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Lässt_Dich_nicht_im_Stich Newbie


Anmeldungsdatum: 15.03.2008 Beiträge: 46
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Verfasst am: 03 Aug 2011 - 13:09:22 Titel: Eröffnung Hauptverfahren |
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Darf das Gericht das Hauptverfahren wegen einer anderen als der von der StA angeklagten eröffnen?
Beispiel: Anklage lautet auf Totschlag.
Gericht verneint hinreichenden Tatverdacht, will aber wegen Diebstahls eröffnen.
Geht das? Wenn ja, nach welcher Vorschrift? Danke |
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Ronnan Senior Member


Anmeldungsdatum: 08.09.2008 Beiträge: 2295 Wohnort: Karlsruhe, Residenz des Rechts
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Verfasst am: 03 Aug 2011 - 13:13:20 Titel: |
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ich errinere mich schwach dass das gericht nicht an die rechtliche würdgingu der sta gebunden ist, nur an den lebenssachverhalt, die tat im prozessualen sinne
gibts auch irgendeine vorschrift aber weiß ich jetzt nicht mehr
edit: §206 stpo! |
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Lässt_Dich_nicht_im_Stich Newbie


Anmeldungsdatum: 15.03.2008 Beiträge: 46
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Verfasst am: 03 Aug 2011 - 15:52:36 Titel: |
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Danke Dir.
Aber steht dem denn nicht § 155 I StPO entgegen?
§ 155
(1) Die Untersuchung und Entscheidung erstreckt sich nur auf die in der Klage bezeichnete Tat und auf die durch die Klage beschuldigten Personen. |
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Ronnan Senior Member


Anmeldungsdatum: 08.09.2008 Beiträge: 2295 Wohnort: Karlsruhe, Residenz des Rechts
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Verfasst am: 03 Aug 2011 - 16:01:24 Titel: |
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das ist die tat im prozessualen sinne
also der lebenssachverhalt
angeklagt ist das geschehen am 23.4 an der tankstelle von 14-16.00
das gericht kann jetzt wegen mordes statt des nageklagten raubes verurteilen
aber es kann nicht wegen raubes am 25.4 verurteilen |
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