P.T. Newbie


Anmeldungsdatum: 25.01.2012 Beiträge: 1
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Verfasst am: 25 Jan 2012 - 13:11:16 Titel: Zulassung zur Abschlußprüfung gemäß § 45 (2) BBiG |
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Hallo!
Ich möchte einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung als Externer stellen.
Auf dem zum Antrag gehörigen Formblatt sind einige Angaben zum beruflichen Werdegang zu machen.
Dabei will ich mich lediglich auf Dinge beschränken, die ich auch anhand von Arbeitszeugnissen und Zertifikaten
belegen kann.
Was mache ich aber dann, falls die IHK einen kompletten Lebenslauf, wie er bei Bewerbungen üblich ist, von mir
nachträglich verlangt?
Manchmal schummelt man doch ein bißchen in solchen Sachen, um sich besser zu verkaufen.
Wie mache ich das aber im Kontakt mit der Kammer?
Wenn hier von irgendeiner Schummelei abzuraten ist (in bezug auf Länge
und Art der Arbeit, die ich bisher verrichtet habe), hätte ich die eine oder andere große Lücke!
Was mache ich also?
MfG |
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