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Bestehen von Teil III = Voraussetzung für Teil II?
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Eileen1985
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Anmeldungsdatum: 31.07.2011
Beiträge: 1
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 31 Jul 2011 - 15:20:19    Titel: Bestehen von Teil III = Voraussetzung für Teil II?

Hallo ihr Lieben!

Ich hätte eine Frage: ich weiß, dass man eine Teilprüfung im Meisterlehrgang 3x wiederholen kann. Ein Freund von mir hat bald die Prüfung zum Teil III. Wenn er den Teil III nicht besteht und auch nicht die Ergänzungsprüfung (also die mündliche Prüfung) schafft, darf er dann dennoch an Teil II teilnehmen? Der fängt nämlich ein paar Tage später an. Oder ist erst das Bestehen von Teil III Voraussetzung für die Teilnahme an Teil II?

Das geht auch irgendwie nicht aus der Prüfungsordnung heraus...

Wäre über hilfreiche Antworten danbar Smile

Bye, Eileen1985
Slowfox97
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Anmeldungsdatum: 15.01.2010
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 09 Aug 2011 - 22:27:01    Titel:

Hallo und guten Abend,

jeder einzelne Prüfungsteil ist auch einzelnd zu
sehen und zu bewerten. Die Teile sind nicht von
einander abhängig.
Man könnte jeden Prüfungsteil in einer anderen Kammer ablegen.

mfg
der Slowfox, der Bernd
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