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Mesut 36 Junior Member


Anmeldungsdatum: 14.08.2009 Beiträge: 53
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Verfasst am: 12 Aug 2011 - 16:30:44 Titel: |
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Ist jemand schon beim 3. Tatkomplex? Was seht ihr da auf den ersten Blick für ein Hauptroblem?
Das einzige was mir da bisher ins Auge springt ist, ob da eventuell Notwehrprovokation vorliegt, wegen des Vorverhaltens. (Wegen dem Part: "weil sie denkt sie will ihr an den Kragen")
Sonst eben Sachbeschädigung.. welche konkrete Tathandlung liegt hier vor?
Eine andere Möglichkeit wäre das Vorliegen einer gefährlichen Körperverletzung. Inwieweit ist da das Schubsen gegen einen Porzellantopf lebensgefährdend und "muss" eine konkrete Gefährdnung vorgelegen haben oder nur abstrakt generell usw.
Ansonsten schauen was bei Anstiftung/Beihilfe in Frage kommt.
Aber konktet weiß ichs selbst noch nicht.
Hat jemand Vorschläge? |
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RonnyBonzo Newbie


Anmeldungsdatum: 27.07.2011 Beiträge: 11
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Verfasst am: 17 Aug 2011 - 10:03:48 Titel: |
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Bin mittlerweile auch beim 3. Tatkomplex. MMn kann man dazu deutlich weniger schreiben als zum 2..
Notwehrprovokation finde ich relativ gewagt, da Frau F von der "Provokation" ja nichts mitbekommt.
Bei der Lebensgefährdung bin ich mir sehr unsicher, ob ich das bejahen soll. Nach dem Bauchgefühl eher nicht. |
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Mesut 36 Junior Member


Anmeldungsdatum: 14.08.2009 Beiträge: 53
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Verfasst am: 18 Aug 2011 - 12:51:10 Titel: |
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Ich meinte Putativnotwehr.. |
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danisane Newbie


Anmeldungsdatum: 16.08.2010 Beiträge: 12
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Verfasst am: 18 Aug 2011 - 14:18:56 Titel: |
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hallo leute, also ich hab noch nicht angefangen zu schreiben aber sehe das auch so:
-putativnotwehr bzw. erlaubnistatbestandsirrtum
-notwehrprovokation is glaub ich nicht drin, weil wie erwähnt, die frau gar nicht weiß, dass sie vermeintlich "angreift" und weil auch die mandy gar nicht hinreichende vorstellung und absicht besitzt zu provozieren. die vorangehende sachbeschädigung kann man glaub ich nicht als provokation auffassen (da sie doch eher hofft überhaupt nicht entdeckt zu werden)
was meint ihr? |
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danisane Newbie


Anmeldungsdatum: 16.08.2010 Beiträge: 12
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Verfasst am: 18 Aug 2011 - 14:20:53 Titel: |
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denke bei der sachbeschädigung könnte ne mittelbare täterschaft vorliegen |
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Mesut 36 Junior Member


Anmeldungsdatum: 14.08.2009 Beiträge: 53
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Verfasst am: 19 Aug 2011 - 19:59:41 Titel: |
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Dann müsste ja Tatherrschaft kraft überlegenen Wissens oder Wollens vorliegen. Die M hat sich hier ja sogar freiwillig gemeldet. Also ich prüf das nichtmal an. |
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danisane Newbie


Anmeldungsdatum: 16.08.2010 Beiträge: 12
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Verfasst am: 22 Aug 2011 - 03:09:40 Titel: |
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oh nein, falsch verstanden: ich dachte die sachbeschädigung durch das schubsen und der dadurch zerstörten vase. mandy schubst fietenkötter und die vase geht zu bruch. da sie das "so plante", könnte man von einer sachbeschädigung an der vase ausgehen. nur zerstört sie nicht unmittelbar selbst, sondern eben durch fietenkötter, deren fall auf die vase aber als vis absoluta keine menschliche handlung darstellt..
das schmieren mit der scheiße beim briefkasten is ja klar, dass sie kein wekzeuch is, is klar, ne  |
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Volljurist Newbie


Anmeldungsdatum: 22.08.2011 Beiträge: 12
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Verfasst am: 22 Aug 2011 - 17:03:03 Titel: |
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danisane hat folgendes geschrieben: |
oh nein, falsch verstanden: ich dachte die sachbeschädigung durch das schubsen und der dadurch zerstörten vase. mandy schubst fietenkötter und die vase geht zu bruch. da sie das "so plante", könnte man von einer sachbeschädigung an der vase ausgehen. nur zerstört sie nicht unmittelbar selbst, sondern eben durch fietenkötter, deren fall auf die vase aber als vis absoluta keine menschliche handlung darstellt..
das schmieren mit der scheiße beim briefkasten is ja klar, dass sie kein wekzeuch is, is klar, ne  |
Abwegig. |
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Mesut 36 Junior Member


Anmeldungsdatum: 14.08.2009 Beiträge: 53
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Verfasst am: 22 Aug 2011 - 17:56:57 Titel: |
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Denke ich auch. |
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boahh Full Member


Anmeldungsdatum: 25.08.2011 Beiträge: 106
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Verfasst am: 25 Aug 2011 - 14:46:55 Titel: |
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Hi,
wollte mal fragen ob ihr:
im 1.Tatkomplex nur gift oder auch die 2. variante bzw welche der beiden bejaht habt?
im 2. Tatkomplex wirklich keiner 315c III gemacht hat, weil ich das so habe und ich echt Platzmangel bekomme, habe gelesen manche haben einfach bedingten Vorsatz bejaht und dann Fremdgefährdung bei objektive zurechnung und die Einwilligung unten reingehaun.
im 3. Tatkomplex wollte ich mal anfragen ob einer von euch 323c geprüft hat? |
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