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ClintWestwood Full Member


Anmeldungsdatum: 26.01.2010 Beiträge: 218
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Verfasst am: 28 Jul 2011 - 11:40:52 Titel: HA Große Übung Zivilrecht WS 2011/2012 Uni Hannover |
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Hey,
schreibt jemand noch an besagter Arbeit und will sich heir ein bisschen austauschen?
go4 it  |
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Joman89 Full Member


Anmeldungsdatum: 11.04.2008 Beiträge: 154
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Verfasst am: 28 Jul 2011 - 19:04:37 Titel: |
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Ja...aber so richtig erst ab nächster Woche, diese Woche komme ich nicht dazu und die erste Woche weißte selber  |
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Joman89 Full Member


Anmeldungsdatum: 11.04.2008 Beiträge: 154
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Verfasst am: 04 Aug 2011 - 07:16:37 Titel: |
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Ich glaub momentan, dass man tatsächlich keine Ansprüche prüft, sondern guckt, wer Erbe ist.
Irgendwie so:
"A könnte durch Testament vom... gem. .... Erbe der .... geworden sein."
Man wird ja wohl jeden Gegenstand aus dem Nachlass einzelnd prüfen müssen.
Bei den Partituren und der Uhr dürfte das nicht so ein großes Problem werden.
Bei den Grundstücken bin ich noch nicht angelangt.Wie interpretierst du/ihr denn nun die Fallfrage:beschränkt auf Erbrecht oder fließt da ggf. "automatisch" notwendigerweise iwie doch Sachenrecht mit ein, insb. hinsichtlich der Grundstücke? |
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ClintWestwood Full Member


Anmeldungsdatum: 26.01.2010 Beiträge: 218
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Verfasst am: 06 Aug 2011 - 22:50:16 Titel: |
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Hey, sorry nicht reingeguckt
Also mein derzeitiger Stand ist so, dass ich die erste Fallfrage dahingehend verstehe, dass tatsächlich nur die Erblage festgestellt werden soll.
Allerdings ist mir diese Einschiebung, dass die Grundstücke laut der ehelichen Kinder bereits aus dem Nachlass ausgeschieden sind nicht ganz klar.
Nach meinem Kenntnisstand ist das nichtmal problematisch, weil es auf den Nachalass überhaupt keine Einwirkung hat was Sachenrechtlich alles mit den einzelnen Gegenständen passiert.
Nachlass ist halt jeder Vermögenswert der sich zum Zeitpunkt des Erbfalls im Vermögen des Erblassers befindet.
Aufgabe 2 ist dann wohl nur alles Sachen bzw Bereicherungsrechtliche. Würde auch deshalb sagen, dass das in Aufgabe 1 nichts verloren hat.
Werd nächste Woche versuchen den Text komplett in Rohfassung fertig zu kriegen. Mal sehen was sich noch so finden lässt.
Wirkliche Probleme habe ich bislang in erbrechtlicher Hinsicht auch nicht gefunden.
Die Demenz, Umdeutung und der Widerruf sind irgendwie relativ eindeutig.
Vll könnte es noch was mit ergänzender Testamentsauslegung geben, da die Beiteiligung des X an dem Grundstück das bereits belastet ist nicht von A gewollt wäre, hätte er die Entwicklung vorhergesehen. Habe bislang aber nichts gelesen, das diesen Ansatz unterstützen würde  |
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Joman89 Full Member


Anmeldungsdatum: 11.04.2008 Beiträge: 154
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Verfasst am: 07 Aug 2011 - 14:58:56 Titel: |
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Ok...wie leiteste das denn ein?
"...könnte Erbe geworden sein" und dann die Testamente prüfen?Nimmste hinsichtlich Uhr und Patituren Vermächtnis an? |
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ClintWestwood Full Member


Anmeldungsdatum: 26.01.2010 Beiträge: 218
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Verfasst am: 07 Aug 2011 - 22:53:44 Titel: |
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Hab das im Moment etwa so: "A und E könnte die Erbfolge zunächst durch ein gemeinschaftliches Testament geregelt haben. blablabla"
"A könnte allerdings durch ein späteres Testament die Erbfolge neu geregelt haben. blablalba."
Und darunter dann immer als Rechtsfolge wer was erbt.
Yo Uhr und Partituren als Vermächtnis.
Werd mir aber morgen noch ein paar Fälle suchen um nen Einblick in die Erbrechtfallbearbeitungstechnik zu bekommen. |
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Joman89 Full Member


Anmeldungsdatum: 11.04.2008 Beiträge: 154
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Verfasst am: 12 Aug 2011 - 07:08:24 Titel: |
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Und du eröffnest auch 3 Prüfungen hinsichtlich Partituren, Uhr und Grundstücken?
Hinsichtlich der Wechselbezüglichkeit ist das ja relevant.Oder differenzierst du innerhalb der Prüfung des 1.Testaments und schiebst anschließend die Prüfung der Folgetestamente mit ihren Folgen für das erste Testament hinterher? |
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ClintWestwood Full Member


Anmeldungsdatum: 26.01.2010 Beiträge: 218
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Verfasst am: 12 Aug 2011 - 16:14:07 Titel: |
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Also hab erst ne Rohfassung deshalb ist da noch nichts fix.
Aber habs bislang so, dass ich die Testamente halt hintereinander prüfe.
Aus dem gemeinschaftlichen ergibt sich erstmal, dass der Nachlass von E nach gesetzlicher Quote verteilt wird. Also die Partituren inbegriffen.
Dann prüfe ich welche Verfügungen sich in ein Einzeltestament umdeuten lassen und daraufhin den Brief und die Postkarte.
Also von wegen : "Aus dem Inhalt der Briefes könnte sich allerdings eine andere Erblage ergeben. Etc."
Bezüglich der Uhr muss man wohl von Wechselseitigkeit der Verfügungen ausgehen, so dass die Verfügung aus dem gemeinschaftlichen Testament mit diesem unwirksam wird, richtig?
Hab das bislang immernoch sehr grob, beschäftige mich im Moment mit der zweiten und dritten Frage, weil mich der erbrechtliche Teil massiv angepisst hat  |
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bgb01 Newbie


Anmeldungsdatum: 23.09.2011 Beiträge: 5
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Verfasst am: 23 Sep 2011 - 12:49:36 Titel: |
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hey! wollte mal fragen wie es mittlerweile bei euch aussieht mit der HA? |
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PPatte Newbie


Anmeldungsdatum: 07.09.2009 Beiträge: 4
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Verfasst am: 24 Sep 2011 - 13:32:30 Titel: |
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huhu.
habt ihr das gemeinschaftliche testament platzen lassen?
ich sehe z. b. keine eindeutige testierunfähigkeit bei E. |
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