Studium, Ausbildung und Beruf
 StudiumHome   FAQFAQ   RegelnRegeln   SuchenSuchen    RegistrierenRegistrieren   LoginLogin

Überwachung am Arbeitsplatz bei Kinderpornographie
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
Foren-Übersicht -> Jura-Forum -> Überwachung am Arbeitsplatz bei Kinderpornographie
 
Autor Nachricht
thomaske
Newbie
Benutzer-Profile anzeigen

Anmeldungsdatum: 23.01.2012
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 23 Jan 2012 - 16:11:35    Titel: Überwachung am Arbeitsplatz bei Kinderpornographie

Hallo zusammen,

ich schlage mich gerade mit einer echt anstrengenden Seminararbeit zum Thema Internet am Arbeitsplatz herum Wink

ich habe folgendes Problem :

A hat kinderpornographische dateien heruntergeladen

er wird dabei von kollegen beobachtet und daraufhin lässt sein chef seinen pc kontrollieren...

die vehauptungen bestätigen sich und A wird gekündigt

Jetzt muss ich herausstellen, inwiefern sich der Chef eventuell schuldig durch die Durchsuchung des Rechners gemacht hat ...

leider finde ich kaum Material dazu ...

hat vllt irgwer hier ein paar nützliche "wissenschaftliche quellen" zu dieser Frage oder einen passenden paragraphen oder so ??

Bin für jede Hilfe echt dankbar Smile

Gruß,
thomas
Porfavor
Senior Member
Benutzer-Profile anzeigen

Anmeldungsdatum: 18.11.2008
Beiträge: 504
Wohnort: Tuttlingen

BeitragVerfasst am: 29 Jan 2012 - 05:29:14    Titel:

Also der Rechner ist wohl Eigentum des Arbeitgebers, so darf dieser auch eine Durchsuchung veranlassen. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist doch wohl hiervon nicht betroffen, da der Arbeitnehmer gewisse vertragliche Vorschriften anerkennt und bei Verdacht eines Verstoßes auch damit rechnen muss, dass dies geprüft wird.

§184b StGB stellt das Verhalten des Arbeitnehmers ja sogar unter Strafe. Somit müsste der Arbeitnehmer ihn anzeigen.

§ 202a StGB sagt "unbefugt" und das ist wohl nicht der Fall, also nicht einschlägig, genauso wenig wie § 203 StGB.
Flauschi
Senior Member
Benutzer-Profile anzeigen

Anmeldungsdatum: 30.06.2008
Beiträge: 382

BeitragVerfasst am: 29 Jan 2012 - 12:31:57    Titel:

strafrechtlich ist da wohl nix. ich würde ne verletzung bon § 823 I iVm APR prüfen


1. Rechts- oder Rechtsgutsverletzung : APR
welche spähre ist betroffen? wohl nur die individualsphäre
2. Handlung : Durchsuchen des PC
3. Kausalität (haftungsbegründende)
4. Rechtswidrigkeit
normalerweise indiziert die TBmäßigkeit die RWKT, beim APR muss diese aber positiv festgestellt werden.
Dem Schutzgut „Persönlichkeit“ fehlt eine klare Abgrenzung: Der Schutz einer Person behindert regelmäßig die Entfaltungsfreiheit einer anderen. Die Reichweite des Schutzes muss daher stets im Einzelfall im Wege einer umfassenden Güter- und Interessenabwägung festgestellt werden.
hier Abwägung AG-Interesse geg AN-Interesse
eindeutig zugunsten des AG; hat dringenden Verdacht für schwerwiegende Verletzung, außerdem geht es um die Nutzung von Betriebseigentum, AG muss wissen, ob AN vertrauenswürdig ist. Eingriff ist nur gering (individualsphäre), daher RWKT (-)
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Foren-Übersicht -> Jura-Forum -> Überwachung am Arbeitsplatz bei Kinderpornographie
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

Chat :: Nachrichten:: Lexikon :: Bücher :: Impressum