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mostema Newbie

Anmeldungsdatum: 11.11.2011 Beiträge: 1
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Verfasst am: 12 Nov 2011 - 00:44:55 Titel: "unabweisbarer grund" -BAfög antrag abgelehnt |
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Zuletzt bearbeitet von mostema am 05 Jan 2012 - 00:41:12, insgesamt einmal bearbeitet |
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Julius_Dolby Senior Member

Anmeldungsdatum: 22.06.2008 Beiträge: 2991
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Verfasst am: 12 Nov 2011 - 02:32:48 Titel: Re: "unabweisbarer grund" -BAfög antrag abgelehnt |
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| mostema hat folgendes geschrieben: | | Ich habe medienwissenschaften studiert mit den fächern medienkulturwissenschaften und medienrecht. |
Wieviele Semester?
Mutmasslich mehr als drei?!?
Bafög nach Fachwechsel gibt es grundsätzlich nicht wenn nach Beginn des vierten Fachsemesters gewechselt wird.
| mostema hat folgendes geschrieben: | | sie sagen dass ein unabweisbarer grund für einen studiengangwechsel vorliegen müsste. reicht das nicht als unabweisbarer grund? |
Nein. Die Verwaltungsvorschrift besagt explizit:
"Das endgültige Nichtbestehen der Zwischen- oder Abschlussprüfung ist kein unabweisbarer Grund"
Unabweisbare Gründe wären beispielsweise aufgetretene Gründe, die dir objektiv und dauerhaft keine Wahl zwischen einem Fortführen des Studiums und dessen Abruchs lassen (andauernde Krankheit und Invalidität, Allergien auf verwendete Stoffe).
Oder anders formuliert könnte man wohl sagen: Ein unabweisbarer Grund kann ausnahmsweise dann vorliegen, wenn den Wechsel bzw. Abbruch des Studiums nach der üblichen Frist nicht zu vertreten hast. |
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JetLeechan Senior Member

Anmeldungsdatum: 10.10.2007 Beiträge: 261
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Verfasst am: 12 Nov 2011 - 05:03:36 Titel: |
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Die Erfahrung habe ich auch machen müssen, nach dem 3. Fachsemester wechseln ist leider ein Totschlagargument, da gibts kein Bafög mehr, sebst wenn ein gravierender Notfall besteht.
Du kannst aber immer noch den Bildungskredit beantragen. _________________ Genius of hard work.
Hiermit erkläre ich an Eides statt, dass keiner meiner Beiträge sich auf eigene Hausaufgaben, Hausarbeiten, Einsendeaufgaben, Bachelorarbeiten oder Magisterarbeiten bezieht. |
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Rhyeira Senior Member

Anmeldungsdatum: 18.03.2008 Beiträge: 2816
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Verfasst am: 13 Nov 2011 - 00:24:32 Titel: |
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Ein "unabweisbarer Grund" liegt nur in absoluten Ausnahmefällen vor - beispielsweise bei einem Sportstudenten, der sich eine so schwere Verletzung zuzieht, dass er dauerhaft keinen Sport mehr treiben kann.
Das endgültige Nichtbestehen einer Prüfung reicht wie gesagt nicht.
Hast du schon mal an eine Finanzierung deines Studiums über einen Studienkredit und/oder Nebenjobs gedacht? |
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