eine eindeutige Verwandtschaft besteht beispielsweise zwischen dem Studiengang Betriebswirtschaft an der Fachhochschule und den Studiengängen Wirtschaftswissenschaften oder Wirtschaftspädagogik an der Universität.
Weitere eindeutige Beispiele: Wirtschaftsrecht (FH) → Rechtswissenschaft (Uni), Soziale Arbeit oder Sozialpädagogik (FH) → Erziehungswissenschaft oder Soziologie (Uni).


Zitat:
Personen, die ein Studium an einer rheinland-pfälzischen staatlichen Fachhochschule, an der Evangelischen Fachhochschule für Sozialwesen in Ludwigshafen am Rhein, an der Katholischen Fachhochschule in Mainz, an der Fachhochschule der Deutschen Bundesbank in Hachenburg, an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen oder an der Fachhochschule für Finanzen in Edenkoben erfolgreich abgeschlossen haben, sind berechtigt, an einer rheinland-pfälzischen Universität in jedem Studiengang zu studieren.

In verwandten traditionellen Studiengängen tritt die Abschlussprüfung an einer der genannten Fachhochschulen an die Stelle einer für den Universitätsstudiengang vorgeschriebenen Vor- oder Zwischenprüfung.
Gozo
Senior Member
Benutzer-Profile anzeigen
Senior Member


Anmeldungsdatum: 11.09.2007
Beiträge: 4734
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 30 Jun 2011 - 12:56:09    Titel:

Sups! Danke für die Info.
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Foren-Übersicht -> Jura-Forum -> Master of Laws/Staatsexamen voraussetzungen?
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

Chat :: Nachrichten:: Lexikon :: Bücher :: Impressum